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Di, 17.12.2024 16:10
pta20241217045
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
SPARTA AG: SPARTA und Beta Systems einigen sich auf vorläufiges Umtauschverhältnis im Rahmen der beabsichtigten VerschmelzungHeidelberg (pta045/17.12.2024/16:10) - Die Vorstände der Beta Systems Software AG (" Beta Systems ") und der SPARTA AG (" SPARTA ") haben sich im Rahmen der angestrebten Verschmelzung von Beta Systems als übertragendem Rechtsträger auf SPARTA als übernehmendem Rechtsträger auf ein vorläufiges Umtauschverhältnis in einer Bandbreite zwischen 1,25 und 1,35 SPARTA-Aktien je Beta Systems-Aktie geeinigt. Grundlage hierfür ist der heute vorgelegte Entwurf des Bewertungsgutachtens der von beiden Parteien bestellten gemeinsamen Bewertungsgutachterin. Der genannten Bandbreite für das Umtauschverhältnis liegt eine vorläufige Unternehmensbewertung der Beta Systems zum 20. März 2025 mit rund 41,50 Euro je Beta Systems-Aktie, sowie der SPARTA mit rund 32,00 Euro je SPARTA-Aktie, zugrunde. Bei der Bestimmung des Werts der SPARTA wurde berücksichtigt, dass das komplette Beteiligungsgeschäft der SPARTA (mit Ausnahme der Beteiligung an der Beta Systems) sowie der Großteil der übrigen Vermögenswerte der SPARTA (insb. liquide Mittel) in die 100%ige Tochtergesellschaft SPARTA Invest AG überführt wurden und dass noch vor Wirksamwerden der Verschmelzung sämtliche Anteile an der SPARTA Invest AG an die derzeitigen Aktionäre der SPARTA in Form einer Sachdividende ausgeschüttet werden sollen. Das bedeutet, dass die verbleibende Beteiligung der SPARTA an der Beta Systems von rd. 75 % zum Verschmelzungszeitpunkt den wesentlichen Vermögenswert der SPARTA darstellt. Das wirtschaftliche Reinvermögen der SPARTA Invest AG beläuft sich derzeit auf rund 27,30 Euro je SPARTA-Aktie. Das endgültige Umtauschverhältnis wird nach Vorlage des finalen Bewertungsgutachtens und der Bestätigung der gerichtlich bestellten Verschmelzungsprüferin voraussichtlich Ende Januar 2025 festgelegt und bedarf der Zustimmung der Aufsichtsräte von Beta Systems und SPARTA. Bis dahin können sich bei der Bewertung der Beta Systems und der SPARTA jeweils noch wesentliche Änderungen ergeben, beispielsweise aufgrund von neuen Erkenntnissen, zwischenzeitlichen Änderungen von bewertungsrelevanten Kapitalmarktparametern und der laufenden Verschmelzungsprüfung. Da der Unternehmenswert der SPARTA nach Ausschüttung der Sachdividende jedoch maßgeblich von der Bewertung der Beta Systems abhängig ist, wirken sich etwaige Änderungen des Unternehmenswertes der Beta Systems nur eingeschränkt auf das Umtauschverhältnis aus. Der Abschluss des Verschmelzungsvertrags steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlungen von Beta Systems und SPARTA. Der Abschluss des Vertrags soll unmittelbar im Anschluss an die Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems erfolgen. Diese ist nunmehr für den 20. März 2025 geplant. Die ordentliche Hauptversammlung der SPARTA, die unter anderem über die Verschmelzung beschließen soll, ist nunmehr für den 18. März 2025 geplant. Der bislang veröffentlichte Zeitplan wurde entsprechend geändert. Der Verschmelzungsvertrag wird mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Beta Systems sowie der SPARTA wirksam werden. Beta Systems und SPARTA werden den Kapitalmarkt über weitere relevante Entwicklungen im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen informieren.
(Ende)
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