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Fr, 20.12.2024 12:35
pte20241220019 Unternehmen/Wirtschaft, Handel/Dienstleistungen
Neun Prozent müssen an Heiligabend arbeiten
Hans-Böckler-Stiftung hat für Studie Daten von 7.100 Erwerbstätigen in Deutschland analysiert
Düsseldorf (pte019/20.12.2024/12:35) - Laut einer neuen Studie der Hans-Böckler-Stiftung ( http://www.boeckler.de ) müssen in Deutschland in diesem Jahr rund neun Prozent der Erwerbstätigen an Heiligabend nach 14 Uhr arbeiten. Besonders hoch sind die Anteile derjenigen, die zu Weihnachten und zur Jahreswende tätig sind - im Gastgewerbe, in Verkehr und Logistik sowie im Handel und dem Gesundheits- und Sozialwesen. Hälfte mit Lohnzuschlag Der Erhebung nach erhält am Nachmittag des Heiligen Abends gut die Hälfte der Arbeitenden einen Lohnzuschlag - ein Wert, der an den beiden Weihnachtsfeiertagen auf gut 70 Prozent steigt. "Tarifverträge sind an den Festtagen besonders bedeutsam: Sie stellen sowohl eine wichtige Grundlage bezahlter Freistellungen als auch von Lohnzuschlägen dar", so Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin bei der Hans-Böckler-Stiftung. Über 7.100 Erwerbstätige haben in einer Befragung der Düsseldorfer Organisation Ende November/Anfang Dezember detailliert Auskunft gegeben. Am Vormittag des 24. Dezember müssen noch 22 Prozent arbeiten. Im Handel (44 Prozent), Verkehr und Logistik (40 Prozent) sowie im Gastgewerbe (36 Prozent) liegen diese Werte jedoch weitaus höher. Nach 14 Uhr sinkt der Anteil zwar deutlich, aber dennoch müssen immerhin neun Prozent arbeiten. Jeder Fünfte zu Silvester Am Vormittag des Silvestertages müssen 22 Prozent aller Erwerbstätigen arbeiten, während es im Vorjahr nur neun Prozent waren - vor allem weil Silvester im vergangenen Jahr auf einen Sonntag fiel. Nach 14 Uhr sinkt der Anteil auf elf Prozent. Deutlich überdurchschnittlich ist die Quote dann erneut im Gastgewerbe, im Gesundheits- und Sozialwesen sowie in der Logistik. An Neujahr ist es neun Prozent der Erwerbstätigen nicht vergönnt, auszuschlafen.
(Ende)
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