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Di, 30.01.2024 20:50
pta20240130035
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Montana Aerospace AG: Montana Tech Components AG hat erfolgreich einen Verkauf von 1.350.000 Aktien an der Montana Aerospace abgeschlossen
Reinach (pta035/30.01.2024/20:50) -
PRESSEMITTEILUNG
Die Montana Tech Components AG hat erfolgreich einen Privatverkauf von 1.350.000 Aktien an der Montana Aerospace AG abgeschlossen Montana Aerospace AG ("das Unternehmen") und ihre operativen Tochtergesellschaften ("die Gruppe" oder "Montana Aerospace"), ein führender, hochgradig vertikal integrierter Hersteller und Lieferant von Systemkomponenten und komplexen Baugruppen für die Luft- und Raumfahrt-, E-Mobilitäts- und Energieindustrie mit weltweiten Entwicklungs- und Produktionsaktivitäten, berichtet, dass ihre Mehrheitseigentümerin, die Montana Tech Components AG ("Montana Tech Components"), erfolgreich einen Privatverkauf von 1.350.000 Aktien des Unternehmens, was 2,2% des ausstehenden Aktienkapitals entspricht, an mehrere institutionelle Anleger abgeschlossen hat. Montana Tech Components wird den Verkaufserlös zur Entschuldung nutzen und zudem den Streubesitz von Montana Aerospace von etwa 47,7% auf 49,9% erhöhen. Montana Tech Components bleibt dem Unternehmen langfristig als Mehrheitseigentümerin verbunden und hat sich daher einer Lock-up-Verpflichtung für zwölf Monate nach der Transaktion in Bezug auf ihre verbleibende Beteiligung an dem Unternehmen zugestimmt, vorbehaltlich üblicher Ausnahmen. Michael Pistauer, Co-CEO und CFO, sowie Kai Arndt, Co-CEO der Gesellschaft, beteiligten sich als Investoren an der Transaktion. Berenberg agierte bei dieser Transaktion als Sole Bookrunner.
Head of M&A und Investor Relations
Ansprechpartner für die Presse
Über Montana Aerospace AG
Haftungsausschluss
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder einer anderen Jurisdiktion dar, noch sind sie Teil eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten Wertpapiere sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen. Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nur an qualifizierte institutionelle Käufer gemäß Rule 144A des Securities Act und außerhalb der Vereinigten Staaten in Offshore-Transaktionen gemäß Regulation S des Securities Act zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten findet nicht statt und ist auch nicht vorgesehen. Im Vereinigten Königreich darf diese Veröffentlichung nur weitergegeben werden und richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Erfahrung in Investmentangelegenheiten im Sinne der Definition eines professionellen Anlegers in Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Order") haben, oder (ii) die vermögende Gesellschaften ("High Net Worth Bodies Corporate"), Vereinigungen oder Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder Treuhänder von Trusts mit einem hohen Wert ("High Value Trusts"), wie in Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order beschrieben (alle diese Personen werden gemeinsam als "Relevante Personen" bezeichnet). Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument oder seinen Inhalt verlassen. Jede Investition oder Investitionsaktivität, auf die sich dieses Dokument bezieht, ist nur für relevante Personen verfügbar und wird nur mit relevanten Personen durchgeführt. In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an "qualifizierte Anleger" in diesem Mitgliedsstaat im Sinne von Artikel 2(e) der EU-Verordnung 2017/1129 (die "Prospektverordnung"). Diese Bekanntmachung enthält "in die Zukunft gerichtete Aussagen". In die Zukunft gerichtete Aussagen sind manchmal, aber nicht immer, an der Verwendung eines Datums in der Zukunft oder durch Wörter wie "werden", "davon ausgehen", "zum Ziel setzen", "könnten", "möglicherweise", "sollten", "erwarten", "glauben", "beabsichtigten", "planen", "bereiten vor" oder "abzielen" (einschließlich deren negative Formulierungen oder anderen Varianten) zu erkennen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind ihrer Art nach vorausschauend, spekulativ und mit Risiken und Unsicherheiten verbunden, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten können oder auch nicht eintreten können. Es bestehen eine Reihe von Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Ereignisse und Entwicklungen erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten abweichen. Die Gesellschaft lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Zusage ab, Aktualisierungen oder Überarbeitungen von zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um Änderungen der diesbezüglichen Erwartungen des Konzerns oder Änderungen von Ereignissen, Bedingungen oder Umständen, auf denen zukunftsgerichtete Aussagen beruhen, widerzuspiegeln.
(Ende)
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