Fr, 02.08.2024 15:45
Frankfurt am Main (pta027/02.08.2024/15:45) -
Panamax Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main
- ISIN DE000A1R1C81 -
- WKN A1R1C8 -
Veröffentlichung Ergänzungsverlangen
Ergänzung der Tagesordnung
der ordentlichen Hauptversammlung am 30. August 2024 um 10:00 Uhr
nach § 122 Abs. 2 AktG
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 23. Juli 2024 wurde die ordentliche Hauptversammlung der Panamax Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, für den 30. August 2024 um 10:00 Uhr im Main Tower, 37. OG., Neue Mainzer Str. 52-58, 60311 Frankfurt am Main, einberufen.
Frau Susanne Schott, Ziegelmattstrasse 36, 8810 Horgen/Schweiz, ("Frau Schott") ist Aktionärin der Panamax Aktiengesellschaft mit insgesamt 177.268 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in der Höhe von insgesamt EUR 177.268,00. Somit hält sie - wie für einen Antrag gemäß § 122 Abs. 2 AktG erforderlich - mehr als den zwanzigsten Teil (dies wären EUR 93.155,00) des zurzeit EUR 1.863.100,00 betragenden Grundkapitals.
Am 30. Juli 2024 hat Frau Schott nach § 122 Abs. 2 AktG die Ergänzung der Tagesordnung der am 30. August 2024 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Panamax Aktiengesellschaft um nachfolgende Beschlussvorschläge beantragt.
Die Tagesordnung der am 30. August 2024 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Panamax AG wird daher um folgende neue Tagesordnungspunkte 6 bis 9 ergänzt:
6.
Beschlussfassung über die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder Alexander Stichnoth und Florian Hoertlehner
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Frau Schott schlägt vor, die Aufsichtsratsmitglieder Alexander Stichnoth und Florian Hoertlehner mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 30. August 2024 abzuberufen.
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7.
Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat
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Für den Fall, dass die Hauptversammlung die Mitglieder des Aufsichtsrats Alexander Stichnoth und Florian Hoertlehner nach dem Beschlussvorschlag unter vorstehendem Tagesordnungspunkt 6 mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 30. August 2024 abberuft, bedarf es der Ergänzungswahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats.
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Der Aufsichtsrat der Panamax Aktiengesellschaft setzt sich nach §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Panamax Aktiengesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
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Gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung der Panamax Aktiengesellschaft dauert das Amt eines Aufsichtsratsmitglieds, dass anstelle eines vorzeitig ausscheidenden Mitglieds gewählt wird, nur für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Mitglieds, soweit die Hauptversammlung nichts anderes beschließt. Die Amtszeit von Herrn Alexander Stichnoth und Herr Florian Hörtlehner hätte jeweils mit Beendigung derjenigen Hauptversammlung geendet, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt.
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Frau Schott schlägt daher vor, aufschiebend bedingt auf die Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats Alexander Stichnoth und Florian Hoertlehner gemäß Tagesordnungspunkt 6, jeweils mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung dieser Hauptversammlung und für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Panamax Aktiengesellschaft zu wählen:
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a) Herr Guangzhe Li, wohnhaft in Fukuoka (Japan), Chief Executive Officer der GP New Energy Holdings Pte. Ltd (Singapore);
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b) Frau Dr. Yuping Zhou, wohnhaft in Shenzhen (China), Assistentin der Geschäftsleitung bei der GP New Energy Holdings Pte. Ltd (Singapore).
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Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
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Herr Li ist Mitglied in folgenden (i) anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und/oder (ii) vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
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(i) andere gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte:
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• keine;
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(ii) vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
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• Mitglied des Verwaltungsrats der Philion SE, Berlin.
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Frau Dr. Zhou ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
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Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten, insbesondere deren Lebensläufe, wurden dem Schreiben von der Frau Schott beigefügt. Diese werden auf dem Internet-Auftritt der Panamax Aktiengesellschaft veröffentlicht.
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8.
Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstands und die entsprechende Änderung der Satzung
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Frau Schott schlägt vor, § 2 der Satzung der Panamax Aktiengesellschaft wie folgt neu zu fassen:
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"§ 2 Gegenstand des Unternehmens
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1. Der Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Materialien im Bereich Photovoltaikmodule und Energiespeicher, die Forschung, Entwicklung und Produktion von Modulen und Anlagen für erneuerbare Energien sowie der Erwerb, Betrieb und Verkauf von Kraftwerken, Wäldern und Minen im In- und Ausland. Gegenstand des Unternehmens ist darüber hinaus auch der Erwerb, das Halten, die Verwaltung sowie die Führung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, die die vorstehend genannten Geschäfte unmittelbar oder mittelbar betreiben, sowie sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Vermögenswerte.
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2. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihn unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie kann hierzu insbesondere Niederlassungen im In- und Ausland errichten sowie Unternehmen gleicher oder verwandter Art im In- und Ausland gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken.
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3. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, ihre Tätigkeit ganz oder teilweise mittelbar durch Zweigniederlassungen sowie Tochter-, Beteiligungs- und Gemeinschaftsunternehmen im In- und Ausland auszuüben. Sie kann insbesondere ihren Betrieb ganz oder teilweise an von ihrem abhängigen Unternehmen überlassen und/oder ganz oder teilweise auf von ihr abhängige Unternehmen ausgliedern."
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9.
Beschlussfassung über die Änderung der Firma der Gesellschaft und entsprechende Änderung der Satzung
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Frau Schott schlägt vor, § 1 Abs. 1 der Satzung der Panamax Aktiengesellschaft wie folgt neu zu fassen:
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"1. Die Firma der Gesellschaft lautet Panamax New Energy Aktiengesellschaft."
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Stellungnahme der Verwaltung:
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Panamax Aktiengesellschaft unterstützen das Ergänzungsverlangen von Frau Schott und schlagen den Aktionären vor und empfehlen diesen, auf der ordentlichen Hauptversammlung für die Beschlussvorschläge von Frau Schott unter den neu aufgenommen Tagesordnungspunkten 6 bis 9 zu stimmen.
Weitere Unterlagen und Informationen zur Hauptversammlung
Sämtliche Informationen nach § 124a AktG sind über die Internetseite
www.panamax.ag/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich. Auf der vorgenannten Internetseite sind zudem alle weiteren Informationen und Unterlagen zugänglich, die den Aktionären vor der Hauptversammlung mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden müssen.
Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung
Die in der Einladung zur Hauptversammlung enthaltenen Angaben und Informationen für das Verfahren zur Ausübung des Stimmrechts gelten entsprechend hinsichtlich der nunmehr ergänzten Tagesordnungspunkte 6 bis 9 der Hauptversammlung.
Frankfurt, im Juli 2024
Der Vorstand
(Ende)