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Mi, 15.01.2025 12:30
pte20250115019 Medien/Kommunikation, Handel/Dienstleistungen
PlayStation Plus: Sony-Abo-Preise in der Kritik
Preiserhöhung und Begrenzung des Online-Spielangebots laut Berliner Kammergericht unzulässig
Berlin (pte019/15.01.2025/12:30) - Das Berliner Kammergericht ( https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/ ) weist Sony ( https://sonyinteractive.com/en/ ) mit seiner Preispolitik für PlayStation-Plus-Abos in die Schranken und gibt einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands ( https://www.vzbv.de ) statt. So darf das Unternehmen nicht einseitig die Preise erhöhen und die Zahl der Online-Spiele willkürlich einschränken. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sony hat Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Abonnenten benachteiligt Sony bietet die besagten Abos mit einer Laufzeit von zunächst ein, drei oder zwölf Monaten an. Sie verlängern sich automatisch, sofern der Vertrag nicht vorher gekündigt wird. In den Nutzungsbedingungen hatte sich der Konzern vorbehalten, den Abo-Preis einseitig zu ändern, um unter anderem "die uns entstehenden Kosten für die Bereitstellung" zu decken. Die neuen Preise sollten automatisch 60 Tage nach Versand einer entsprechenden E-Mail-Mitteilung gelten - laut dem Urteil zu Unrecht. Denn laut den Richtern werden Abonnenten so unangemessen benachteiligt. Um Kostensteigerungen weiterzugeben, könne Sony Verträge kündigen und neue Angebote unterbreiten. Kunden sollten gefragt werden und entscheiden. Einseitigkeit der Regelung Die Richter kritisieren zudem die Einseitigkeit der Regelung. Dem Recht auf Preiserhöhungen stehe bei gesunkenen Kosten keine Pflicht auf Preissenkungen gegenüber. In der zweiten strittigen Klausel hatte sich Sony vorbehalten, die Zahl und Verfügbarkeit der im Abo enthaltenen Spiele und Online-Funktionen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Dieses Prozedere sollte sogar für Vorteile aus dem Abo gelten. Eine derart weitgefasste Befugnis zur Änderung der vereinbarten Leistungen sei Abonnenten nicht zumutbar, so das Gericht. Für die Verbraucher ist laut den Richtern bei Vertragsabschluss nicht ansatzweise erkennbar, welche Leistungsänderungen auf sie zukommen können, heißt es.
(Ende)
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