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Mo, 22.08.2022 13:17
pta20220822017
Bekanntmachung gemäß Art. 2 der Verordnung (EU) 2016/1052
SPARTA AG: Bezugsangebot wird am 23. August 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichtHeidelberg (pta017/22.08.2022/13:17) - - Werbung - Die Hauptversammlung der SPARTA AG hat am 1. Juni 2022 eine Kapitalerhöhung gegen Bar- und Sacheinlagen beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 27.853.742,00 Euro wird um bis zu 83.561.226,00 Euro auf bis zu 111.414.968,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 5.968.659 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem jeweiligen Betrag am Grundkapital von 14,00 Euro (die "Neuen Aktien") erhöht. Die Neuen Aktien werden den Aktionären zum Bezug angeboten. Die Neuen Aktien sind gewinnanteilberechtigt für alle Geschäftsjahre, für die die Hauptversammlung der Gesellschaft im Zeitpunkt der Entstehung der Neuen Aktien noch keinen Gewinnverwendungsbeschluss gefasst hat. Die Neuen Aktien werden mit einem Bezugsverhältnis von 1:3 zu einem Bezugspreis von 36,51 Euro je Neuer Aktie ausgegeben. a) Der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg wird das Bezugsrecht unmittelbar gewährt. Die Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ist berechtigt, entsprechend ihrem Bezugsrecht bis zu 3.342.306 Neue Aktien ganz oder teilweise gegen Sacheinlagen zu beziehen. Die Sacheinlage besteht aus der Beteiligung der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft an der im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter der Nummer HRB 33874 eingetragenen Beta Systems Software AG mit Sitz in Berlin, deren Mehrheitsaktionärin die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ist, somit aus bis zu 2.707.517 auf den Inhaber lautende Aktien der Beta Systems Software AG mit der ISIN DE000A2BPP88, die in den Handel des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen sind. Dabei darf die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft für jede von ihr gezeichnete Neue Aktie der SPARTA AG 0,81007454 Aktien der Beta Systems Software AG an die SPARTA AG übertragen. Eine letzte auf die einzubringenden Aktien der Beta Systems Software AG entfallende Aktienspitze ist auf die nächste volle Aktie aufzurunden. Soweit der Einbringungswert der eingebrachten Aktien den Ausgabebetrag der hierfür gewährten Aktien übersteigt, ist die Differenz in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB der SPARTA AG einzustellen. b) Den übrigen Aktionären wird das Bezugsrecht mittelbar gewährt. Dabei werden die Neuen Aktien von einem vom Vorstand auszuwählenden und zu beauftragenden Institut bzw. Unternehmen, das diese Funktion nach § 186 Abs. 5 AktG ausüben darf, zum Ausgabebetrag von 14,00 Euro je Neuer Aktie mit der Verpflichtung übernommen, sie den übrigen Aktionären im Verhältnis 1:3 gegen Bareinlage zum Bezugspreis von 36,51 Euro zum Bezug anzubieten und den Mehrerlös – nach Abzug angemessener Kosten – an die Gesellschaft abzuführen (mittelbares Bezugsrecht). Für je eine alte Aktie können also drei Neue Aktien bezogen werden. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgesetzt und endet frühestens zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebots. Die Bezugsrechte sind übertragbar. Die Gesellschaft ist verpflichtet, einen Bezugsrechtehandel im Freiverkehr an einer deutschen Börse einzurichten Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Vorstand hat am 18. August 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung in Bezug auf den unter vorstehend b) genannten Teil der Kapitalerhöhung, der Gegenstand des zu veröffentlichenden Bezugsangebots ist, festgelegt. Folglich bezieht sich das zu veröffentlichende Bezugsangebot nicht auf sämtliche Neue Aktien, sondern auf diejenigen Neuen Aktien, welche nicht auf die Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft entfallen, und somit lediglich auf 2.626.353 Neue Aktien. Soweit im Folgenden Aktionäre in Bezug genommen werden, sind damit die Aktionäre der Gesellschaft außer der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gemeint. Die Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 1:3 zum Bezug angeboten, d.h. für eine alte Aktie können bis zu drei Neue Aktien bezogen werden ("Bezugsangebot"). Die Gesellschaft wird einen Bezugsrechtshandel im Freiverkehr an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg einrichten. Die SPARTA AG wird am 23. August 2022 das Bezugsangebot für die von der Hauptversammlung am 1. Juni 2022 beschlossene Kapitalerhöhung gegen Bareinlage (Lit. b) des Beschlusses der Hauptversammlung) im Bundesanzeiger veröffentlichen. Wir bitten unsere Aktionäre, nähere Informationen der Bekanntmachung im Bundesanzeiger zu entnehmen oder unter https://sparta.de/spv2/kapitalerhohung-august-2022/ die Informationen zum Bezugsangebot abzurufen. Die Bezugsfrist beginnt am 24. August 2022 und endet am 7. September 2022. Jeder Aktionär außer der Deutsche Balaton AG kann innerhalb der Bezugsfrist Neue Aktien zum Bezugspreis in Höhe von 36,51 Euro je Neuer Aktie zeichnen. Die Einzelheiten und die Bedingungen sind dem Bezugsangebot zu entnehmen. Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die alten Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse und den anderen Börsen, an denen die Aktien der Gesellschaft gehandelt werden, "ex Bezugsrecht" notiert. Im Zeitraum vom 24. August 2022 bis 5. September 2022 hat die Gesellschaft einen Bezugsrechtshandel an der Börse Hamburg eingerichtet. Die Gesellschaft hat einen Prospekt veröffentlicht, der unter https://www.sparta.de/zum Abruf zur Verfügung steht und kostenlos zur Ausgabe bei der Gesellschaft unter folgender Anschrift angefordert werden kann: SPARTA AG Ziegelhäuser Landstraße 1 69120 Heidelberg Maßgeblich für das Angebot ist der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligte Wertpapierprospekt, der auf der Sparta-Website unter https://www.sparta.de/im Investoren-Bereich zur Verfügung steht. Die Billigung durch die BaFin ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Potenzielle Anleger sollten den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen.
(Ende)
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