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Di, 14.01.2025 11:45
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ADX Energy Ltd.: Testarbeiten in Molln bleiben unterbrochen

Warten auf Entscheid des OÖ Landesverwaltungsgerichtshofs
Alan Reingruber von ADX Energy
Alan Reingruber von ADX Energy
[ Foto ]

Wien/Molln (pta023/14.01.2025/11:45) - ADX Energy nimmt den Entscheid des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Kenntnis, der den Beschwerden gegen die naturschutzrechtlichen Bewilligungen für die Bohr- und Testarbeiten an der Aufschlussbohrung Welchau 1 (Gemeindegebiet Molln) nachträglich aufschiebende Wirkung zubilligt. "Die Testarbeiten bleiben bis auf weiteres unterbrochen. Es ist abzuwarten, wie das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht im anhängigen Beschwerdeverfahren zur Bohrgenehmigung selbst entscheidet", erläuterte ADX Österreich Chef Reingruber nach Vorliegen des VfGH-Urteils am Freitag.

Laut ADX Energy hat der VfGH bloß ein sogenanntes Normenkontrollverfahren durchgeführt und die bisherigen Regelungen zur aufschiebenden Wirkung von Beschwerden laut §43a Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 (OÖ NSchG 2001) geprüft und als ‚verfassungswidrig' aufgehoben. Das Verfahren wurde vom Verfassungsgerichtshof aufgrund entsprechender Anträge des Oö. Landesverwaltungsgerichtshofs ganz allgemein, und nicht nur im Zusammenhang mit der Erdgasaufschlussbohrung Welchau-1 durchgeführt.

ADX stellt klar, dass der Verfassungsgerichtshof in Wien KEINE inhaltliche Aussage zur Erdgasaufschlussbohrung Welchau-1 oder zu den dafür erteilten naturschutzrechtlichen Bewilligungen getroffen hat, und dieses Vorhaben auch nicht beurteilt wurde.

Die Bohr- und Testarbeiten wurden auf Grundlage geltender Gesetze und unter Einhaltung aller Auflagen der Genehmigungsbescheide, ausgestellt vom BMF – Montanbehörde West und vom Amt der OÖ-Landesregierung, durchgeführt. Das Unternehmen geht davon aus, dass die Tests nach Prüfung des VfGH-Urteils und gesetzlicher Bereinigung durch das Land Oberösterreich wie geplant fortgesetzt werden können. Noch sind zwei von drei erbohrten Lagerstätten mit Öl- und Gasanzeichen ungetestet und das Potential in keinster Weise abschließend bewertet.

ADX Österreich Geschäftsführer Alan Reingruber sieht den VfGH-Entscheid dennoch problematisch für den Wirtschafts- und Industriestandort Oberösterreich. "Das Urteil stellt eine zusätzliche Erschwernis für kommende Genehmigungsverfahren im Infrastrukturbereich dar. Es ist in der Folge mit weiteren Verzögerungen und einer Ausweitung der Verfahrensdauer zu rechnen." Neben energiewirtschaftlichen Projekten werden auch andere Bereiche wie beispielsweise Hochwasserschutz, Straßenbau und Eisenbahn betroffen sein.

Über ADX Energy

Die börsennotierte ADX Energy Ltd exploriert und fördert Kohlenwasserstoffe in Österreich und entwickelt Speicherlösungen für grünen Wasserstoff. ADX hat das Know-how sowie Lizenzen für eine Erschließung und Förderung von Erdöl und Erdgas sowie die unterirdische Speicherung von Gas. Das Unternehmen betreibt Erdöl- und Erdgas-Lagerstätten im Großraum Zistersdorf (NÖ) und Waldneukirchen (OÖ). Mitarbeiter wie Zulieferfirmen und Service-Organisationen in den Produktionsstätten sind Österreicher, die auf viele Jahrzehnte erfolgreicher Berufserfahrung zurückblicken. http://www.adx-energy.com/

Aussendung: ADX Energy
Dr. Wilfried Seywald | seywald@tsp.at | 0699-18114006 | office@adx-energy.at

(Ende)

Aussender: ADX Energy Ltd.
Ölzeltgasse 3/8
1030 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Vesna Blazevic
Tel.: +43 676 6893465
E-Mail:
Website: www.adx-energy.com
ISIN(s): AU000000ADX9 (Aktie)
Börsen: Open Market (Freiverkehr) in Frankfurt, Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in München, Freiverkehr in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin, Tradegate
Weitere Handelsplätze: Australian Securities Exchange (ASX), Sydney
ADX Energy Ltd.
   
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