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FPSB Deutschland: Ist das Supervermächtnis wirklich für jeden "super"?

Finanzplanung ist Lebensplanung (Foto: iStock)
Finanzplanung ist Lebensplanung (Foto: iStock)

Frankfurt am Main (pts022/24.04.2024/12:30) - Die meisten Eheleute nutzen trotz diverser Nachteile das Berliner Testament zur Nachlassplanung – eine Alternative gerade bei größeren Vermögen bietet das Supervermächtnis – es bietet dank der größeren Flexibilität die Möglichkeit einer zukunftsorientierten Testamentsgestaltung.

Keine Frage, das Testament ist ein unverzichtbares Instrument einer professionellen Nachlassplanung. "Wer eines Tages Ihr Vermögen erbt, bestimmen Sie allein. Das gilt allerdings nur, wenn Sie Ihr Erbe zu Lebzeiten regeln – mit einem rechtlich einwandfreien Testament oder Erbvertrag", appelliert Maximilian Kleyboldt, CFP®, Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland).

Das Berliner Testament ist hierzulande die beliebteste Form des gemeinschaftlichen Testaments. Das Prinzip dabei: Die Ehegatten oder eingetragenen Ehepartner bestimmen sich gegenseitig als Alleinerben. Sobald auch der zweite Ehegatte stirbt, fällt der gesamte Nachlass auf die Schlusserben, in der Regel die Kinder. Durch diese Form der Gestaltung scheint die wirtschaftliche Absicherung und Unabhängigkeit des überlebenden Ehepartners gewährleistet.

Doch das kann sich möglicherweise als Trugschluss erweisen, denn mit dem Berliner Testament werden die Kinder im ersten Erbfall im Grunde enterbt. Sie können daher Pflichtteilsansprüche gegen den überlebenden Ehepartner geltend machen. Abgesehen von der möglicherweise unerwünschten finanziellen Belastung des überlebenden Ehepartners kann ein solcher Streit um den Pflichtteil natürlich innerhalb der Familie zu großen atmosphärischen Störungen führen.

"Darüber hinaus kann das Berliner Testament zu erheblichen Steuernachteilen führen, vor allem bei hohen Vermögenswerten. Dies trifft dann insbesondere die Schlusserben", gibt Kleyboldt, zugleich Direktor Wealth Planning bei der Bethmann Bank, zu bedenken. Denn die Erbschaftsteuerfreibeträge der Kinder und der eventuell bereits vorhandenen Enkelkinder verpuffen im ersten Erbfall ungenutzt.

Eine mögliche Alternative kann das sogenannte Supervermächtnis sein. Der Begriff bedeutet, dass der überlebende Ehepartner in der Frage wann, in welcher Höhe und an wen das Vermächtnis zur Auszahlung kommt, einen extrem weiten Entscheidungsspielraum hat. Mit solchen Freiheiten ausgestattet, kann der überlebende Ehepartner nach dem Eintritt des Erbfalls die Vermächtniserfüllung nach Belieben steuern und auf diesem Weg sowohl eigene Interessen berücksichtigen, aber auch Pflichtteilsansprüchen der Kinder aus dem Weg gehen.

Außerdem ermöglicht das Supervermächtnis eine effiziente Nutzung der erbschaftsteuerlichen Freibeträge. Denn es wird verhindert, dass das Vermögen zwei Mal versteuert wird, nämlich einmal beim Tod des ersten Ehepartners und einer Übertragung des Vermögens auf den anderen, und dann erneut bei der Vererbung an die Kinder. "Ein wichtiger Zweck des Supervermächtnisses ist die teilweise oder komplette Ausnutzung des Steuerfreibetrags, was so auch ausdrücklich im Testament steht. Es ist ein legitimer Zweck, sodass hier kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt", so Experte Kleyboldt. Wenn ein Berliner Testament um ein Supervermächtnis ergänzt wird, kann man beim 1. Erbgang zeitlich versetzt steuerliche Vorteile nutzen und bestimmt in der Zukunft die Ausführung.

Vielfältige Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten

Die Nutzung des Supervermächtnisses kann in verschiedenen Szenarien sinnvoll sein. Werden zum Beispiel die Kinder enterbt und es drohen Pflichtteilsstreitigkeiten oder ein sonstiger Erbstreit, kann ein variables Vermächtnis eine Entschädigung ermöglichen und dabei helfen, die Situation nach einem Erbfall zu entspannen. Auch bei einer noch unklaren Unternehmensnachfolge kann die Auswahl des oder der Nachfolger sowie der Ausgleich für die anderen Erben durch ein Supervermächtnis organisiert werden.

