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Fr, 22.12.2023 13:20
pta20231222015
Geschäfte mit nahestehenden Personen gemäß § 111c Abs. 2 AktG
Decheng Technology AG: Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen nach § 111c Abs. 2 AktGHeidelberg (pta015/22.12.2023/13:20) - Der Aufsichtsrat der Decheng Technology AG AG (ISIN DE000A3MQRJ8 und ISIN DE000A3MQRK6), mit Sitz Heidelberg hat am 18. Dezember 2023 dem Abschluss eines Darlehensvertrages im Umfang von EUR 60.000,00 zwischen der Decheng Technology AG als Darlehensnehmerin und der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRB 338172, als Darlehensgeberin gemäß § 111b Abs. 1 AktG zugestimmt. Der Vertrag zwischen der Darlehensgeberin und der Darlehnsnehmerin wurde mit Datum vom 22. Dezember 2023 geschlossen. Die Zinsen in Höhe von 5,0 % p.a. sind jährlich zur Zahlung fällig, erstmals am 31. Dezember 2024. Das Darlehen wird unbefristet gewährt. Der Darlehensnehmer ist berechtigt, das Darlehen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen und vorzeitig zurückzuzahlen. Im Fall der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens oder von Teilbeträgen fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Der wirtschaftliche Wert des Darlehens entspricht dem Nominalbetrag in Höhe von EUR 60.000,00. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hält eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft und konsolidiert diese nach § 290 ff. HGB, sodass die Decheng Technology AG und die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft nahestehende Personen im Sinne des § 111a Abs. 1 Satz 2 AktG sind. Decheng Technology AG Der Vorstand
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