VORSCHAU
PRESSETERMINE

AKTUELLES PRESSEFOTO



WETTER
Graz: bedeckt
24°
Innsbruck: Regen
22°
Linz: Regen
22°
Wien: bedeckt
20°
© wetter.net

Stadtname / PLZ

AKTIENKURSE
 
LEBEN
Mi, 08.05.2024 09:30
Meldung drucken Artikel weiterleiten
pts20240508010 Politik/Recht, Medien/Kommunikation
Pressefach Pressefach

Der Fall Max: Angriffe auf Leib und Leben des kindlichen Zeugen

Angriffe täglich in der Schule - Ämter und Behörden schützen Kind nicht - Victims Mission berichtet

Mistelbach/Wien (pts010/08.05.2024/09:30) - Victims Missions berichtet wie folgt über den Fall Max.

Ein extern erstellter und geprüfter Bericht betreffend den heute 9-jährigen Max (Fußnoten und Anmerkungen in eckigen Klammern. Frühere Publikationen unter Fußnote [ 1 ] angeführt. Triggerwarnung! *Dokumente liegen vor):

1. Übersicht

"Die behandelnde Therapeutin Frau Dr. Marialuise Platz bestätigt in etlichen Gutachten und Stellungnahmen gegenüber Ämtern, Justiz und weiteren Behörden den konkreten Tatverdacht auf schwere und fortlaufende sexuelle Gewaltanwendung durch den Vater und unbekannte Mittäter. So schreibt sie Ende 2023: 'Schwere Traumatisierungen in der Kleinkindzeit und der frühen Kindheit liegen vor, verursacht durch männliche Bezugspersonen, vor allem durch den Vater.'

Seit dreieinhalb Jahren ist Max vor weiterem Kontakt mit dem Vater geschützt – durch Widerstand der Familie mütterlicherseits gegenüber täterfreundlich eingestellten Beamten innerhalb der österreichischen Behörden und mit Hilfe der oben genannten Kindertherapeutin. Doch der kindliche Hauptbelastungszeuge wird in mehreren öffentlichen Volksschulen körperlich traktiert und schikaniert. Bereits viermal musste der Bub die Schule wechseln, um körperlichen Angriffen durch Mitschüler und nachweislichen Lehrerschikanen am laufenden Band zu entkommen.

Max besucht derzeit die Volksschule Ulrichskirchen-Schleinbach-Kronberg im Bezirk Mistelbach, Niederösterreich. Wie Audioaufnahmen und ärztliche Befunde beweisen, wurde dem kindlichen Hauptbelastungszeugen vor den Augen und Ohren der Klassenlehrerin, Frau A. K.-D., schwere körperliche Gewalt, u.a. durch Knietritte in den Genital- und Bauchbereich durch etliche Mitschüler fortlaufend seit September 2023 angetan. Trotz belegter Meldungen über die gewalttätigen Angriffe durch Max an den Lehrkörper wurde ihm durch die Aufsichtspersonen jegliche Hilfe, auch im Fall von offensichtlicher Brachialgewalt, verwehrt. Wurden die Mitschüler vorsätzlich und in Schädigungsabsicht gegen den Hauptbelastungszeugen Max aufgehetzt – oder handelt es sich um ‚klassische' Diskriminierung eines Kindes mit Behinderungseinstufung? (Anm.: Max wurde aufgrund der schweren Gewalt- und Missbrauchsverbrechen, die an ihm begangen wurden, eine 50%ige Behinderungseinstufung von Seiten des Bundesministeriums für Soziales zugesprochen). Fakt bleibt, dass die gleichen Kinder, welche nachweislich von der Klassenlehrerin offen dafür gelobt wurden, wenn sie Max mit derben und vulgären Kraftausdrücken beschimpften, ihm schwere Körperverletzungen während der Aufsichtspflicht der Klassenlehrerin, Frau A. K.-D., und der Direktorin, Frau E. P., zugefügt haben. Um diese Angriffe einigermaßen abwehren zu können, empfiehlt ein Kinderarzt dem Kind für die täglichen Schulbesuche das Tragen von Stahlkappenschuhen; ein Mitarbeiter des Jugendamtes empfiehlt Max, ein Suspensorium (Hodenschutz) in der Schule zu tragen.

2. Forderung

Die Republik Österreich wird aufgefordert, sofort dafür zu sorgen, dass die tätlichen Angriffe auf den 9-jährigen Schüler und Hauptbelastungszeugen Max während der Aufsichtspflicht der öffentlichen Pflichtschulen unterbleiben! Für den Fall, dass Max und/oder seiner Mutter und/oder seiner Großmutter etwas zustoßen sollte, wird darauf hingewiesen, dass entsprechende Anweisungen, wie etwa die Veröffentlichung von Namen involvierter Personen und zugehörige Realbeweise an verschiedenen Stellen hinterlegt sind. Max muss in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden.

3. Die Schulen

Folgende Fakten über Max' Schulbesuch seit September 2023 in der Volksschule Ulrichskirchen-Schleinbach-Kronberg liegen bei verschiedenen Behörden auf:

3.1. Max wird Mitte September 2023 mit einem von mehreren im Schulgarten umherliegenden Holzpfählen von zwei Mitschülern dermaßen traktiert, dass er heftige Genickschmerzen und einen Schiefhals durch einen Schlag ins Genick davonträgt. Auch hatten ihm die zwei Mitschüler öfter in den Bauch getreten. Kurz nach der Prügelattacke folgt ein Notfalleinsatz – Sanitäter verständigen die Rettung, Max wird in die Notaufnahme gebracht. Rund 13 Tage nach der Attacke nimmt Max wieder am Unterricht teil und wird von dem gleichen Mitschüler vor der Klassenlehrerin, Frau A. K.-D., als 'Arsch' beschimpft. Daraufhin fragt die Klassenlehrerin den Jungen: 'Was?'' Der Junge beschimpft Max erneut laut hörbar vor der Klassenlehrerin als 'Arsch!'. Die Klassenlehrerin entgegnet: 'Richtig! So läuft das bei uns!'

