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Di, 07.05.2024 23:45
pta20240507045
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Talenthouse AG: Aufschub der Publikation des Geschäftsberichts 2023 bis 31. Mai 2024
Ad hoc Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Baar (pta045/07.05.2024/23:45) - Talenthouse AG ("Talenthouse" oder die "Gesellschaft") hat bei der SIX Exchange Regulation AG ("SER") ein Gesuch um Aufschub der Publikation des Geschäftsberichts 2023 sowie der Einreichung dieses Berichts bei der SER eingereicht, das von der SER unter gewissen Bedingungen und Vorbehalten genehmigt wurde. Als weiteren Fortschritt im Rahmen ihrer Restrukturierungsbemühungen hat Talenthouse die definitive Nachlassstundung erreicht und ist daran, die geplante Restrukturierungstransaktion umzusetzen. Nähere Informationen dazu erfolgen zu gegebener Zeit. Im Zusammenhang damit werden zur Zeit auch die bislang ausstehenden Abschlüsse (Jahresabschluss 2022 und Halbjahresabschluss 2023) finalisiert, die in den kommenden Wochen publiziert werden können sollten. Der Geschäftsbericht 2023 kann erst fertig gestellt werden, wenn die Vorjahreszahlen final vorliegen. Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat der Gesellschaft ein Gesuch um Aufschub der Publikation des Geschäftsbericht 2023 sowie der Einreichung dieses Berichts bei der SER eingereicht. Dieses Gesuch wurde von der SER wie folgt genehmigt: * Das Gesuch um Ausnahme von Aufrechterhaltungspflichten und damit der Aufschub der Publikation des Geschäftsberichts 2023 sowie die Einreichung dieses Berichts bei SIX Exchange Regulation AG bis spätestens Freitag, 31. Mai 2024, wird unter folgendem Vorbehalt (lit. a) und unter folgenden Bedingungen (lit. b) genehmigt:
* SIX Exchange Regulation AG behält sich vor, allenfalls den Handel mit Effekten von Talenthouse vorübergehend einzustellen, wenn diese ihren Geschäftsberichts 2023 nicht bis spätestens Freitag, 31. Mai 2024,
* Talenthouse hat betreffend den vorliegenden Entscheid bis spätestens Mittwoch, 8. Mai 2024, 7.30 Uhr, eine Medienmitteilung gemäss den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität) zu veröffentlichen. Diese Medienmitteilung hat:
* den vollständigen Wortlaut von Ziff. I des vorliegenden Entscheides an prominenter Stelle zu enthalten;
Über Talenthouse AG Die Talenthouse AG ist eine Technologieplattform und ein Dienstleistungsunternehmen, das Marken und ein globales Netzwerk von Kreativen zusammenbringt, um innovative Inhalte zu produzieren, die begeistern, inspirieren und zum Handeln anregen. Talenthouse führt in der Art und Weise, wie kreative Inhalte produziert werden, einen strukturellen Wandel an. Das Unternehmen nutzt ein Plattform-Geschäftsmodell, um Inhalte in dem Umfang und in der Qualität zu beschaffen, die erforderlich sind, um mit der Verbrauchernachfrage im digitalen Zeitalter Schritt zu halten. Auf diese Weise eröffnet es auch Möglichkeiten für einen viel größeren Pool an kreativen Talenten. Während sich die meisten Branchen in einer Rezession befinden, wächst die globale Kreativwirtschaft, ein Markt von 2,8 Billionen Dollar, immer noch. TalentPlus ist die Finanzdienstleistungssparte der Talenthouse AG, die Kreativen Finanzlösungen zur Unterstützung ihrer kreativen Arbeit anbietet. Das Unternehmen ist in der Schweiz registriert und hat seinen Hauptsitz in London. Für weitere Informationen besuchen Sie uns:www.business.talenthouse.com ( http://www.business.talenthouse.com/ ) Börsenkotierung: SIX Swiss Exchange (www.six-swiss-exchange.com ( http://www.six-swiss-exchange.com/ )) Tickersymbol: THAG (CH) Valorennummer: 1 081 986 ISIN: CH0010819867 Kontakt: Talenthouse AG, Zugerstrasse 8a, CH-6340 Baar, Schweiz Talenthouse Kontakte: Investor Relations: Email: Michael Wachsler michael.wachsler@yahoo.com Disclaimer Diese Medienmitteilung dient Informationszwecken. Sie stellt keine Empfehlung und kein Angebot sowie keine Aufforderung zum Kauf von Aktien beziehungsweise keine Werbung zum Kauf von Aktien der Talenthouse AG in irgendeiner Jurisdiktion dar. Diese Medienmitteilung gilt nicht als Prospekt im Sinne von Art. 35ff. des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen. Darüber hinaus sollten sich Anleger von ihrer Bank oder ihrem Finanzberater beraten lassen. Diese Medienmitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen wie Projektionen, Vorhersagen und Schätzungen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen gewissen Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen von den in dieser Medienmitteilung antizipierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen wesentlich abweichen. Leser sollten sich daher nicht auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Die in dieser Medienmitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den heutigen Ansichten und Annahmen der Talenthouse AG. Talenthouse AG übernimmt keine Verpflichtung, diese Medienmitteilung zu aktualisieren oder zu ergänzen.
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