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Mo, 30.09.2024 13:57
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pta20240930023
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
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Advanced Bitcoin Technologies AG: Advanced Bitcoin Technologies AG verbessert Nettoergebnis im 1. Halbjahr 2024 signifikant

Zudem wichtige Fortschritte bei Zwangsvollstreckung gegen ehemaligen ICO-Treuhänder erzielt

Frankfurt am Main (pta023/30.09.2024/13:57) - Advanced Bitcoin Technologies AG verbessert Nettoergebnis im 1. Halbjahr 2024 signifikant

Frankfurt am Main, 30. September 2024 – Die Advanced Bitcoin Technologies AG (ABT, ISIN: DE000A2YPJ22) hat im ersten Halbjahr vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2024 ihre Ertragslage deutlich verbessert und ihren Konzernjahresfehlbetrag auf -28 Tsd. Euro (erstes Halbjahr 2023 (Vj.) -596 Tsd. Euro) signifikant reduziert. Zudem wurden wichtige Fortschritte bei der laufenden Zwangsvollstreckung gegen den widerrechtlich handelnden ehemaligen Treuhänder der savedroid AG bzgl. der Herausgabe der Kryptowährungsguthaben aus dem Initial Coin Offering (ICO) der Gesellschaft erzielt.

Die ABT-Gruppe hat im ersten Halbjahr 2024 ihren operativen Gewinn (EBITDA, definiert als Umsatzerlöse zzgl. Andere aktivierte Eigenleistungen, Sonstige betriebliche Erträge, abzgl. Materialaufwand, Personalaufwand und Sonstige betriebliche Aufwendungen) auf 676 Tsd. Euro (Vj. 148 Tsd. Euro) gesteigert. Das positive EBITDA resultierte im Wesentlichen aus höheren Veräußerungsgewinnen von Kryptowährungsguthaben in Höhe von 799 Tsd. Euro (Vj. 357 Tsd. Euro). Die Kryptoguthaben betrugen unter Anwendung der LiFo-Methode und Beachtung der historischen Anschaffungskosten als Wertobergrenze zum Bilanzstichtag am 30. Juni 2024 insgesamt 7,787 Mio. Euro (nach 7,999 Mio. Euro per 31.12.2023), während der Marktwert zum Bilanzstichtag bei 36,440 Mio. Euro lag und aktuell 30,069 Mio. Euro beträgt.

Der Konzernumsatz erhöhte sich im ersten Halbjahr 2024 auf 51 Tsd. Euro (Vj. 5 Tsd. Euro). Der resultierende Netto-Verlust verbesserte sich unter dem Strich entsprechend signifikant auf -28 Tsd. Euro (Vj. -596 Tsd. Euro) und ist in erster Linie auf die Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von 971 Tsd. Euro (Vj. 937 Tsd. Euro) und den gegenzurechnenden latenten Steuerertrag in Höhe von 253 Tsd. Euro (Vj. 263 Tsd. Euro) zurückzuführen. Das Konzern-Eigenkapital reduzierte sich zum 30. Juni 2024 leicht auf insgesamt 3,856 Mio. Euro (nach 3,884 Mio. Euro per 31.12.2023), wobei sich die Eigenkapitalquote auf 41,7 % (nach 39,8 % per 31.12.2023) erhöhte.

Für das laufende Geschäftsjahr 2024 erwartet ABT auf Basis der positiven Entwicklung im ersten Halbjahr sowie durch den operativen Fokus der Vermarktung des Bitcoin-Payment-Gateways SecPay.io ( https://www.secpay.io ) an Geschäftskunden insgesamt eine Verbesserung der Ertragslage. Zudem geht ABT weiterhin von einer stabilen Entwicklung der Liquidität aus, da erneut relevante Fortschritte im Rahmen der laufenden Zwangsvollstreckung der rechtskräftig titulierten Kryptoherausgabeforderung gegen den widerrechtlich handelnden ehemaligen Treuhänder der savedroid AG erzielt wurden: Im Juni 2024 hatte das OLG Köln den ehemaligen Treuhänder im zweiten Zwangsvollstreckungsverfahren erneut zu einem Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro und ersatzweise Zwangshaft auf Basis eines Tagessatzes von 200 Euro verurteilt, was in Summe insgesamt 125 Tagen Zwangshaft entsprochen hätte. Das Zwangsgeld wurde im September 2024 per Gerichtsvollzieher erfolgreich beigetrieben, so dass kurzfristig die nächste Stufe der Zwangsvollstreckung gestartet werden kann.

Zudem hatte die savedroid AG bereits im April 2024 auf Basis des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des OLG Köln eine Schadenersatzklage aufgrund ihr durch die verspätete Herausgabe der Kryptoguthaben entstandenen Schäden in Höhe von 1,500 Mio. Euro gegen den widerrechtlich handelnden ehemaligen Treuhänder beim LG Bonn eingereicht, das zwischenzeitlich einen mündlichen Verhandlungstermin im Oktober 2024 anberaumt hat. Darüber hinaus hat die ABT AG im Mai 20024 durch den bereits realisierten Verkauf einer Partizipation an der rechtskräftig titulierten Herausgabeforderung von Kryptowährungsguthaben gegen den ehemaligen Treuhänder an zwei erfahrene Investoren aus Deutschland und Bulgarien für 550 Tsd. Euro unter Beweis gestellt, dass ebendiese Herausgabeforderung selbst auch in der Zukunft erfolgreich als marktgängige Refinanzierungsquelle genutzt werden kann.

Der vollständige Konzernhalbjahresabschluss steht auf der Homepage https://www.abt-ag.com/ im Bereich Investor Relations in der Rubrik Finanznachrichten – Publikationen und Präsentationen zum Download zur Verfügung.

Investoren- und Medienkontakt

Dr. Yassin Hankir
Vorstandsvorsitzender Advanced Bitcoin Technologies AG
E-Mail: ir@abt-ag.com

(Ende)

Aussender: Advanced Bitcoin Technologies AG
Intzestraße 1
60314 Frankfurt am Main
Deutschland
Ansprechpartner: Dr. Yassin Hankir
E-Mail:
Website: www.abt-ag.com
ISIN(s): DE000A2YPJ22 (Aktie)
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Freiverkehr in Hamburg; Freiverkehr in Berlin
Advanced Bitcoin Technologies AG
   
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