Max' Hausarzt attestiert* dem Kind: 'Aufgrund einer .. [ akuten ] Erkrankung (.. nach Schlag ins Genick ..) war die Zumutbarkeit zur kinderpsychologischen … [ Begutachtung ] nicht gegeben.' Auch der Schularzt attestiert in seinem Kurzgutachten u.a. den Schiefhals aufgrund eines Schlages ins Genick. Max ist daher für zwölf Tage krankgeschrieben, sodass er einen Begutachtungs-Termin des Gerichts nicht wahrnehmen kann. Der daraufhin gerichtlich beauftragte Gutachter Dr. Amir Baradar schreibt: 'Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass am Mittwoch, den 20.9.23, aus gutachterlicher Sicht es dem Betroffenen zumutbar gewesen wäre den Termin zur psychologischen Untersuchung wahrzunehmen.' Der 'Betroffene' ist Max. Der Gutachter mutmaßt, dass das Kind trotz Notfalleinsatz (!) und Krankschreibung zu einer vorgeschriebenen Begutachtung hätte fahren können! Der vom Gericht beauftragte Gutachter schreibt mutmaßllch ein Gutachten im Sinne des Gerichts. Und das Gericht verwendet das wieder gegen Mutter und Kind. Daraufhin wird vom Pflegschaftsgericht (adeliger Richter Herr Mag. Axel Weissenfels) auf Basis dieses Gutachtens über die Mutter eine ‚Beugestrafe' von 5.000 Euro verhängt.

3.2. Die Mutter sucht das persönliche Gespräch mit der Klassenlehrerin, Frau A. K.-D., welche die Vorfälle herunterspielt bzw. leugnet. Die Direktorin, Frau E. P., unterlässt es - gesetzwidrig - über die Angriffe auf Max und die damit einhergehenden Körperverletzungen und Verstümmelungen eine Unfallanzeige zu erstatten. Die Schule lehnt die von der Mutter angesuchten externen Hilfen ab. Die Direktorin fordert die Mutter dazu auf, die Meldung von Vorfällen in der Schule, die ihrem Sohn widerfahren sind, zu unterlassen. Die Direktorin veranlasst weder eine restlose Aufklärung der Tatvorgänge, noch legt sie offen, welche Lehrkörper an den betreffenden Tagen Aufsicht hatten, noch gibt sie bekannt, ob disziplinäre Schritte eingeleitet werden. Weder von Seiten der Direktorin noch von der Bildungsdirektion wurden Maßnahmen zum Schutz des neunjährigen Kindes ergriffen. Die Angriffe auf Max durch die Mitschüler (einer der zwei Angreifer ist der Sohn einer Jugendamtsmitarbeiterin) gehen indes ungehindert und überfallsartig weiter: Ein Mitschüler versucht, Max einen Radiergummi gewaltsam ins Auge zu drücken. Max wird von Mitschülern gegen Einrichtungsgegenstände gestoßen, auf seinen linken Fuß wird so lange eingetreten, bis mehrere Operationen notwendig sind! Traktieren der Füße ist eine international anerkannte Foltermethode.

Die dadurch entstandenen, verletzungsbedingten Fehlstunden werden Max, als auch seiner Familie mütterlicherseits, als Versagen angelastet! Einem der Mitschüler, die Max mit Holzpfählen attackiert haben, wird daraufhin ein viermonatiger Auslandsaufenthalt in Peru genehmigt. Dieser Mitschüler wird problemlos benotet, Max hingegen wird aufgrund der verletzungsbedingten Fehltage, welche die Schule zu verantworten hat, in allen Schulfächern ‚nicht beurteilt' (in Österreich gravierender als 'Nicht genügend'). Ein Toilettenbesuch wird den Kindern nachweislich von der Klassenlehrerin, Frau A. K.-D., immer wieder verboten. Frau K.-D. teilt der Mutter mit, dass ihr Ansprechen von Missständen in der Schule ihrem Sohn Max schaden würde. Die Mutter wird von Beginn an durch mehrere Lehrerinnen daran gehindert, das Schulgebäude zu betreten.

In vielen Schulpausen kommt ein Mitschüler zu Max und flüstert ihm nachweislich Perversitäten ins Ohr, u.a.: 'Muschi. Lulu. Arsch. Gagga. Pupsgesicht. Spatzi. Da sind überall nackte Männer ..' Max wird nachweislich unter Vorwänden von der Klassenlehrerin gemaßregelt und vor der gesamten Klasse verbal bloßgestellt. Max hat zunehmend Angst davor, dass Mutter und Großmutter ihm nicht glauben, oder meinen, er würde lügen. Das Kind stellt fest, dass die meisten Lehrerinnen in der Volksschule Ulrichskirchen-Schleinbach-Kronberg ihm das Gefühl geben, es würde lügen, und dass sie ihm nicht glauben würden. Diese Feststellung des Kindes ist den Audioaufnahmen unstrittig zu entnehmen, obwohl die tätlichen Angriffe, welche zuvor stattgefunden haben, ebenso dokumentiert sind. Wenn Max etwa heftige Gewalt durch Mitschüler erfährt und sich hilfesuchend an Lehrerinnen wendet, wird ihm nicht geglaubt und er wird abgewimmelt. Auch glaubt ihm die Klassenlehrerin die belegten perversen Flüster-Schikanen eines Mitschülers nicht.

3.3. Ein Mitschüler (der Sohn der Jugendamtsmitarbeiterin) kommt mit spitzen Nähnadeln zu Max, sagt 'piecks piecks' und sticht Max mehrmals in den Unterarm. Die Lehrerin sagt zu Max, der die Attacke meldet: 'Ich habe es nicht gesehen, deshalb schimpfe ich nicht' bzw. 'Das hast du dir ausgedacht'. Der Mitschüler nimmt wieder eine Nähnadel und hält diese an die Rückenlehne von Max, der das rechtzeitig bemerkt und es meldet. Hätte Max sich zurückgelehnt, hätte er sich die Nadel in den Rücken gestoßen. Der gleiche Mitschüler pieckst Max mit spitzen Buntstiften vor den Augen anderer Mitschüler. Max wird von diesem Mitschüler mehrmals am Schopf gepackt und brutal hin und hergerissen. Die oben erwähnte schwere Verletzung im Genickbereich und die Schmerzen brechen wieder aus. Max meldet es der Lehrerin, diese antwortet: 'Ich habe nichts gesehen, deshalb schimpfe ich nicht'. Zwei Mitschüler misshandeln Max seit Jänner 2023 durch Boxhiebe und Tritte mit den Knien in den Genitalbereich. Max meldet das, unter Schock stehend. Die Antwort der Lehrerin: 'Ich werde später schimpfen' bzw. 'Ich tue mir schwer zu schimpfen, wenn ich nichts gesehen habe'. Zu diesem Zeitpunkt liegt bereits eine Strafanzeige aufgrund der Körperverletzungen gegen die Schule auf - die körperlichen Attacken gehen ungehindert weiter.