"Außerdem kann hiermit die Vermögensverteilung und Steueroptimierung auf die Zeit nach dem Erbfall verlagert werden, um Freibeträge oder günstigere Tarifstufen der Kinder oder weiterer Beteiligter zu nutzen", erläutert Kleyboldt. Ein weiteres denkbares Szenario: Bei insolventen, drogenabhängigen, erwerbsunfähigen, erkrankten und anders mit Sonderthemen belasteten Kindern kann es vorteilhaft sein, deren Erbe von den späteren Umständen abhängig zu machen, auch um bei Fehlentwicklungen reagieren zu können oder das Kind durch Festlegung eines Zweckes zu einem bestimmten Verhalten zu motivieren.

Und nicht zuletzt kann ein Supervermächtnis für Unentschlossene den Erwartungsdruck nehmen, weil Dritte später die Entscheidung über die Vermögensnachfolge treffen. So können unter Vornahme einer Zweckbestimmung mehrere potenzielle Vermächtnisempfänger festgelegt und den Erben oder dem Testamentsvollstrecker die Letztauswahl überlassen werden. "Das Supervermächtnis ist im Vergleich zu Vermächtnissen in einem normalen Testament deutlich flexibler", fasst Kleyboldt zusammen. Die Ehepartner können damit einen Teil ihrer Nachfolgeplanung auf einen Zeitpunkt verschieben, zu dem feststeht, welche der gemeinsamen Vermögenswerte der überlebende Ehegatte benötigt und wie sich die persönlichen Verhältnisse und die Vermögenssituation der Kinder entwickelt haben.

Aus verschiedenen Gründen wird indes vom Einsatz allzu weit reichender Drittbestimmungsrechte abgeraten und eine zielgenaue Ausformulierung empfohlen. Für die steuerliche Anerkennung eines Termins und somit der Fälligkeit wird für erforderlich gehalten, dass der überlebende Ehegatte das Vermächtnis noch zu seinen Lebzeiten erfüllt und nicht zuvor verstirbt. Wenn der Zweck die Ausnutzung der Erbschaftsteuerfreibeträge der Begünstigten nach dem Erstversterbenden beschreibt, ist das passend. Bei zu weiter Auslegung des Supervermächtnisses besteht die Gefahr, dass eine nahestehende Person gegebenenfalls leer ausgeht, wenn der Dritte dies später so entscheidet. Präzise und vorsichtige Einzelvermächtnisse können somit eine geeignete Wahl darstellen.

Insgesamt erlaubt das Supervermächtnis, dass ein Dritter nach dem Erbfall entscheidet, "wer", "wann" "was" erhalten soll und führt zu einem flexiblen Gestaltungsinstrument.

Über den FPSB Deutschland e.V.
Das Financial Planning Standards Board Ltd. - FPSB ist ein globales Netzwerk mit derzeit 27 Mitgliedsländern und über 223.000 Zertifikatsträgern. Dessen Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern. Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an.

Zentrale Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln. Wichtige Gütesiegel sind der CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, der CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER, der EFPA European Financial Advisor® EFA und der CGA® CERTIFIED GENERATIONS ADVISOR. Der FPSB Deutschland hat ferner den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung zu setzen. Dafür arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse und interessierter Öffentlichkeit zusammen.

Ein weiteres Anliegen des FPSB Deutschland ist die Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der Verband den Verbraucher-Blog www.frueher-planen.de ( https://www.frueher-planen.de )lanciert. Er informiert neutral, anbieterunabhängig und werbefrei über alle relevanten finanziellen Themen und beinhaltet drei Online-Rechner zur Berechnung der Altersrente und der Basisrente sowie zur Optimierung der Fondsanlage.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.fpsb.de ( https://www.fpsb.de )

Folgen Sie uns auch auf LinkedIn unter: https://de.linkedin.com/company/fpsbdeutschland ( https://de.linkedin.com/company/fpsbdeutschland )

(Ende)

Aussender: Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.
Ansprechpartner: Iris Albrecht
Tel.: +49 681 4109806 10
E-Mail:
Website: www.fpsb.de
Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.
   
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