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Do, 22.08.2024 11:35
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pte20240822040 Medien/Kommunikation, Unternehmen/Wirtschaft

vzbv verklagt 1N Telecom GmbH

Beschwerden von tausenden Verbrauchern über den Telefon- und Internetanbieter
Vertragsunterschrift: Verwechslungsgefahr bei 1N Telecom (Foto: pixabay.com, andibreit)
Vertragsunterschrift: Verwechslungsgefahr bei 1N Telecom (Foto: pixabay.com, andibreit)

Berlin (pte040/22.08.2024/11:35) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ( https://www.vzbv.de ) klagt gegen das Telko-Unternehmen 1N Telecom GmbH ( https://www.1n.de/ ). Dies hat der Verband am heutigen Donnerstag bekanntgegeben. Der Hauptgrund: Von Januar 2023 bis Juli 2024 sind in den Verbraucherzentralen über 11.000 Beschwerden zu 1N Telecom GmbH erfasst worden. Verbraucher halten Schreiben des Unternehmens mit Sitz in Düsseldorf oft fälschlicherweise für Angebote der Deutschen Telekom ( https://www.telekom.de ) und schließen neue Verträge ab.

Firmenname führt zu Verwechslungen

Der vzbv hält einige Vertragsklauseln für unwirksam und hat auf Unterlassung geklagt. Auch eine Sammelklage werde geprüft. 1N Telecom-Anschreiben locken Verbraucher laut vzbv mit 24-Monats-Verträgen für Festnetz und DSL-Internet. Viele Adressaten erkennen zu spät, dass sie mit ihren Antworten nicht Vertragskonditionen mit der Deutschen Telekom anpassen, sondern neue Verträge mit einem anderen Unternehmen abschließen.

"Perfide Masche mit unzulässigen Methoden: Immer wieder fallen Verbraucher auf den Anbieter 1N Telecom GmbH rein. Vor allem ältere Menschen sind betroffen, wie zahlreiche Verbraucherbeschwerden zeigen. Wir halten die hohen Schadensersatzforderungen des Unternehmens gegenüber Verbraucher für vollkommen unberechtigt", so Sebastian Reiling, Referent im Team Sammelklagen des vzbv. "Der vzbv und die Verbraucherzentralen klagen gegen den Anbieter."

Nur 24 Monate möglich

1N Telecom bietet in seinem Anschreiben laut vzbv nur 24-Monats-DSL-Verträge an. Das ist aus Sicht der Verbraucherschützer jedoch nicht vzbv nicht ausreichend. Zugleich müsste ein Vertrag mit maximal zwölf Monaten Laufzeit angeboten werden. Betroffene monieren in vielen Fällen, erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist bemerkt zu haben, dass sie nicht auf Post der Deutschen Telekom reagierten, sondern stattdessen einen Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen haben.

Wenn Verbraucher danach die Portierung ihrer Telefonnummer verhindern, dann kündigt 1N Telecom, fordert 419,88 Euro Schadensersatz und lässt das Geld auch von einer Inkassofirma eintreiben. Der vzbv hält die Regelung zur Vertragslaufzeit in den Verträgen für nicht wirksam und daher die Schadensersatzforderung für unberechtigt.

Mögliche Sammelklage

Der vzbv hat 1N Telecom bereits abgemahnt, aber die Firma weigerte sich, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Deshalb hat der vzbv Unterlassungsklage beim OLG Düsseldorf eingereicht. Auch die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt gehen gegen 1N Telecom vor. Der vzbv prüft aktuell auch eine Sammelklage, Betroffene sollen sich melden und können sich außerdem an einer kurzen Umfrage ( https://www.sammelklagen.de/verfahren/1n-telecom ) dazu beteiligen. Die Ergebnisse der nutzt der vzbv anschließend, um eine Sammelklage gegen 1N Telecom zu prüfen. Damit lassen sich im Erfolgsfall Rückzahlungen für Betroffene gerichtlich erwirken. Tipps zum Umgang mit Schreiben von 1N Telecom finden Verbraucher auf der Webseite der Verbraucherzentrale ( https://www.verbraucherzentrale.de ).

(Ende)

Aussender: pressetext.redaktion
Ansprechpartner: Lutz Steinbrück
Tel.: +43-1-81140-300
E-Mail:
Website: www.pressetext.com
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