VORSCHAU
Frühere Meldungen
PRESSETERMINE
AKTUELLES PRESSEFOTO
IR Nachrichten
22.11.2024 20:57
Heidelberger Beteiligungsholding AG
22.11.2024 20:45
Heidelberger Beteiligungsholding AG
22.11.2024 19:20
PEARL GOLD AG
EUROPA NACHRICHTEN
ADHOC
Mi, 24.04.2024 15:45
pta20240424033
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
CLEEN Energy AG: Einladung zur 8. ordentlichen HauptversammlungHaag (pta033/24.04.2024/15:45) - CLEEN Energy AG (FN 460107 d) mit dem Sitz in Haag ISIN AT0000A38M45 E I N L A D U N G zu der am Mittwoch, 22. Mai 2024, um 10:00 Uhr in der Mostviertelhalle Haag, Sportplatzstraße 4, 3350 Haag, stattfindenden 8. ordentlichen Hauptversammlung der CLEEN Energy AG T a g e s o r d n u n g
* Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts, des Corporate Governance-Berichts und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2023.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen spätestens ab dem 1. Mai 2024 zur Einsicht der Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Höllriglstraße 8a, 3350 Haag, am Empfang auf:
* die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen,
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung, sind spätestens ab dem 1. Mai 2024 außerdem im Internet unter http://www.cleen-energy.com unter Unternehmen / Investoren / Hauptversammlungen zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄß §§ 109, 110, 118 UND 119 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 1. Mai 2024 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Höllriglstraße 8a, 3350 Haag, zH Julia Lienbacher samt Begründung zugeht. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 14. Mai 2024 der Gesellschaft entweder per Post an CLEEN Energy AG, Höllriglstraße 8a, 3350 Haag, zH Julia Lienbacher, oder per E-Mail an julia.lienbacher@cleen-energy.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft übermittelt werden, entweder per E-Mail an julia.lienbacher@cleen-energy.com oder per Post an CLEEN Energy AG, Höllriglstraße 8a, 3350 Haag, zH Julia Lienbacher. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sowie Informationen über den Datenschutz sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.cleen-energy.com unter Unternehmen / Investoren / Hauptversammlungen zugänglich. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, sohin nach dem Anteilsbesitz am Sonntag, 12. Mai 2024, 24:00 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag) . Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zum Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft rechtzeitig nachweist. Depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am Donnerstag, 16. Mai 2024 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:
Per Post oder Boten:
Per E-Mail: julia.lienbacher@cleen-energy.com, wobei die Depotbestätigung beispielsweise als PDF dem E-Mail anzuschließen ist. Per SWIFT: GIBAATWGGMS – Message Type MT598 bzw. Type 599; unbedingt ISIN AT0000A38M45 im Text angeben Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag, Sonntag, 12. Mai 2024, 24:00 Uhr Wiener Zeit , beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Boten:
Per E-Mail: julia.lienbacher@cleen-energy.com; wobei die Vollmacht beispielsweise als PDF dem E-Mail anzuschließen ist (dabei können die Vollmachten in den Formaten PDF, JPG, TXT und TIF Berücksichtigung finden). Per SWIFT: GIBAATWGGMS – Message Type MT598 bzw. Type 599; unbedingt ISIN AT0000A38M45 im Text angeben Am Tag der Hauptversammlung selbst muss die Vollmacht persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort übergeben werden. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 21. Mai 2024 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen. Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.cleen-energy.com unter Unternehmen/ Investoren / Hauptversammlungen abrufbar. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 6.535.532 in 6.535.532 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 361.885 eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sohin 6.173.647 Stück. Es besteht nur eine Aktiengattung. Haag, im April 2024 Der Vorstand
(Ende)
PRESSETEXT.TV
PORR rechnet mit anhaltender Baukonjunktur 30.10.2024 ETARGET
FOCUSTHEMA
SPECIALS
Werbung
middleAdvertising
|