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Di, 09.07.2024 01:09
ptp20240709001 Medien/Kommunikation, Handel/Dienstleistungen
Verbraucherzentrale Stuttgart ist dafür bekannt, dass sie vermehrt Abmahnungen ausspricht
PV ERNESTINE informiert und zitiert Aussagen des Anwalts Dr. Stephan Schenk
Lindau/Stuttgart/München/Wien/Ulm/Hamburg (ptp001/09.07.2024/01:09) - Wir von der Partnervermittlung ERNESTINE zitieren folgende Aussagen des Anwaltes Dr. Schenk, die dieser bereits am 14.11.2019 tätigte: "Unabhängig von der grundsätzlichen Berechtigung der Abmahnung halten wir die geltend gemachten Kosten für die Abmahnung für nicht erstattungsfähig. So muss ein Verbraucherschutzverein wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eigentlich selbst in der Lage sein, Abmahnungen auszusprechen. Schaltet sie einen Rechtsanwalt ein – was natürlich zulässig ist –, kann sie aber nicht die Kosten geltend machen ( vgl. OLG Stuttgart GRUR RR 2015, 164 ) . Das eine Verbraucherzentrale trotz einer obergerichtlichen Rechtsprechung weiterhin in Abmahnungen die Kosten geltend macht, hat 'ein gewisses Geschmäckle'." So geschehen auch in unserem Fall. Man "spannt" eine Anwaltskanzlei ein (Dr. Benjamin Stillner- ständig mit neuem "Co-Anwalt"). Diese Kanzlei fordert eine Gebühr, obgleich sie, da sie für die Verbraucherzentrale agiert, keine Kosten geltend machen kann. Es hat wirklich ein "Gschmäckle". Um nicht zu sagen, es stinkt bereits zum Himmel!
(Ende)
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