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Mi, 18.12.2024 12:30
pte20241218015 Politik/Recht, Medien/Kommunikation
RTL und RTL2 dürfen TV-Vermarktung nicht
Kartellamt sieht neue Streaming-Player wie Netflix, Amazon Prime oder Disney benachteiligt
Bonn (pte015/18.12.2024/12:30) - Das Bundeskartellamt ( https://www.Bundeskartellamt.de ) erteilt RTL in Sachen gemeinsamer Fernsehvermarktung mit RTL2 eine Absage. Behördenchef Andreas Mundt sieht "hierfür aktuell keinen Spielraum". RTL2 sei immer noch eine wichtige Ausweichalternative gegenüber den beiden führenden Anbietern RTL und ProSiebenSat.1. Eine Kooperation würde zu "klaren Wettbewerbsnachteilen führen". Höhere Preise befürchtet Laut dem Entscheid würde eine Genehmigung des Vorhabens von RTL und RTL2 zu höheren Preisen für die Marktgegenseite führen. Gemeint sind hierbei insbesondere neue Streaming-Player wie Netflix, Amazon Prime oder Disney. "Diesem klaren Nachteil für den Wettbewerb stehen nach den Ermittlungen keine durchgreifenden Vorteile wie etwa Kosteneinsparungen bei der Marktgegenseite gegenüber, die eine Freistellung des Vorhabens vom Kartellverbot rechtfertigen könnten", heißt es. Umfassende Befragungen Das Bundeskartellamt hat im Herbst 2023 alle wesentlichen Mediaagenturen und 30 große Werbetreibende befragt sowie im Frühjahr 2024 umfangreiche Gespräche mit den fünf größten Mediaagenturen und allen potentiell relevanten Playern im TV- und im Online-Bereich geführt. Parallel zu dem Vorhaben von RTL und RTL2 im Bereich der Werbeflächenvermarktung hat das Amt im Sommer 2024 das Fusionsvorhaben von RTL und Paramount geprüft, wonach RTL das lineare Kinderfernsehangebot Nickelodeon in Deutschland hätte übernehmen sollen. Auch dort hat die Behörde ihren Blick bereits über das lineare TV hinaus geöffnet. Nachdem das Amt RTL und Paramount mitgeteilt hatte, dass es beabsichtige, den geplanten Zusammenschluss aufgrund der konkreten Situation im Kinderbereich zu untersagen, wurde die entsprechende Anmeldung zurückgenommen.
(Ende)
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