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pta20241016024
Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: Einladung zur ordentlichen HauptversammlungLüneburg (pta024/16.10.2024/15:30) - New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft, Lüneburg
Wertpapierkenn-Nr.: 676550
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der ordentliche Hauptversammlung am Montag, den 25. November 2024, Beginn: 10:00 Uhr, in den Geschäftsräumen der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg, ein. Tagesordnung:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 zu erteilen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Roser GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Drehbahn 7, 20354 Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen. Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der og Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch dann ist eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung wird mit den Eintrittskarten (Rückseite) übersandt. Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Ein- und Ausgangskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an folgende Kontaktdaten der Gesellschaft:
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Teilnahme an der Hauptversammlung Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 8.555.687,46. Es ist eingeteilt in 7.997.914 Stückaktien. Jeder teilnahmeberechtigten Stückaktie wird in der Hauptversammlung eine Stimme gewährt. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung müssen bis zum 18. November 2024, 24:00 Uhr (MEZ), bei der Gesellschaft unter der folgenden Anschrift in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) eingehen:
New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts wird insbesondere durch einen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) erstellten und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten Nachweis des Anteilbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den, 04. November 2024, 0:00 Uhr (MEZ), beziehen (sog. Nachweisstichtag) und ist in deutscher oder englischer Sprache in Textform zu erbringen (§ 126b BGB). Gegenanträge und Wahlvorschläge Anträge von Aktionären, insbesondere Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge nach § 127 AktG einschließlich Begründung, sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum 10. November 2024, 24:00 Uhr (MEZ), schriftlich, per Telefax oder per E-Mail ausschließlich an die Gesellschaft zu richten.
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Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (Mindestbeteiligung) erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis mindestens 30 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, zugehen; Somit bis spätestens zum 25. Oktober 2024, 24:00 Uhr (MESZ), an unserer Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Stichwort HV 2021, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg, oder per Telefax: + 49 (0) 4131 - 22 44 105. Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien ist/sind. Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu beachten. Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen das Quorum von 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen oder ihre ordnungsgemäß bestellten Vertreter zu unterzeichnen. Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung. Hinweise für alle Aktionäre: Pro Depot wird nur eine Eintrittskarte ausgestellt. Der Geschäftsbericht kann nach vorheriger Anmeldung in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden. Ein Versand in gedruckter Form erfolgt nicht. Lüneburg, im Oktober 2024 New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG Der Vorstand Datenschutzrechtliche Informationen: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit unserer Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft. Es gelten folgende Bestimmungen: Der Versand der Tagesordnung und Bilanz erfolgt ausschließlich elektronisch. Pro Depot wird nur eine Eintrittskarte ausgestellt. Aktionäre mit Symptomen einer akuten Erkrankung bleiben der Hauptversammlung fern. Gäste sind aufgrund des limitierten Platzangebots nicht zugelassen. Verpflichtung der Teilnehmer*innen, bei Anzeichen einer Erkrankung der Veranstaltung fernzubleiben. Aus hygienischen Gründen wird es keine Bewirtung und/oder Getränke geben. Die Aktionäre können sich aber Getränke selbst mitbringen. Es wird gebeten, die Stimmrechte möglichst dem Stimmrechtsvertreter/der Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft zu übertragen. Lüneburg, im Oktober 2024 New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG Der Vorstand
(Ende)
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