Ein Mitschüler rennt regelmäßig überfallsartig zu Max und tritt ihm mit voller Wucht mit harten Birkenstock-Sandalen auf die Zehen. Das Resultat ist ein zertrümmerter Zehennagel und zwei Operationen der Zehe. Der Kommentar der Direktorin, Frau E. P., auf die Verletzungen angesprochen: ‚Das ist nur ein eingewachsener Zehennagel, damit haben wir nichts zu tun. Für die Angriffe haben Sie keine Beweise.' Der Direktorin liegt zu diesem Zeitpunkt bereits ein kinderärztliches Attest vor, welches belegt, dass die Verletzung durch fortlaufende Gewalteinwirkung durch Mitschüler verursacht wurde. Die Klassenlehrerin und die Direktorin fordern indes vehement, dass Max trotz fortlaufender Verletzungen und der unsagbaren Zustände, gegen die von Seiten der Schule nichts unternommen wird, weiterhin am Unterricht teilnehmen muss. Die Klassenlehrerin gibt Max's Mutter den Ratschlag, ihrem Kind Placebo-Tabletten zu verabreichen, und ihn weiterhin in die ihn mobbende Klasse zu schicken. Kurz nach Max' Eintritt in die Schule Ulrichskirchen-Schleinbach-Kronberg gibt die Direktorin vor der versammelten Elternschaft während eines Elternsprechtages im September 2023 das neuerdings geltende Schulmotto von sich: ‚Glauben Sie Ihren Kindern nicht, wenn sie etwas Negatives aus der Schule berichten. Die Kinder erzählen Ihnen [ als Eltern ] nur das, was Sie hören wollen.' Somit wurde bereits im September 2023, kurz nach dem Schuleintritt des Hauptbelastungszeugen Max, von Seiten der Schulleitung dafür gesorgt, dass Mitschüler, die mögliche Angriffe beobachten und davon berichten, unglaubwürdig gemacht werden. Max wird seit September 2023 immer wieder gegen seinen Willen durch die Klassenlehrerin Frau A. K.-D. neben den gewalttätigen Mitschüler gesetzt. Erst auf massives Drängen der Mutter und der Großmutter wird Max von dem ihn auch während den Unterrichtsstunden tätlich angreifenden Jungen weggesetzt. Letzthin flüsterte ein Mitschüler dem Hauptbelastungszeugen Max nachweislich am 02.04.2024 ins Ohr: 'Ich werde dich umbringen. Deine Mutter wird … [ Anm.: weitere Angaben unverständlich ] . Die Lehrerinnen wissen, dass Max aufgrund seines Traumas physischen und psychischen Attacken hilflos ausgeliefert ist. Bei Schock-Momenten verfällt Max in den Totstellreflex. Obwohl er es nachweislich geschafft hat, unzählige Male um Hilfe zu bitten, wurde ihm von den Lehrern zu verstehen gegeben, dass sie ihm nicht glauben, obwohl die Lehrkörper während den fortlaufenden und geballten Attacken nachweislich anwesend waren.

Trotz der Hilfegesuche an den Lehrkörper und die zuständige Schulbehörde durch Max's Familie und durch ihn selbst wurde das Kind weiterhin gewaltsam von den Mitschülern traktiert, woraufhin heftige, traumabedingte Verletzungen von ärztlicher Seite festgestellt und dokumentiert wurden. Gewalttätige Übergriffe durch mehrere Mitschüler werden im Fall von Max von Seiten dieser Volksschule nicht unterbunden, und somit geduldet. Auszug aus dem Arztbrief* vom 5. April 2024: 'Diagnose: Posttraumatische Belastungsstörung, Trauma im Genitalbereich, Mobbing in der Schule, Multiple Traumen im Bereich der Zehen, Tritte in den Bauch, Lehrer schauen weg oder loben die Kinder nach der Tat (‚so läuft das bei uns'), Schmerzen im Genickbereich, [ … ] Patient kann darüber nicht sprechen, ist verstummt.'

3.4. Im Übrigen handelt es sich bei der oben beschriebenen Volksschule um die Wunschschule des leiblichen Vaters für Max. Dieser Fakt wurde durch den nach wie vor unter Missbrauchsverdacht stehenden Kindsvater selbst in einem Gerichtsgutachten bekannt gegeben.

Bereits in der Vergangenheit hat eine staatliche, niederösterreichische Volksschule für Aufregung rund um ein vor der Volksschule, während der Unterrichtszeit ermordetes, kindliches Missbrauchsopfer in deren Obhut gesorgt. Im aktuellen Bericht der Sonderberichterstatterin der UN Human Rights, Mrs. Reem Alsalem, ist der Fall ‚Kurt gegen Österreich' der einzig namentlich genannte Fall unter den tausenden, weltweiten Meldungen. In einer Amtshaftungsklage am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte versuchte die Mutter des ermordeten, kindlichen Missbrauchsopfers posthum Gerechtigkeit für ihr Kind und vermehrten Schutz für weitere kindliche Opfer, die von staatlicher Verfolgung bedroht sind, zu erreichen.

Mittlerweile muss der 9-Jährige aufgrund der unerträglichen Zustände in die fünfte (!) Volksschule flüchten. Die Kinderärzte befürworten ein Home Schooling, die Behörden erlauben es nicht. Wenn es nach der niederösterreichischen Schulbehörde geht, kommen die involvierten Lehrerinnen und die Direktorin der Volksschule Ulrichskirchen-Schleinbach-Kronberg ohne jegliche Konsequenzen davon.

4. Die Kindertherapeutin Dr. Marialuise Platz

4.1. Seit September 2020 beschreibt die (Max seit 2019) behandelnde Kindertherapeutin ihren konkreten Tatverdacht auf schweren und gewalttätigen sexuellen Missbrauch des Jungen durch dessen leiblichen Vater in etlichen Kurzgutachten – welche weitestgehend von Seiten der Gerichte und Behörden ignoriert wurden. Auch zu den Zuständen, welche Max in einer öffentlichen Volksschule in Wien widerfahren sind, wurde ein Gutachten von Frau Dr. Platz verfasst. Darin wird beschrieben, dass ‚Erniedrigungen vor den anderen Kindern und scharfe Worte' gegenüber Max durch die Klassenlehrerin ‚jeden Tag in der Schule vorkommen'. Max müsse sich vor der Klassenlehrerin verstecken und hätte Angst vor ihr. Sämtliche Schulen wurden durch Max's Mutter über die Posttraumatische Belastungsstörung ihres Sohnes informiert – in keiner der Schulen wurde Rücksicht genommen, stattdessen wurde das Kind in mehreren Schulen nachweislich bedroht, verletzt und gemobbt.

