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Di, 06.06.2023 15:40
pta20230606022
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG
Erste Group Bank AG: Rahmenprogramm zur Veräußerung eigener Aktien mit dem Zweck der ÜbertragungWien (pta022/06.06.2023/15:40) - Rahmenprogramm zur Veräußerung eigener Aktien mit dem Zweck der Übertragung an die Erste Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung und oder an Mitarbeiter, Führungskräfte und Mitglieder des Vorstands der Erste Group Der Vorstand hat am 6. Juni 2023 – vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates in Verbindung mit der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. Mai 2023 (Tagesordnungspunkt 10 - Beschlussfassung gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 und § 65 Abs. 1a und 1b AktG) - ein Rahmenprogramm für die beabsichtigte Veräußerung von Erste Group-Aktien (eigene Aktien) durch die Erste Group Bank AG zum Zweck der unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung an die Erste Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung und deren Begünstigte sowie für Mitarbeiter, Führungskräfte und Mitglieder des Vorstandes der Erste Group Bank AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen oder sonstigen Gesellschaften, beschlossen. Diesem Beschluss entsprechend ist es der Erste Group Bank AG möglich, im Rahmen eines Veräußerungsprogrammes bis zu 3.000.000 Aktien - jedoch maximal bis zu einem Gegenwert von EUR 41 Mio - der Erste Group zwischen dem 26. Juni 2023 und 22. Mai 2024 zu transferieren bzw. zu veräußern. Details zum Veräußerungsprogramm: a. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 12. Mai 2023 b. Tag und Art der Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses: Veröffentlichung am 12. Mai 2023 über elektronisch betriebene Informationsverbreitungssysteme gemäß § 119 Abs 9 BörseG c. Beginn und voraussichtliche Dauer des Veräußerungsprogramms eigener Aktien: 26. Juni 2023 bis 22. Mai 2024 d. Aktiengattung: auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien (Stammaktien) an der Erste Group Bank AG e. Maximales Volumen: In Summe bis zu 3.000.000 Stück, maximal jedoch im Gegenwert von EUR 41 Mio f. Maximaler Anteil der zu erwerbenden Aktien am Grundkapital: 0,7% g. Höchster und niedrigster zu erzielender Preis je Aktie: Der Gegenwert je Aktie darf die Untergrenze von zwei Euro nicht unterschreiten und die Obergrenze von nicht mehr als 50% über dem nach den Handelsvolumina gewichteten durchschnittlichen Wiener Börsekurs der letzten 20 Börsetage vor dem jeweiligen Erwerb der Aktie nicht überschreiten h. Art und Zweck des Erwerbs eigener Aktien: über die Börse sowie außerbörslich i. Allfällige Auswirkungen des Erwerbsprogramms auf die Börsezulassung der Erste Group Bank AG-Aktien: keine j. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien, falls der Emittent Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits eingeräumt hat: 0 (Null) Änderungen des Veräußerungsprogramms sowie die durchgeführten Transaktionen werden gemäß der relevanten Bestimmungen und wie in der VeröffentlichungsVO festgelegt auf der Website der Erste Group Bank AG unter www.erstegroup.com/de/investoren veröffentlicht. Von diesem Beschluss ist ein allfälliger Handel in Aktien an der Erste Group Bank AG im Rahmen des Wertpapierhandels (Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG) nicht betroffen.
(Ende)
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