VORSCHAU
PRESSETERMINE
AKTUELLES PRESSEFOTO
IR Nachrichten
15.01.2025 10:36
Nexus AG
15.01.2025 10:21
UKO Microshops AG
15.01.2025 10:13
UKO Microshops AG
EUROPA NACHRICHTEN
BUSINESS
Di, 14.01.2025 11:50
pts20250114024 Umwelt/Energie, Politik/Recht
ADX-Testarbeiten in Molln bleiben unterbrochen
Warten auf Entscheid des OÖ Landesverwaltungsgerichtshofs
Wien/Molln (pts024/14.01.2025/11:50) - ADX Energy nimmt den Entscheid des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Kenntnis, der den Beschwerden gegen die naturschutzrechtlichen Bewilligungen für die Bohr- und Testarbeiten an der Aufschlussbohrung Welchau 1 (Gemeindegebiet Molln) nachträglich aufschiebende Wirkung zubilligt. "Die Testarbeiten bleiben bis auf weiteres unterbrochen. Es ist abzuwarten, wie das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht im anhängigen Beschwerdeverfahren zur Bohrgenehmigung selbst entscheidet", erläuterte ADX Österreich-Chef Reingruber nach Vorliegen des VfGH-Urteils am Dienstag. Laut ADX Energy hat der VfGH bloß ein sogenanntes Normenkontrollverfahren durchgeführt und die bisherigen Regelungen zur aufschiebenden Wirkung von Beschwerden laut §43a Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 (OÖ NSchG 2001) geprüft und als ‚verfassungswidrig' aufgehoben. Das Verfahren wurde vom Verfassungsgerichtshof aufgrund entsprechender Anträge des Oö. Landesverwaltungsgerichtshofs ganz allgemein, und nicht nur im Zusammenhang mit der Erdgasaufschlussbohrung Welchau-1 durchgeführt. ADX stellt klar, dass der Verfassungsgerichtshof in Wien KEINE inhaltliche Aussage zur Erdgasaufschlussbohrung Welchau-1 oder zu den dafür erteilten naturschutzrechtlichen Bewilligungen getroffen hat, und dieses Vorhaben auch nicht beurteilt wurde. Die Bohr- und Testarbeiten wurden auf Grundlage geltender Gesetze und unter Einhaltung aller Auflagen der Genehmigungsbescheide, ausgestellt vom BMF – Montanbehörde West und vom Amt der OÖ-Landesregierung, durchgeführt. Das Unternehmen geht davon aus, dass die Tests nach Prüfung des VfGH-Urteils und gesetzlicher Bereinigung durch das Land Oberösterreich wie geplant fortgesetzt werden können. Noch sind zwei von drei erbohrten Lagerstätten mit Öl- und Gasanzeichen ungetestet und das Potential in keinster Weise abschließend bewertet. ADX Österreich-Geschäftsführer Alan Reingruber sieht den VfGH-Entscheid dennoch problematisch für den Wirtschafts- und Industriestandort Oberösterreich. "Das Urteil stellt eine zusätzliche Erschwernis für kommende Genehmigungsverfahren im Infrastrukturbereich dar. Es ist in der Folge mit weiteren Verzögerungen und einer Ausweitung der Verfahrensdauer zu rechnen." Neben energiewirtschaftlichen Projekten werden auch andere Bereiche wie beispielsweise Hochwasserschutz, Straßenbau und Eisenbahn betroffen sein.
Über ADX Energy
Aussendung:
ADX Energy
(Ende)
PRESSETEXT.TV
PORR rechnet mit anhaltender Baukonjunktur 30.10.2024 ETARGET
FOCUSTHEMA
SPECIALS
Werbung
middleAdvertising
|