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Mi, 24.04.2024 17:45
pta20240424035
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
SPARTA AG: Vorschläge an die kommende ordentliche Hauptversammlung und Skizzierung geplanter StrukturmaßnahmenHeidelberg (pta035/24.04.2024/17:45) - Der Vorstand der SPARTA AG (die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, der kommenden ordentlichen Hauptversammlung eine Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung vorzuschlagen. Darüber hinaus soll der Hauptversammlung die Änderung des Geschäftsjahresendes auf den 30. September vorgeschlagen werden. Die Beschlussvorschläge dienen der Vorbereitung der nachfolgend skizzierten Strukturmaßnahmen, die - wie bereits in der Vergangenheit kommuniziert - eine künftige Nutzung der bestehenden erheblichen steuerlichen Verlustvorträge der Gesellschaft ermöglichen und in den kommenden Wochen evaluiert und weiter vorbereitet werden: 1. Durchführung einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung. Die Kapitalerhöhung soll auf Basis des derzeitigen Kenntnisstands einem Betrag von rd. 30 Mio. Euro entsprechen. Für die anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung ist eine Reduzierung des Grundkapitals um rd. 92 Mio. Euro vorgesehen. Nach Umsetzung beider Maßnahmen wird sich der rechnerische Anteil am Grundkapital je Aktie von derzeit 14,00 Euro auf 1,00 Euro verringern. Die Zahl der ausgegebenen SPARTA-Aktien soll dabei unverändert bleiben. 2. Anpassung des Geschäftsjahresendes auf den 30. September, um einen Gleichlauf des Geschäftsjahresendes der Gesellschaft mit dem der Beta Systems Software AG ("Beta Systems") zu erreichen, an der die SPARTA AG derzeit rund 75 % hält. 3. Durchführung einer Kapitalerhöhung bei der SPARTA Invest AG, einer 100%igen Tochtergesellschaft der Gesellschaft, und Einlage aller wesentlichen Vermögensgegenstände der Gesellschaft, insbesondere die bestehenden Beteiligungen, mit Ausnahme der Beteiligung an der Beta Systems, in die Kapitalrücklage der SPARTA Invest AG. 4. Einer späteren Hauptversammlung der Gesellschaft (nach gegenwärtigem Kenntnisstand voraussichtlich Anfang 2025) soll Folgendes zur Beschlussfassung vorgelegt werden: a. die Ausschüttung einer Sachdividende an die SPARTA-Aktionäre in Form von Aktien der SPARTA Invest AG. Die Dividendenausschüttung erfolgt nach derzeitigem Kenntnisstand steuerfrei aus dem steuerlichen Einlagekonto der Gesellschaft. Die Aktien der SPARTA Invest AG sollen ein eigenständiges Listing erhalten, voraussichtlich im Freiverkehr einer deutschen Börse. b. eine anschließende Verschmelzung der Beta Systems auf die Gesellschaft und Fortführung des operativen Geschäfts der Beta Systems unter Änderung des Firmennamens der SPARTA. Nach Umsetzung der skizzierten Maßnahmen würden Aktionäre für jede Aktie an der Gesellschaft zusätzlich eine gelistete SPARTA Invest-Aktie halten. Die Gesellschaft verfügt über erhebliche steuerliche Verlustvorträge (derzeit rd. 95 Mio. Euro), die sie mit künftigen Gewinnen aus dem operativen Geschäft der dann auf sie verschmolzenen Beta Systems verrechnen kann. Das Beteiligungsportfolio der Gesellschaft wird von der SPARTA Invest AG fortgeführt, jedoch ohne die Beta Systems-Beteiligung. Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung zu den Beschlussvorschlägen einschließlich der Zustimmung der Hauptversammlung der Beta Systems zur Verschmelzung mit der Gesellschaft sowie vorbehaltlich der Erkenntnisse der Prüfung und Vorbereitung der vorgenannten weiteren Maßnahmen wird der Vorstand die weiteren Details der geplanten Maßnahmen rechtzeitig auf den gesetzlich vorgesehenen Wegen bekannt geben.
(Ende)
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