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Mo, 11.11.2024 18:30
pta20241111024
Bekanntmachung gemäß Art. 2 der Verordnung (EU) 2016/1052
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Information zu AktienrückkaufprogrammMünchen (pta024/11.11.2024/18:30) - Der Vorstand der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (die "Gesellschaft") hat am 10. September 2024 auf Basis von § 71 Absatz 1 Nummer 2 Aktiengesetz ein Aktienrückkaufprogramm für Stammaktien der Gesellschaft beschlossen ("Aktienrückkaufprogramm Mitarbeiteraktien 2024"). Das Aktienrückkaufprogramm Mitarbeiteraktien 2024 wird im Zeitraum vom 12. November 2024 bis spätestens 29. November 2024 durchgeführt. Der Erwerb von Stammaktien im Rahmen dieses Programms dient dem einzigen Zweck, die aus einem Belegschaftsaktienprogramm entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen, Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 ("EU-Marktmissbrauchsverordnung"). Auf Basis der eingegangenen Anträge der teilnahmeberechtigten Mitarbeiter werden maximal 1.352.000 Stammaktien für diesen Zweck zurückerworben. Auf Grundlage des Schlusskurses am 11. November 2024 (XETRA) würde dies insgesamt zu einem Volumen in Höhe von rund 92 Mio. € führen (Gesamtkaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten). Die Transaktionen für das Aktienrückkaufprogramm Mitarbeiteraktien 2024 erfolgen im Einklang mit den Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 Absatz 2 Buchstabe c) der EU-Marktmissbrauchsverordnung in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung der EU-Kommission (Verordnung (EU) 2016/1052, "Aktienrückkauf-VO"). Mit der Durchführung des Rückkaufs wird eine unabhängige Bank beauftragt. Diese trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft, Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b) Aktienrückkauf-VO. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben ausgesetzt, unterbrochen und ggf. wiederaufgenommen werden. Der Erwerb der Aktien erfolgt über die Börse. Die mandatierte Bank wird verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 3 der Aktienrückkauf-VO zu beachten. Insbesondere werden die Aktien der Gesellschaft nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die Gesellschaft an einem Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin. Sämtliche Transaktionen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms Mitarbeiteraktien 2024 werden in einer den Anforderungen des Artikels 2 Absatz 3 der Aktienrückkauf-VO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Ferner wird die Gesellschaft die Geschäfte auf ihrer Internetseite unter www.bmwgroup.com/aktienrueckkauf veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe dort mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft Der Vorstand
(Ende)
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