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Fr, 13.12.2024 13:59
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pte20241213012 Politik/Recht, Medien/Kommunikation

DAZN-Nutzungsbedingungen 2022 zu diffus

Oberlandesgericht München gibt einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands statt
DAZN: OLG München gibt vzbv-Klage vollumfänglich Recht (Bild: dazn.com)
DAZN: OLG München gibt vzbv-Klage vollumfänglich Recht (Bild: dazn.com)

Berlin/London/München (pte012/13.12.2024/13:59) - Die vom Streaming-Service DAZN Limited ( https://www.dazn.com ) 2022 verwendeten Nutzungsbedingungen für im Abo angebotene Sportpakete waren teilweise unzulässig. Das hat das Oberlandesgericht München ( https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/ ) (OLG) in zweiter Instanz nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands ( https://www.vzbv.de ) (vzbv) entschieden.

"Schwammig formuliert"

In der Klage der Konsumentenschützer ging es vor allem um mehrere Vertragsklauseln, die dem Unternehmen umfassende Rechte auf Preiserhöhungen und Bedingungsänderungen einräumten.

"Die Nutzungsbedingungen von DAZN waren derart schwammig formuliert, dass sie dem Unternehmen zu viel Spielraum für willkürliche Preis- und Vertragsänderungen boten", so Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv.

Preiserhöhung intransparent

DAZN hatte sich in den strittigen Nutzungsbedingungen von 2022 vorbehalten, die Abo-Preise unter anderem an "sich verändernde Marktbedingungen" oder "erhebliche Veränderungen in den Beschaffungs- oder Bereitstellungskosten" anzupassen.

Das OLG München schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass die Klausel zu unbestimmt sei und vom Unternehmen genutzt werden könne, Zusatzgewinne zu erzielen. Weder die Voraussetzungen noch der Umfang einer Preiserhöhung seien näher geregelt.

Abonnenten hätten daher kaum Chancen, die Berechtigung einer Preiserhöhung anhand der Klausel zu überprüfen. Auch die Einseitigkeit der Regelung kritisiert das OLG: Dem Recht auf Preiserhöhungen stand bei gesunkenen Kosten keine Pflicht zur Preissenkung gegenüber.

Als rechtswidrig wertete das Gericht auch mehrere Klauseln, in denen sich das Unternehmen vorbehielt, das vertraglich vereinbarte Sportpaket jederzeit und nahezu beliebig zu ändern.

(Ende)

Aussender: pressetext.redaktion
Ansprechpartner: Florian Fügemann
Tel.: +43-1-81140-313
E-Mail:
Website: www.pressetext.com
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