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Mo, 04.07.2022 18:00
pta20220704026
Geschäfte mit nahestehenden Personen gemäß § 111c Abs. 2 AktG
Heidelberger Beteiligungsholding AG: Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen nach § 111c AktGHeidelberg (pta026/04.07.2022/18:00) - Der Aufsichtsrat der Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 04. Juli 2022 dem Abschluss eines Darlehensvertrages im Umfang von EUR 5.000.000 zwischen der Heidelberger Beteiligungsholding AG als Darlehensgeberin und der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRB 338172, als Darlehensnehmerin gemäß § 111b Abs. 1 AktG zugestimmt. Der Vertrag wurde mit gleichem Datum zwischen der Darlehensgeberin und der Darlehnsnehmerin geschlossen. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hält eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung an der Heidelberger Beteiligungsholding AG. Die Auszahlung des unbesicherten Darlehens erfolgte am 04. Juli 2022 zu 100%. Die Zinsen in Höhe von 2,5% p.a. sind am Laufzeitende zur Zahlung fällig. Das Darlehen wird bis zum 15. Dezember 2022 gewährt. Der Darlehensnehmer ist berechtigt, das Darlehen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen und vorzeitig zurückzuzahlen. Im Fall der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens oder von Teilbeträgen fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Der wirtschaftliche Wert des Darlehens entspricht dem Nominalbetrag in Höhe von EUR 5.000.000. Heidelberg, 04.07.2022 Heidelberger Beteiligungsholding AG Der Vorstand
(Ende)
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