VORSCHAU
Frühere Meldungen
PRESSETERMINE
AKTUELLES PRESSEFOTO
IR Nachrichten
23.11.2024 09:00
Small- & MicroCap Investment
22.11.2024 20:57
Heidelberger Beteiligungsholding AG
22.11.2024 20:45
Heidelberger Beteiligungsholding AG
EUROPA NACHRICHTEN
ADHOC
Mo, 07.10.2024 11:30
pta20241007011
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG
PORR AG: PORR AG beschließt Rückkaufprogramm zum Erwerb eigener AktienWien (pta011/07.10.2024/11:30) - Der Vorstand der PORR AG ( "PORR" oder "Gesellschaft" ) hat heute auf Grundlage der bestehenden Ermächtigung der Hauptversammlung beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm zum zweckfreien Erwerb gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG durchzuführen und in dessen Rahmen eigene Aktien im Ausmaß von maximal 785.565 Stück bzw bis zu 2 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu einem Kurs zwischen EUR 1,00 und maximal 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage zu erwerben. Unter Einschluss der bereits gehaltenen eigenen Aktien (1.002.060 Stück) sind dies insgesamt bis zu rund 4,6 % des derzeitigen Grundkapitals. Der dafür vorgesehene maximale Kapitalbedarf beträgt EUR 15 Mio. Der Rückkauf soll ausschließlich über die Wiener Börse sowie über multilaterale Handelssysteme erfolgen und jedem gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck dienen. Grundlage dieses Beschlusses über ein Rückkaufprogramm ist der Ermächtigungsbeschluss der 144. ordentlichen Hauptversammlung vom 30. April 2024 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs. 1a und Abs. 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre. Mit der Durchführung des Aktienrückkaufs wurde ein Kreditinstitut beauftragt. Das Kreditinstitut hat seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von der PORR AG zu treffen und hat dabei die in Art 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 festgelegten Handelsbedingungen zu befolgen. Details und Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms:
Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Art 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 einzuhalten hat. Hinweis gemäß § 5 Abs. 4 Veröffentlichungsverordnung 2018 (VVO): Die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten gemäß den §§ 6 und 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 betreffend die Veröffentlichung etwaiger Änderungen des Rückkaufprogramms oder der Details zu den im Rahmen des Rückkaufprogramms durchgeführten Transaktionen durch die PORR AG erfolgt ausschließlich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.porr-group.com unter der Rubrik "Investor Relations" ( https://porr-group.com/investor-relations/porr-aktie/corporate-actions/ ). Diese Veröffentlichung dient als Veröffentlichung gemäß den §§ 4 und 5 Veröffentlichungsverordnung 2018. Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Aktien der PORR AG und begründet keine Verpflichtung der PORR AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Aktien der Gesellschaft anzunehmen.
(Ende)
PRESSETEXT.TV
PORR rechnet mit anhaltender Baukonjunktur 30.10.2024 ETARGET
FOCUSTHEMA
SPECIALS
Werbung
middleAdvertising
|