Letztlich empfahl die Kindertherapeutin Dr. Platz mittels eines Gutachtens gegenüber der aktuellen Volksschule, dass es Max aus ‚therapeutischen und gesundheitsrechtlichen Gründen' erlaubt werden sollte, eine Gesundheits-Smartwatch zu tragen. Aus dem Gutachten: ‚Der Schulbesuch gestaltet sich für ihn [ gem. Max ] stressig und angstbesetzt', was durch die Erhebungen in den Parametern Stress, Puls und Blutdruck während des Schultages bestätigt wurde. Nach anfänglich massiver Gegenwehr der Direktorin Frau E. P. und der Klassenlehrerin Frau K.-D. wurde Max das Tragen der von Frau Dr. Platz empfohlenen Gesundheitsuhr letztendlich doch erlaubt, und es wurden damit gravierende Missstände im Schulbetrieb zum Nachteil des kindlichen Hauptbelastungszeugen aufgedeckt.

4.2. Bereits im September 2020 stellte die Kindertherapeutin fest, dass ‚der Verdacht des Kindesmissbrauchs nahe liegt' und dass ‚ [ Max ] s Aussagen absolut glaubwürdig sind.' Ebenso stellte Frau Dr. Platz fest, dass sich ‚der Verdacht, dass an [ Max ] sexuelle Handlungen vollzogen wurden, erhärtet hat.' In Folge dessen wurde von der Therapeutin bereits im Jahr 2020 ein Kontaktverbot zwischen Max und dem leiblichen Vater zum Schutz des Kindes gefordert. Die österreichischen Gerichte kamen dieser dringenden kindertherapeutischen Anweisung erst vier Jahre (!) nach dem ersten Kurzgutachten von Amts wegen nach. Auch bestätigt die Kindertherapeutin in unzähligen Gutachten und Stellungnahmen die Glaubwürdigkeit und Aussagefähigkeit von Max. So hieß es in den Gutachten z.B.: 'Ein Kontakt mit dem Vater ist äußerst kontraindiziert und schadet seiner [ gem. M.s ] gedeihlichen Entwicklung massiv.' Auch stellt die Kindertherapeutin fest, dass ein Zusammentreffen zwischen [ Max ] und dessen leiblichen Vater eine schwere Kindeswohlgefährdung darstellt, da eine schwere Retraumatisierung des Kindes im Fall eines Zusammentreffens mit dem Täter stattfinden würde. Auch beschreibt die Therapeutin via Gutachten professionell gegenüber österreichischen Behörden, wie sie zu ihren Erkenntnissen gelangte – nichtsdestotrotz werden die Beweismittel von Dr. Platz von Seiten der Gerichte und Ämter zum Großteil ignoriert.

4.3. Eine Gerichtsgutachterin aus dem Strafverfahren gegen den leiblichen Vater würdigt indes sämtliche Beweise, die für schwere sexuelle Gewaltanwendung an Max durch den Vater und unbekannte Mittäter sprechen. So heißt es in dem Gutachten: ‚Der mj. [ Max ] ist als aussagetüchtig zu beurteilen, die Aussagen sind erlebnisbasiert .. Insbesondere aufgrund des hohen Leidensdruckes des Kindes ist es nachvollziehbar, dass [ Max ] sich in der Folge begonnen hat psychisch zu öffnen und verbal dazu [ Anm.: gemeint ist die schwere sexuelle Gewaltanwendung durch den leiblichen Vater ] zu äußern.'

Die Gerichtsgutachterin beschreibt den Totstellreflex, in den das Kind durch den Täter mittels bestialischer, perverser und schwerer Traumata in Form von fortgesetzter Gewaltanwendung zwecks Vergewaltigung ohne Gegenwehr gezwungen wurde, wie folgt: ‚Die Interaktionsschilderung beschreibt, dass [ Max ] sich während den Übergriffen versucht hat schlafend zu stellen (Totstellreflex): Die Aussage von [ Max ] weist Elemente auf, die mit empirisch-kriminologischen Kenntnissen ‚typischer' Begehungsformen solcher Delikte im Einklang stehen' . ‚Bereits .. 2017 erstattete die unterfertigte Sachverständige ein Gutachten hinsichtlich des Kontaktrechtes des mj. [ Max ] zu seinem Vater. Bereits damals zeigte der Minderjährige in der Untersuchungssituation aggressives und ablehnendes Verhalten das Thema Vater betreffend ..'

Trotz dieser eindeutigen gutachterlichen Erkenntnisse und den unmissverständlichen Zeugenaussagen von Max befinden sich die vom Kind genannten Täter, inkl. dem leiblichen Vater, auf freiem Fuß – und wurden in keinster Form strafrechtlich durch die Republik Österreich belangt!

Die katastrophalen Folgen dieses staatlichen Versagens in punkto Gewaltschutz eines minderjährigen Missbrauchsopfers tragen seit Jahren der kindliche Hauptbelastungszeuge selbst, als auch die ihn schützende Familie mütterlicherseits. Die gewalttätige Verfolgung über staatlich angestellte Volkschullehrerinnen, allen voran der Gemeinde Ulrichskirchen-Schleinbach-Kronberg kennen gegenüber dem neunjährigen Jungen, wie oben beschrieben, keine Grenzen.

5. Die tote Zeugin

Die 30-jährige Therapeutin, bei der Max einmal pro Woche über einen längeren Zeitraum hinweg Ergotherapie erhalten hat, während der sie sich intensiv mit dem Kind unterhielt und daher über die Situation des Kindes bestens informiert war, unterzieht sich Mitte April 2023 einer einfachen Knie-Operation. Nach diesem Routine-Eingriff verstirbt sie überraschend im April 2023 im Aufwachraum. Zuvor hat sie dem Jugendamt mitgeteilt, dass sie die Ansicht von Dr. Marialuise Platz, der langjährigen Kindertherapeutin von Max, teilt. Die Ergotherapeutin bestätigte, dass auch sie den konkreten Verdacht hat, dass Max durch dessen leiblichen Vater schwer missbraucht wurde. Am 5.12.2022, dem Krampustag, hatte der Kindsvater bei Gericht beantragt*, ihm die Namen aller Therapeuten von Max zur Kenntnis zu bringen.

