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Do, 22.06.2023 12:21
pta20230622020
Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen gemäß § 43 WpHG
Readcrest Capital AG: Mitteilung über Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen gemäß § 43 WpHGHamburg (pta020/22.06.2023/12:21) - Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 43 WpHG Beteiligungsmeldung Es wird gemäß § 43 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil von Herrn René Parmantier, Deutschland und der RP Verwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Deutschland, an der Readcrest Capital AG, Hamburg, Deutschland, am 13. Juni 2023 die Schwelle von 3%, 5%, 10%, 15% und 20 % überschritten hat und nun 23,1% beträgt. 1.) Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele (§ 43 Abs. 1 S. 3 WpHG) werden folgende Angaben gemacht: - Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele (Nr. 1). - Der Meldepflichtige beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen (Nr. 2). - Der Meldepflichtige strebt die Einflussnahme die Besetzung von Leitungs- und Aufsichtsratsorganen an (Nr. 3).
- Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
2.) Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel wird angegeben, dass es sich zu 100 % um Eigenmittel handelt, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte verwendet.
Der Vorstand
Readcrest Capital AG
(Ende)
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