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Mi, 24.04.2024 17:30
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pts20240424034 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft
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Ständeratskommission setzt mit Schnellschuss beim Kostenfolgemodell den Patientenzugang aufs Spiel

Zweites Kostendämpfungspaket des Bundesrates (KP2) (Foto: Interpharma)
Zweites Kostendämpfungspaket des Bundesrates (KP2) (Foto: Interpharma)

Basel (pts034/24.04.2024/17:30) - Bei der Diskussion zum Kostendämpfungspaket im Gesundheitswesen will die ständerätliche Gesundheitskommission (SGK-S) ohne Vernehmlassung und saubere Analyse sogenannte Kostenfolgemodelle bei der Preisbildung für Medikamente einführen. Das Vorgehen sowie die bereits angewendete Praxis des BAG sind staatspolitisch fragwürdig. Der entsprechende Entscheid der SGK-S, solche Modelle einseitig und ohne weitere Abklärungen einzuführen, gefährdet den Zugang von Patientinnen und Patienten zu innovativen Medikamenten. Interpharma nimmt dies irritiert zur Kenntnis und unterstreicht, dass Kostenfolgemodelle nur als integraler Teil einer ganzheitlichen Modernisierung der Preisbildung für Medikamente gangbar sind. Die Pharmabranche erwartet von BAG und Parlament, dass sie diese Modernisierung gesamthaft und weitsichtig statt mit Schnellschüssen angehen. Denn auf dem Spiel steht nicht zuletzt die Frage, ob innovative Medikamente auch in Zukunft auf den Schweizer Markt kommen oder nicht.

Im Rahmen des zweiten Kostendämpfungspaket des Bundesrates (KP2) hat sich die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) dafür ausgesprochen, eine Gesetzesgrundlage für Mengenrabatte für Medikamente mit grossem Marktvolumen (sogenannte Kostenfolgemodelle) einzuführen. Demnach soll das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Zulassungsinhaberin zu einer Ausgleichszahlung verpflichten können, wenn ein Medikament einen gewissen Umsatz überschreitet.

Gesamtmodernisierung statt Schnellschüsse

Solche Kostenfolgemodelle waren weder Bestandteil der Vernehmlassung noch der entsprechenden Botschaft des Bundesrats. Das Vorgehen sowie die bereits angewendete Praxis des BAG sind daher staatspolitisch fragwürdig. Interpharma nimmt den Entscheid irritiert zur Kenntnis. Wir erwarten, dass neben der Einführung von Kostenfolgemodellen der gesamte veraltete Preisfestsetzungsmechanismus modernisiert wird, wie dies die involvierten Stakeholder vorgeschlagen haben.

Falls diese Parallelität nicht eingehalten wird, lehnen wir die alleinige Verabschiedung von Kostenfolgemodellen ab und erwarten von der Verwaltung ein staatspolitisch konformes Vorgehen mit einer ordentlichen Vernehmlassung.

Oberstes Ziel der forschenden Pharmaunternehmen ist, dass alle Patientinnen und Patienten rasch und gleichberechtigt Zugang zu benötigten neuen Medikamenten haben. Dazu braucht es moderne, klare und effiziente Prozesse für alle Akteure. Der aktuell gültige, aber veraltete Prozess zur Vergütung von Medikamenten hinkt dem medizinischen Fortschritt seit Jahren hinterher. Die Folge ist, dass Patientinnen und Patienten immer länger auf den Zugang zu teils lebensnotwendigen Arzneimitteln warten müssen: Im Jahr 2023 erreichte die Verzögerung von der Marktzulassung bis zur Vergütung durch die Krankenkasse ein trauriges Allzeithoch von 301 Tagen im Median. Interpharma hat Lösungswege skizziert und erwartet von BAG, Krankenkassenverbänden und Parlament, dass diese Diskussionen nun ernsthaft geführt und gesamthaft verabschiedet werden.

Dazu René Buholzer, CEO von Interpharma: "Die forschenden Pharmaunternehmen leisten mit ihren Innovationen und dem Mittragen umfangreicher Kostendämpfungsmassnahmen einen grossen Beitrag für das Schweizer Gesundheitswesen. Soll unser Gesundheitssystem zukunftsfähig bleiben, braucht es jetzt eine Gesamtmodernisierung anstelle von politischen Schnellschüssen. Ansonsten bleibt der Patientenzugang auf der Strecke."

(Ende)

Aussender: Interpharma
Ansprechpartner: Georg Därendinger
Tel.: +41 61 264 34 00
E-Mail:
Website: www.interpharma.ch
Interpharma
   
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