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Mi, 19.06.2024 13:55
pte20240619017 Handel/Dienstleistungen, Politik/Recht
Online-Shopping: Scoring für Amt schwierig
Deutsche Kartellwächter kritisieren oft nicht anlassbezogene, intransparente Datenverarbeitung
Bonn (pte017/19.06.2024/13:55) - Online-Händler, Zahlungsdienstleister und Auskunfteien halten die geltenden Vorgaben des Verbraucherrechts nicht immer ein - insbesondere, was das sogenannte Scoring beim Online-Shopping angeht. Zu dem Schluss kommt eine Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes ( https://www.bundeskartellamt.de ). Verständlich informieren Bonitätsprüfungen der Kunden zur Senkung des Risikos möglicher Zahlungsausfälle basieren laut dem Bericht auf Kundendaten und teilweise auch Score-Werten, die von Wirtschaftsauskunfteien auf Grundlage weiterer personenbezogener Daten erstellt werden. Bei einem ungünstigen Ergebnis der Bonitätsprüfung wird den Kunden die Bezahlmöglichkeit auf Rechnung oder ein Ratenkauf häufig nicht angeboten, betont die Behörde. "Bei Bonitätsprüfungen mangelt es oft an Transparenz und Information. Händler und Zahlungsdienstleister müssen verständlich und rechtzeitig über die Durchführung von Bonitätsprüfungen informieren, damit die Verbraucher eine echte, informierte Entscheidung treffen können. In der Praxis ist das oft gar nicht oder nur in versteckter und unklarer Form der Fall", kritisiert Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Kunde hat keinen Einfluss Der Untersuchung nach sind Infos zum Thema Bonitätsprüfung häufig gar nicht oder nur schwer erkennbar in den AGB vieler Händler. In einigen Fällen erfolge die Information sogar erst nach Durchführung der Bonitätsprüfung, sodass der Kunde diese nicht verhindern kann, heißt es. Die Datenverarbeitung im Rahmen des Bonitäts-Scorings sei nur zulässig, wenn ein datenschutzrechtlicher Rechtfertigungsgrund vorliege. Speichern "auf Vorrat" sei unzulässig.
(Ende)
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