Das Gericht forderte einen Bericht vom Jugendamt* an, worin ausschließlich der Name der kurz darauf unter hochgradig auffälligen Umständen verstorbenen Ergotherapeutin aufgelistet steht. Nachrichten zum mysteriösen Tod der jungen Frau sind bislang nicht zu finden. Der Pferdesportverband hat eine Todesanzeige veröffentlicht: https://www.noeps.at/rip-liebe-marie-theres/

Ähnliches trug sich in Österreich schon einmal zu: 'In der Narkose ist .. eine 17-Jährige gestorben. Sie war jenes Mädchen, das behauptet hatte, von einem Ex-Richter und ehemaligen Gerichtsgutachter missbraucht worden zu sein'. Quelle: https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Nach-Sex-Vorwuerfen-starb-17-Jaehrige-in-Linzer-Krankenhaus;art4,616018 Weitere Hinweise unter [ 2 ] .

6. Der Gerichtsbeschluss - Februar 2024

6.1. Das Bezirksgericht Mistelbach, das im Februar 2024 einen mit vielen Widersprüchen behafteten Beschluss fällt, hat Max bereits vor dem Jahr 2020 dem mutmaßlichen Täter immer wieder durch Beschlussfällung zugeführt. Das Kind hatte sich heftig gegen den Kontakt mit dem leiblichen Vater gewehrt. Nach den Besuchen beim Vater war das Kind häufig schwer krank, die Mutter und die Großmutter haben es wieder gesund gepflegt. Beiden weiblichen Hauptbezugspersonen von Max wurde vom Gericht (freilich ohne vorliegendes Gutachten) unterstellt, sie würden ihren Sohn bzw. Enkelsohn 'krank reden' und dessen Beschwerden nach den Aufenthalten beim Vater ‚künstlich aufbauschen'. 2020 begann Max von sich aus über die bestialischen Vergewaltigungen durch den Kindsvater zu sprechen. 2021 hält eine allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige (Kinder- und Aussagepsychologin) Dr. Mag. [ N.N. ] in ihrem Gutachten fest: 'Aus gutachterlicher Sicht zeigen sich keine Hinweise auf eine Fremdbeeinflussung .. Gegenwärtig weitergehende Besuchskontakte des mj. [ Max ] zu seinem Vater stellen eine Kindeswohlgefährdung dar..'. Ein Kontaktverbot zwischen Max und dessen leiblichen Vater wird vom Gericht erst Jahre später von Amts wegen beschlossen.

6.2. Max' Mutter hat gegen den widersprüchlichen Beschluss ein Rechtsmittel eingelegt: 'Als Rekursgründe werden Nichtigkeit des Verfahrens, Aktenwidrigkeit, unrichtige Sachverhaltsfeststellung auf Grund unrichtiger Beweiswürdigung sowie unrichtige rechtliche Beurteilung geltend gemacht.' Zitiert aus dem Rekurs: 'Einleitend wird darauf verwiesen, dass seit Anfang 2023 folgende Beugestrafen über die Kindesmutter .. verhängt wurden: .. 2.000 Euro Geldstrafe durch das Pflegschaftsgericht via Beschluss .. ausgesprochen, da die Kindesmutter angeblich nicht mit der Familiengerichtshilfe Wien kooperierte. Die Strafzahlung wurde .. durch einen Gerichtsvollzieher .. eingetrieben. .. 1.000 Euro Beugestrafe mit Beschluss .. mit der Begründung, die Kindesmutter hätte sich nicht an die Informationspflicht gehalten, obwohl [ die ] gegenteiligen Beweise in Form von Eingaben im Pflegschaftsakt aufliegen. .. 5.000 Euro mit Beschluss .. mit dem Vorwand, die Kindesmutter hätte den mj. [ Max ] der Sachverständigen .. nicht zugeführt, obwohl unstrittig eine sehr schmerzhafte Verletzung durch Attacken von Mitschülern .. und ein darauffolgender Rettungseinsatz .. vorlag. Auch war der mj. [ Max ] während [ der ] gesamten Schulwoche .. aufgrund der Schwere der Verletzung im Genickbereich krankgeschrieben .. 3.000 Euro Geldstrafe mit .. Beschluss .. mit der Begründung, die Kindesmutter hätte sich erneut nicht an die Informationspflicht gehalten, obwohl die Kindesmutter ihrer Informationspflicht [ … ] nachgekommen ist.'(Zitat Seite 11 des Rekurses).

Zusätzlich zu den existenzvernichtenden Geld-, bzw. Beugestrafen in Höhe von 11.000 Euro erhält Max' Mutter Rechnungen für Sachverständigengebühren: Beschluss 14.03.2024 (Seiten 1-2): '.. die Mutter .. [ wird ] verpflichtet, den Betrag von … 1.649,50 Euro ... zur Einzahlung zu bringen.' Beschluss 14.03.2024 (Seiten 1-6): 'Die Gebühren der Sachverständigen .. im Verfahren werden .. wie folgt bestimmt: a.) Gebührennote .. mit 3.252 Euro, b.) Gebührennote .. mit € 11.556 Euro, c.) Gebührennote .. mit 5.683 Euro, sohin gesamt mit 20.491 Euro bestimmt.' Die Mutter hätte also bereits alleine für diese Gutachterin 10.245,50 Euro zahlen müssen. Beschluss 18.3.2024: 'Die Mutter .. wird verpflichtet, den Betrag von 410 Euro ... zur Einzahlung zu bringen.' Die Sachverständigen (Gutachter) haben sich allesamt für befangen erklärt!

6.3. Eine fünfstellige Summe für gerichtlich bestellte Gutachter, plus eine 5-stellige Summe für Geldstrafen binnen einiger Monate - existenzbedrohend für die Alleinerzieherin. Wer seine Schulden nicht tilgen kann, läuft Gefahr, ins Gefängnis zu kommen. Neben mysteriösen Unfällen mit Todesfolge oder mysteriösen Todesfällen in Krankenhäusern [ 2 ] sind 'Vernichtungs-Strafgelder' ein weiteres Herrschaftsinstrument. Der bekannte Fall einer fünffachen Mutter, der das Gericht per Beschluss ihre fünf Kinder weggenommen hat, nachdem sie diese mehr oder weniger alleine aufgezogen hatte, und heute, wo sie auf die 80 zugeht, immer noch Vorschüsse an den Staat Österreich zurückzahlen muss, oder der Fall der preisgekrönten kritischen Journalistin Alexandra Bader, deren Vermögen sich ein gerichtlich bestimmter Sachwalter angeeignet hat, reihen sich ein in das bekannte Muster [ 3 ] .

