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Mo, 18.12.2023 08:30
pta20231218010
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Aleia Holding AG: Grundlagen für Einreichung und beschleunigte Behandlung des Genehmigungsantrags für 30MW-Windpark Vorpommern geschaffenHamburg (pta010/18.12.2023/08:30) - Die Ausweisung als Windenergiegebiete ist für die Flächen, auf denen die ME Müritzer Energie AG, eine 100%ige Tochter der Aleia Holding AG, einen Windpark mit einer Leistung von etwa 30MW errichten möchte, bereits im vergangenen Jahr erfolgt. Rechtsverbindlich wurden diese Festlegungen jedoch erst mit der "Landesverordnung über die Verbindlichkeit der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern" vom 30. September 2023. Die zweite und letzte Voraussetzung für die Einreichung der Genehmigungsanträge nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz war die inzwischen ebenfalls erfolgte Veröffentlichung der "Zusammenfassenden Erklärung zur Umweltprüfung und zu den Maßnahmen zur Überwachung des Umweltzustandes" durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern als oberste Landesplanungsbehörde. Die ME Müritzer Energie AG bereitet nach dieser rein administrativen Verzögerung nunmehr die Einreichung des Genehmigungsantrages für den 30MW-Windpark "Vorpommern" im ersten Quartal 2024 vor. Nach Art. 3 der "EU-Notfallverordnung" vom Dezember 2022 ebenso wie nach §2 des EEG (2023) liegt die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen im überwiegenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. Daher kann aufgrund der oben beschriebenen Voraussetzungen, insbesondere der erfolgten strategischen Umweltprüfung (SUP) für die fraglichen Flächen, im Genehmigungsverfahren auf die zeitaufwändige Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtlichen Prüfungen verzichtet werden.
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(Ende)
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