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Di, 17.12.2024 11:36
pta20241217029
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Erste Group Bank AG: Einziehung eigener Aktien – Bekanntmachung gemäß § 120 Abs 2 Z 4 BörseGWien (pta029/17.12.2024/11:36) - Die Erste Group Bank AG gibt gemäß § 120 Abs 2 Z 4 BörseG bekannt, dass auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 31. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. Mai 2024 der Vorstand der Erste Group Bank AG am 12. Dezember 2024 beschlossen hat, sämtliche im Rahmen des am 28. Juni 2024 gestarteten und am 28. November 2024 planmäßig beendeten Aktienrückkaufprogramms erworbenen 10.398.524 Stück eigenen Aktien der Erste Group Bank AG einzuziehen. Nach Erteilung der Zustimmung des Aufsichtsrats am 12. Dezember 2024 erfolgte die Durchführung der Einziehung der rückerworbenen eigenen Aktien mit Wirkung zum 13. Dezember 2024. Die Einziehung wurde am 17. Dezember 2024 im Firmenbuch eingetragen und damit wirksam. Die Reduktion der Anzahl der zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse sowie zum Handel an der Prager und an der Bukarester Börse zugelassenen Aktien der Erste Group Bank AG (und damit das lieferbare Volumen) wurde mit Wirkung zum 17. Dezember 2024 (zum Handelsbeginn) durchgeführt. Durch die Einziehung von 10.398.524 Stück eigenen Aktien wurde das Grundkapital der Erste Group Bank AG mit Wirkung zum 17. Dezember 2024 insgesamt um EUR 20.797.048 herabgesetzt und beträgt nunmehr EUR 821.028.768, zerlegt in 410.514.384 Stück nennwertlose Stückaktien.
(Ende)
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