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Mo, 18.11.2024 06:15
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pte20241118004 Unternehmen/Wirtschaft, Politik/Recht

Unternehmen bereichern sich an der Armut

Bonita Meyersfeld von der University of the Witwatersrand für Einhaltung von Menschenrechten
Stamm: Großunternehmen profitieren von Schwäche der Entwicklungsländer (Foto: pixabay.com)
Stamm: Großunternehmen profitieren von Schwäche der Entwicklungsländer (Foto: pixabay.com)

Johannesburg (pte004/18.11.2024/06:15) - Große Unternehmen profitieren von Armut in den Ländern der Dritten Welt und sind zeitgleich nicht verpflichtet, die Menschenrechte zu wahren, klagt Bonita Meyersfeld von der University of the Witwatersrand ( https://www.wits.ac.za/ ). "Das muss sich ändern. Das Völkerrecht kann Unternehmen nicht länger von der Haftung für Menschenrechtsverletzungen ausnehmen, einschließlich solcher, die durch Armut verursacht werden", unterstreicht die Forscherin in "The Conversation".

1,3 Mrd. leben in Armut

Die internationalen Menschenrechtsnormen müssten weiterentwickelt werden, um multinationalen Unternehmen direkte Pflichten zur Linderung der Armut in den Entwicklungsländern aufzuerlegen, in denen sie tätig sind. Schätzungen zufolge leben der Fachfrau nach bis zu 1,3 Mrd. Menschen in Armut, mehr als zehn Prozent der Weltbevölkerung, die überwiegende Mehrheit davon im globalen Süden.

"Selbst wenn sie nicht direkt für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, könnten multinationale Unternehmen mitschuldig sein." Sie neigten dazu, Entwicklungsländer wegen ihrer billigen Arbeitskräfte, natürlichen Ressourcen und schwachen Regulierungsrahmen auszubeuten. "Mit anderen Worten: Unternehmen profitieren von Armut", schreibt Meyersfeld. Die internationalen Menschenrechtsgesetze müssten weiterentwickelt werden, um die Armut im globalen Süden zu mildern, indem Unternehmen, die von der Armut profitieren, Pflichten auferlegt würden. Einige Unternehmen hätten den "perversen Vorsatz", Gemeinschaften arm zu halten. Das Völkerrecht müsse dazu beitragen, diesen Zustand zu beenden.

Ungleichgewicht der Macht

Viele Staaten, insbesondere in Entwicklungsländern mit hoher Armut, sind auf ausländische Investitionen angewiesen. Das führt der Wissenschaftlerin zufolge zu einem Machtungleichgewicht zwischen Staaten und Unternehmen. Letztere könnten günstige Investitionsbedingungen verlangen, einschließlich der Lockerung von Gesetzen, die die Menschenrechte schützen sollen.

"Letztendlich zielt mein Vorschlag darauf ab zu überprüfen, was wir als faire und gerechte Wirtschaft betrachten. Es wird sich nichts ändern, wenn nur Staaten völkerrechtliche Verpflichtungen haben. Der globale Wirtschaftsmarkt ist weder frei noch fair. Er hat die schwersten Menschenrechtsverletzungen unserer Zeit verursacht. Das internationale Menschenrecht muss sich damit befassen", schließt Juristin Meyersfeld.

(Ende)

Aussender: pressetext.redaktion
Ansprechpartner: Wolfgang Kempkens
Tel.: +43-1-81140-300
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Website: www.pressetext.com
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