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Di, 26.11.2024 19:15
pta20241126043
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Athos Immobilien AG: KapitalherabsetzungLinz (pta043/26.11.2024/19:15) - Hauptversammlung soll über Kapitalherabsetzung durch Einziehung noch zu erwerbender eigener Aktien entscheiden Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ATHOS Immobilien Aktiengesellschaft haben heute beschlossen, der 36. ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2025 die Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1 Z 6 AktG iVm § 192 AktG vorzuschlagen, wodurch es der ATHOS Immobilien AG ermöglicht wird, eigene Aktien zum Zwecke der Einziehung dieser Aktien rückzukaufen. Die vorgeschlagene Kapitalherabsetzung soll im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals erfolgen. Diese Mitteilung stellt keine Ankündigung eines Rückkaufs oder einer Einziehung eigener Aktien dar. Allfällige Rückkäufe und Einziehungen eigener Aktien hängen davon ab, dass die Hauptversammlung der ATHOS Immobilien AG die vorgeschlagenen Beschlüsse fasst und der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und innerhalb des von der Hauptversammlung vorgegebenen Rahmens, den Zeitpunkt, den Umfang und die Art des Aktienrückkaufs sowie der Einziehung von Aktien festlegt. Entsprechende Beschlussvorschläge werden vom Vorstand und Aufsichtsrat der ATHOS Immobilien Aktiengesellschaft rechtzeitig vor der 36. ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2025 veröffentlicht werden. Rechtlicher Hinweis: Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der ATHOS Immobilien Aktiengesellschaft dar.
(Ende)
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