6.4. Das Gericht stützt sich auf System-Gutachten, die Max das 'false memory syndrome' unterstellen; eine unwissenschaftliche Theorie, die beim Vertuschen von Kindesmissbrauch zur gutachterlichen Erkenntnis hochstilisiert wird.

'Bis heute gibt es keine systematische Beschreibung oder empirische Überprüfung der Thesen. Aus diesem Grund wurde das 'False memory syndrome' von keiner anderen wissenschaftlichen Fachgesellschaft oder bedeutendem Verein anerkannt. Auch hat es deswegen keinen Eingang in die gängigen Diagnosesysteme gefunden.' Quelle: https://www.psiram.com/de/index.php/False_Memory_Syndrome_Foundation

'Es wird festgestellt, dass das 'False Memory Syndrome' in Ermangelung einer substanziellen wissenschaftlichen Unterstützung am besten als pseudowissenschaftliches Syndrom charakterisiert wird, das zur Verteidigung gegen Ansprüche von Kindesmissbrauch entwickelt wurde.' Quelle: https://web.archive.org/web/20201002091728/http:/www.leadershipcouncil.org/1/res/dallam/6.html

'Das Konstrukt dient .. der Unterminierung der Glaubwürdigkeit von Opfern und dem Schutz der Täter.' Quelle: https://erwachsene-scheidungskinder.blogspot.com/2010/06/hintergrunde-uber-das-false-memory.html Weitere Informationen unter [ 4 ]

6.5. Gutachter sowie Gericht ignorieren die Tonaufzeichnungen der authentischen Berichte des Kindes, in welchen die Missbräuche eindeutig dokumentiert sind. Das Gericht ignoriert auch das Gutachten des Gerichtsgutachters Assoc. Prof. Priv.-Doz. MMag. DDr. Salvatore Giacomuzzi, der dem Buben ‚volle Aussagefähigkeit' attestiert. Das Gericht ignoriert weiters die ärztliche Diagnose einer physischen Entwicklungsstörung und eindeutige Verletzungsspuren, die auf sexuellen Missbrauch schließen lassen, sowie Max' posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) aufgrund der Folter durch den mutmaßlichen Täter.

Das Gericht schreibt weiters auf Seite 10 des Beschlusses: 'In der Zusammenschau ist es .. unwahrscheinlich, dass der .. Vater .. sexuellen Missbrauch verübt hat. Ein solcher Missbrauch hätte aufgrund der Schilderungen des Kindes auch nur mit Kenntnis und Zustimmung seiner Ehefrau erfolgen können, wofür es keinerlei Indiz gibt.' Das Gericht erwähnt im Beschluss aber nicht, dass der mutmaßliche Täter mehrere Immobilien benutzt, sodass ein Verheimlichen von sexuellen Gewalthandlungen am Kind kein Problem ist. Es gibt zudem zahlreiche Berichte, wonach Ehepartner Kindsmissbrauch auch in der Ehewohnung nicht mitbekommen.

Die Richterin schreibt diese Zeilen, ohne ein entsprechendes Gutachten über die angeführten Verdächtigungen zum Nachteil eines neunjährigen Missbrauchsopfers aufliegen zu haben, sondern frei nach ihrem persönlichen Gutdünken als Juristin. Somit übersteigt die Juristin nicht nur bei Weitem ihre Kompetenz, sondern riskiert unstrittig eine Strafanzeige wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch, sowie ein zivilrechtliches Verfahren im Rahmen einer Amtshaftungsklage. Weshalb riskieren Beamte und Staatsangestellte wie RichterInnen oder allen voran staatlich pragmatisierte LehrerInnen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit strafrechtliche Verfolgung und zivilrechtliche Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen – nur um einem kindlichen Hauptbelastungszeugen zu schaden? Ein eindeutiges Indiz für fortlaufende Korruption in diesem Fall.

6.6. Ebenso versucht die Richterin offenkundige Indizien, die für eine krankhafte Persönlichkeitsstruktur des mutmaßlichen Täters sprechen, via Beschluss zu vertuschen: Obwohl 'die Austestung des Kindsvaters im Rahmen der gerichtlich angeordneten Begutachtung durch Mag. [ N.N. ] anhand des weltweit standardisierten MMPI 2 Testverfahrens (Persönlichkeitstest) eine gänzlich konträre Zusammenschau der Persönlichkeitsstruktur: so weist der Kindsvater stark erhöhte Lügenwerte und Korrekturwerte auf, ebenso auffällig erhöhte Paranoia und Psychopathiewerte' zeigt (Zitat Rekurs Seite 6, Hervorhebung durch Red.), behauptet die Richterin im Beschluss das genaue Gegenteil (Zitat Seite 2 des Beschlusses*: 'Auch gibt es weder Hinweise auf ein aggressives oder antisoziales Verhalten. Es gibt keinen Hinweis, dass der Vater in seiner allgemeinen Erziehungsfähigkeit eingeschränkt ist oder auf eine Psychopathologie').

Das Gericht ignoriert hierbei auch das von Max beschriebene lange Unterwasser-Halten seines Kopfes in Bad und Toilette, die Schläge, das Stoßen, das Kehle-Zudrücken und weitere Folterhandlungen durch den mutmaßlichen Täter. Auch die gravierenden gesundheitlichen Beschwerden des Kindes, wie etwa das Erbrechen von Blut nach Besuchen beim Vater. Das Weglassen wesentlicher Tatsachen ist als weiterer Vertuschungsversuch zu werten. Der Mutter wird im Gegenzug durch das Gericht unterstellt, sie habe die Aussagen ihres Sohnes 'falsch interpretiert'.

