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Do, 28.09.2023 11:10
pta20230928013
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
CLEEN Energy AG: Vorstand beschließt Begebung von WandelschuldverschreibungenHaag (pta013/28.09.2023/11:10) - Die 7. ordentlichen Hauptversammlung der CLEEN Energy AG (die "Gesellschaft" ) vom 16. Juni 2023 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis 16. Juni 2028 Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 15.000.000, die auch das Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 1.116.746 Aktien der Gesellschaft einräumen können auch in mehreren Tranchen und in unterschiedlicher Kombination auszugeben und alle weiteren Bedingungen, die Ausgabe und das Umtauschverfahren der Wandelschuldverschreibungen festzusetzen. Der Vorstand wurde außerdem berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. Der Vorstand beabsichtigt – vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates – im Wege einer prospektfreien Transaktion zeitnah mit der Ausgabe von Wandelschuldverschreibung gemäß § 174 AktG im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.910.995,20 mit Wandlungsrechten auf bis zu 1.222.186 Stück auf Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft in einem öffentlichen Angebot. Das Mindestinvestitionsvolumen je Anleger soll mindestens EUR 100.000 betragen, weshalb das Angebot gemäß Art 1 Abs 4 lit d Prospektverordnung (EU) 2017/1129 nicht der Prospektpflicht unterliegt. In Einklang mit dem Ermächtigungsbeschluss der 7. ordentlichen Hauptversammlung ist beabsichtigt, die Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von drei Jahren, einer Verzinsung von 5 % p.a. und einem Wandlungspreis zwischen EUR 3,20 und EUR 3,60 zu begeben. Das Ziel der Die Bedingungen der auszugebenden Wandelschuldverschreibungen sind auf Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 16. Juni 2023 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen und werden gesondert bekannt gegeben. Der Vorstand hat einen Bericht im Zusammenhang mit dem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen erstattet. Der Bericht des Vorstands wird auf der Internetseite der Gesellschaft (www.cleen-energy.com) im Bereich "Investoren – Wandelschuldverschreibung 2023" zugänglich gemacht.
27. September 2023
Rechtlicher Hinweis Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf von Wertpapieren der CLEEN ENERGY AG dar. SIE IST NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST, BESTIMMT. ES WIRD KEIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT VON WERTPAPIEREN DER CLEEN ENERGY AG DURCHGEFÜHRT.
(Ende)
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