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Mi, 11.12.2024 11:50
pta20241211019
Bekanntmachung gemäß Art. 2 der Verordnung (EU) 2016/1052
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Informationen zum Aktienrückkaufprogramm 2023/2025München (pta019/11.12.2024/11:50) - Die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (BMW AG, die "Gesellschaft") führt das mit Ad-hoc-Mitteilung vom 3. Mai 2023 und Bekanntmachungen vom 30. Juni 2023, 5. Dezember 2023 sowie 4. Juni 2024 angekündigte Aktienrückkaufprogramm 2023/2025 ab dem 2. Januar 2025 mit einer vierten Tranche fort. Die Durchführung des Aktienrückkaufprogramms 2023/2025 erfolgt auf der Basis der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 11. Mai 2022. Das Volumen dieses Programms beträgt bis zu 2 Mrd. € (Gesamtkaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten). Das Rückkaufprogramm betrifft Stamm- und Vorzugsaktien. Dabei ist das Volumen für Vorzugsaktien auf maximal 350 Mio. € beschränkt. Das Programm startete am 3. Juli 2023 und soll spätestens bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein. Bislang wurden drei Tranchen des Aktienrückkaufprogramms 2023/2025 erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen dieser drei Tranche wurden im Zeitraum vom 3. Juli 2023 bis zum 25. Oktober 2024 13.363.612 Stamm- und 3.093.144 Vorzugsaktien erworben. Für die im Rahmen dieser Tranche zurückgekauften Aktien wurde ein Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von rund 1,5 Mrd. € gezahlt. Die vierte Tranche des Aktienrückkaufs wird im Volumen von bis zu 415 Mio. € für Stammaktien und bis zu 85 Mio. € für Vorzugsaktien im Zeitraum vom 2. Januar 2025 bis spätestens 30. April 2025 durchgeführt. Dabei dürfen noch maximal 23.291.451 Aktien (maximal 19.331.904 Stammaktien und maximal 3.959.547 Vorzugsaktien) erworben werden. Das Aktienrückkaufprogramm dient hauptsächlich dem Zweck der Einziehung von Aktien mit entsprechender Herabsetzung des Grundkapitals. Es kann auch zur Übertragung von Aktien an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft oder eines Konzernunternehmens im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogramms genutzt werden. Der Aktienrückkauf erfolgt im Einklang mit den Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der EU‑Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung der EU-Kommission (Verordnung (EU) 2016/1052, "Aktienrückkauf-VO"). Mit der Durchführung des Rückkaufs oder einzelner Teile davon werden eine oder mehrere unabhängige Banken beauftragt. Diese treffen ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat einer oder aller Banken vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf eine oder mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben ausgesetzt, unterbrochen und ggf. wiederaufgenommen werden. Der Erwerb der Aktien erfolgt über die Börse. Der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Aktie der jeweiligen Gattung im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Die mandatierten Banken werden verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der Aktienrückkauf-VO zu beachten. Sämtliche Transaktionen unter dem Aktienrückkaufprogramm werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 der Aktienrückkauf-VO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Ferner wird die Gesellschaft die Geschäfte auf ihrer Internetseite unter www.bmwgroup.com/aktienrueckkauf veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe dort mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft Der Vorstand
(Ende)
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