Das Gericht hält auf Seite 10 (unten) des Beschlusses fest: 'Dabei berichtete die Ehefrau des Vaters, dass das Kind ihr gegenüber auch von 'Lulu und Gacki in den Mund' gesprochen habe' (und auf Seite 11 oben) 'An dieser Einschätzung ändern auch die von der Mutter vorgelegten Urkunden nichts ..' Was geht hier vor? Da berichtet ein missbrauchtes Kind sogar der Ehefrau seines Peinigers von dem, was es durchmachen musste, und das Gericht hält den von dritter Seite ausgesprochenen Missbrauchs-Bericht unkommentiert fest, als sei es 'nur eine Lüge' des 'nicht ernst zu nehmenden Kindes'? Oder hält das Gericht die Ehefrau des mutmaßlichen Täters auch für unglaubwürdig? Die Täter-Strategie 'Dem Kind wird nicht geglaubt' ist für den Täterschutz enorm wichtig und in Österreich state of the art. Verzweifelte Hilferufe des Kindes sogar Dritten gegenüber bleiben weiterhin ungehört!"

[ 1 ] Frühere Publikationen zum Fall Max
https://www.weekend.at/chronik/missbrauch-kind-justiz-skandal-vertuschen
https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=pfbid02qhigLJC54QqBTXnej7CJoqFGrYnpL1gKGMUE8RjGUR5usN8NNGDneixwKdtkK8DPl&id=108085950897096
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220718_OTS0043/faekalien-essen-muessen-siebenjaehriger-erhebt-massive-missbrauchsvorwuerfe-gegen-eigenen-vater
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230206_OTS0028/hat-richter-hochsensible-gesundheitsdaten-eines-minderjaehrigen-missbrauchsopfers-illegal-abgefragt
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221024_OTS0057/paukenschlag-im-eingestellten-paedo-verfahren-sta-wien-muss-ermittlungen-gegen-beschuldigten-vater-wieder-aufnehmen
"Das Video zeigt wie panisch [ Max ] bei der Übergabe auf den Kindesvater reagiert und welche Qualen das Kind litt. Dieser besorgniserregende Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung wurde jedoch .. nicht .. erwähnt. Es wurden auch keine Maßnahmen gesetzt, um dem Kind zu helfen .. Zitat Wiener Gewaltschutzzentrum". Quelle: https://www.pressetext.com/news/der-fall-max-der-fall-nathalie-kinder-in-lebensgefahr-.html

[ 2 ] Tote Zeugen
"Warum jeder zweite Mord in Österreich unentdeckt bleibt .. Ungeklärte Todesfälle sind in Österreich an der Tagesordnung." Quelle: https://www.news.at/a/ungeklaerte-mordfaelle-oesterreich-11229366
"..'Zur Illustration der Dramatik in diesem Fall: Es ist eine Mordankündigung an die Adresse des Mädchens dokumentiert, die selbst die potenzielle Mordwaffe beinhaltet'." Quelle: https://www.pressetext.com/news/der-fall-nathalie-journalist-balz-bruder-ermordet-.html
"Darin liegt .. Straffreiheit für hochrangige Kinderschänder und Vergewaltiger." Quelle: https://fondfbr.ru/de/artikel/us-pedophile-brotherhood-de/
"Mir sind .. Fälle bekannt, in denen Kinder, die die Namen von Pädophilen öffentlich machen wollten, getötet wurden." Quelle: https://www.anti-spiegel.ru/2024/brisante-ergebnisse-einer-recherche-ueber-paedophilie-bei-den-us-demokraten/?doing_wp_cron=1710178619.2862939834594726562500
"Daraus könnte geschlossen werden, dass die .. Regierung .. Pädokriminalität entweder deckt oder direkt involviert ist." Quelle: https://www.pressetext.com/news/der-fall-nathalie-jetzt-beim-bundesgericht.html
"Nach 10 Tagen erfährt Anna, dass ihr Vertrauter tot in seiner .. Wohnung aufgefunden worden ist." Quelle: https://www.pressetext.com/news/der-fall-luna-rituelle-gewalt-das-maedchen-hat-tunnel-kaefige-und-kinderjagden-ueberlebt.html
"Die Hintermänner, die in Haiders mysteriösen Tod involviert waren, veranlassten und ausführen ließen, stammen meinen Recherchen nach aus einem Netzwerk aus Politik, Wirtschaft und Geheimdiensten und Freimaurern." Quelle: https://www.guidograndt.de/2022/10/11/mordkomplott-joerg-haider-wer-profitierte-von-seinem-tod-2/
"Wie es zu diesem politischen Mord kam, welche Fakten, Widersprüche, Vertuschungen und Lügen es dazu gibt und welche Mordmotive sich dahinter verbergen, ist Inhalt dieses Buches." Quelle: https://www.guidograndt.de/2023/10/09/zum-15-jahrestag-die-wahrheit-ueber-den-politischen-mord-an-joerg-haider-1/
"Epstein soll sie .. sexuell misshandelt haben, als sie 14 Jahre alt war. Mittlerweile ist Andriano (36) verstorben." Quelle: https://www.heute.at/s/epstein-liste-wird-oeffentlich-diese-namen-tauchen-auf-120012054
"Wir verstehen nicht, warum der Fall nicht sofort angezeigt wurde und warum stattdessen eine krankenhausinterne Obduktion durchgeführt wurde, sagte ein Kriminalist gegenüber der Zeitung." Quelle: https://www.news.at/a/17-jaehrige-linzer-nervenklinik-maedchen-2010-missbrauchsvorwuerfe-296222
"Die Patientin tot, die Ärzte freigesprochen .." Quelle: https://www.profil.at/oesterreich/tod-psychiatrie-patientin-gerichte-10094588
"ZDF-Reportage Die Spur der Kinderschänder - Dutroux und die toten Zeugen .." Quelle: https://web.archive.org/web/20221220173043/https://www.youtube.com/watch?v=sRfEfN1sPRg
"Halyna Hutchins drehte einen Film über Pädophilenringe, wurde jedoch .. getötet". Quelle: https://x.com/shadowofezra/status/1736945214923620585?s=52&t=sTmv0EJKlddADyog3Tvcsw
"Auch Helfer der betroffenen Person werden bedroht oder gar umgebracht. Ich hatte einer Anwältin ein Mandat erteilt ... Ich wollte sie später noch persönlich treffen, um die weiteren Schritte zu besprechen. Dazu kamen wir nie! Sie starb kurz danach." (Zitat Chantal Frei aus "ICH REDE! Mein Leben und Ausstieg aus satanisch ritueller Gewalt", Seite 177). " Quelle: https://www.pressetext.com/news/der-fall-nathalie-militaer-bestaetigt-informell-nathalies-aussagen-justiz-schuetzt-den-tiefen-staat.html
"Kla.tv untersuchte .. Kindsmissbrauchsfälle, wie Epstein, Dutroux und Teichtmeister auf ihre Verwicklungen zur Justiz hin." Quelle: https://www.bitchute.com/video/G98tWbLspGQ/
"50 Zeugen weltweiter, satanisch-ritueller Gewalt". Quelle: https://www.kla.tv/28876

