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ADHOC
Mi, 03.04.2024 17:35
pta20240403046
Beteiligungsmeldung gemäß § 135 Abs. 2 BörseG (ESMA 2015/1597)
Addiko Bank AG: Korrektur einer Veröffentlichung gemäß § 135 Abs. 2 BörseG vom 03.04.2024Wien (pta046/03.04.2024/17:35) - Veröffentlichung einer Beteiligungsmeldung nach § 135 Abs. 2 BörseG Beteiligungsmeldung
1. Emittent
2. Grund der Mitteilung
3. Meldepflichtige Person
4. Namen der Aktionäre
sofern es sich nicht um die unter Punkt 3 genannte Person handelt
5. Datum der Schwellenberührung
6. Gesamtpositionen der meldepfichtigen Person
7. Einzumeldende Daten - Details über die gehaltenen Instrumente am Tag der Berührung der Schwelle 7.A: Stimmrechte die zu Aktien gehören
7.B.1: Finanzinstrumente / Sonstige Instrumente gem. § 131 Abs 1 Z 1 BörseG 2018
7.B.2: Finanzinstrumente / Sonstige Instrumente gem. § 131 Abs 1 Z 2 BörseG 2018
8. Information in Bezug auf die meldepflichtige Person
Volle Kette der kontrollierten Unternehmen, über die die Stimmrechte und/oder Finanz-/sonstigen Instrumente gehalten werden, beginnend mit der obersten kontrollierenden natürlichen oder juristischen Person:
9. Im Falle von Stimmrechtsvollmacht Datum der Hauptversammlung: N/A
10. Sonstige Kommentare
Die WINEGG Realitäten GmbH hat mit dem aufschiebend bedingt abgeschlossenen Share Purchase Agreement vom 28.3.2024 1.312.231 Aktien an der Addiko Bank AG an die Erwerberin verkauft. Da das Share Purchase Agreement bedingt abgeschlossen war und die aufschiebenden Bedingungen noch nicht eingetreten sind, ist die Veräußerung noch nicht wirksam erfolgt. Diese Meldung erfolgt daher zu Informationszwecken. Festgehalten wird, dass Christian Winkler von ihm zuvor direkt gehaltene 22.462 Aktien bzw. eine Beteiligung von 0,12 %, die in der letzten Beteiligungsmeldung vom 14.10.2020 (Datum der Schwellenberührung 12.10.2020) noch ersichtlich waren, zwischenzeitig veräußert hat. Eine Meldung zu dieser Veräußerung war nicht erforderlich, da sie keine Schwellenberührung ausgelöst hat. (Ende)
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