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Do, 26.03.2020 17:00
pta20200326032
Geschäfte mit nahestehenden Personen gemäß § 111c Abs. 2 AktG
Ming Le Sports AG: Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen nach § 111c AktGHeidelberg (pta032/26.03.2020/17:00) - Der Aufsichtsrat der Ming Le Sports AG hat am 3. März 2020 dem Abschluss eines Darlehensvertrages im Umfang von EUR 500.000,00 zwischen der Ming Le Sports AG als Darlehensgeberin und der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRB 338172, als Darlehensnehmerin gemäß § 111b Abs. 1 AktG zugestimmt. Der Vertrag wurde mit gleichem Datum zwischen der Darlehensgeberin und der Darlehnsnehmerin geschlossen. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hält eine Mehrheitsbeteiligung an der Ming Le Sports AG. Die Auszahlung des unbesicherten Darlehens erfolgte in Höhe von EUR 497.500,00 am 4. März 2020. Ein Disagio in Höhe von 0,5% (entspricht: EUR 2.500,00) wurde bei Auszahlung einbehalten. Die Zinsen in Höhe von 1,5% p.a. sind halbjährlich jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember eines Kalenderjahres zur Zahlung fällig. Das Darlehen wird auf unbestimmte Zeit gewährt. Beide Parteien sind berechtigt, den Darlehensvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zu kündigen. Der Darlehensnehmer ist jedoch berechtigt, das Darlehen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen und vorzeitig zurückzuzahlen. Im Fall der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens oder von Teilbeträgen fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Der wirtschaftliche Wert des Darlehens entspricht dem Nominalbetrag in Höhe von EUR 500.000,00. Ming Le Sports AG Der Vorstand (Ende)
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