[ 3 ] Finanzielle Vernichtung
https://report24.news/vernichtungs-strafgeld-gegen-auf1-stefan-magnet-erklaert-den-anschlag-des-systems/
https://salto.bz/de/article/15022024/anfrage-eu-praesidentin-von-der-leyen
https://www.tabularasamagazin.de/johannes-schuetz-anfrage-an-die-oesterreichische-justizministerin-zadic-zur-verfolgung-der-publizistin-bader/

[ 4 ] Falsche Erinnerung - False Memory Syndrome: These für Täter-Verteidigung
"Maxwell-Verteidigung .. Die Anschuldigungen gegen Maxwell sind das 'Produkt falscher Erinnerungen ..'." Quelle: https://www.20min.ch/story/prinz-andrew-sass-im-lolita-express-epstein-pilot-belastet-auch-andere-promis-900527207693
"Standardpropaganda .. Es gibt keinen rituellen Missbrauch .. Die Erinnerungen sind falsch .." Quelle: https://cathyfox.wordpress.com/2022/07/14/real-memories-fake-false-memory-foundation/
"Diese Theorien wurden verwendet, um die Glaubwürdigkeit von Überlebenden von Vergewaltigung und Kindesmissbrauch anzugreifen. Sie wurden verwendet, um Verbrechen gegen Kinder und Erwachsene zu vertuschen." Quelle: https://neilbrick.com/articles/the-modern-false-memory-syndrome-movement-in-the-united-states-neil-brick/
"Bei der geltenden Rechtslage werden die Täter geschützt und nicht das Opfer." Quelle: https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/12-jaehrige-missbraucht-alle-17-kids-amtsbekannt/587474394
"Haftbefehle wurden seitens der Staatsanwaltschaft Wien bisher nicht ausgestellt, sodass sich die Verdächtigen wieder auf freiem Fuß befinden." Quelle: https://reitschuster.de/post/12-jaehriges-maedchen-erlebt-monatelanges-martyrium/
"Mir wurde gesagt, das hätte man mir eingeredet." Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/der-kampf-gegen-rituelle-und-sexuelle-gewalt-zwischen-angst-100.html
"Viele Opfer satanischen rituellen Missbrauchs oder organisierten Missbrauchs in einem elitären Pädo-Netzwerk werden .. mit Unglauben konfrontiert .." Quelle: https://www.pravda-tv.com/2022/07/elite-paedophilie-ist-das-am-besten-geschuetzte-geheimnis-der-welt-video/
"Das Stichwort lautet: False Memories, also falsche, induzierte Erinnerungen. All das dient dem Ziel öffentlicher Meinungsmache, der Manipulation und dem Versuch, Opfer solcher Gewaltverbrechen als unglaubwürdig darzustellen." Quelle: https://www.nexus-magazin.de/files/gratis/artikel/Nex110_08_W-V-50Voices.pdf (Seite 87)
https://beauftragte-missbrauch.de/presse/artikel/210
"Julia Winter hat oft erlebt, dass ihr nicht geglaubt wird .. Ihren Vater beschreibt Winter als manipulativ, sadistisch und zugleich als einen angesehenen und einflussreichen Mann .." Quelle: https://taz.de/Rituelle-Gewalt/!5912309/
"Der Schwindel vom 'false memory syndrome'." Quelle: http://www.screamsfromchildhood.com/false_memory.html (dt./engl.)
"Die Anklage der Staatsanwaltschaft basiere auf fehlerhaften Erinnerungen." Quelle: https://www.merkur.de/welt/anklage-ghislaine-maxwell-raffinierte-sexualstraftaeterin-zr-91191397.html
"Lügen, die der Vermeidung von Enthüllungen .. dienen .. Solche Täter sind sehr darauf bedacht, potenzielle Beziehungen ihrer Opfer zu Therapeuten .. zu zerstören." Quelle: Jenseits des Vorstellbaren (von Alison Miller) Seite 187

Weitere Informationen - Rituelle Gewalt
https://www.50voices.org/
https://www.pressetext.com/news/der-fall-luna-rituelle-gewalt-das-maedchen-hat-tunnel-kaefige-und-kinderjagden-ueberlebt.html
https://einfachherbi.com/
https://www.pressetext.com/news/paedokriminalitaet-sexuelle-gewalt-folter-schwarze-magie-mkultra-petra-hat-ihre-kindheit-ueberlebt.html
https://traumabasedmindcontrol.com/index.php/tag/oesterreich/
https://buecherwum.com/
https://www.pressetext.com/news/chantal-frei-ich-rede-mein-leben-und-ausstieg-aus-satanisch-ritueller-gewalt-insider-bericht-einer-berlebenden.html
https://www.chantalfrei.com/
https://www.der-unsichtbare-elefant.de/
https://www.kla.tv/28454
https://www.kla.tv/Paedophilie/27211
https://www.infoportal-rg.de/
https://beauftragte-missbrauch.de/themen/definition/organisierte-sexualisierte-und-rituelle-gewalt
https://www.guidograndt.de/
https://worldcouncilforhealth.org/newsroom/
https://www.aerzteblatt.de/archiv/220389/Rituelle-Gewalt-Eindringlicher-Einblick-in-Ueberlebenswelten
https://endritualabuse.org
https://www.buecher.de/artikel/buch/die-x-akten/69041219/
https://taz.de/Neues-aus-dem-Sachsen-Sumpf/!5163916/
https://www.deutschlandfunk.de/der-kampf-gegen-rituelle-und-sexuelle-gewalt-zwischen-angst-100.html

(Ende)

Aussender: Verein VICTIMS MISSION
Ansprechpartner: Sissi Kammerlander
Tel.: +43 676 78 07 229
E-Mail:
Website: www.pressetext.com/pressmap?id=1486258
Verein VICTIMS MISSION
   
Wie fanden Sie diese Meldung?
Weitersagen
likes dislike Share Share |
Social Media
ETARGET

FOCUSTHEMA


SPECIALS


Werbung
middleAdvertising