VORSCHAU
Frühere Meldungen
PRESSETERMINE
AKTUELLES PRESSEFOTO
IR Nachrichten
31.10.2024 20:07
UMT United Mobility Technology AG
31.10.2024 18:00
CA Immobilien Anlagen AG
31.10.2024 15:17
Deutsche Real Estate AG
EUROPA NACHRICHTEN
ADHOC
Mi, 31.05.2023 08:27
pta20230531007
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: Ergebnisse der Hauptversammlung am 25.05.2023
Neuer Aufsichtsrat gewählt / Neues Genehmigtes Kapital beschlossen
Ettlingen (pta007/31.05.2023/08:27) - Ergebnisse der Hauptversammlung am 25.05.2023 Neuer Aufsichtsrat gewählt Da die Mandate der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats mit Ablauf unserer Hauptversammlung am 25.05.2023 endeten, wurden folgende Herren für die Dauer bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt: - Herr Ralf Bake, Mannheim, Diplom-Kaufmann - Herr Hans Peter Neuroth, Meerbusch, Diplom-Kaufmann - Herr Carsten Stern, Haar, Bachelor of Business Administration Als Ersatzmitglied für vorzeitig ausscheidende Aufsichtsratsmitglieder wurde gewählt: - Herr Michael Düren, Bonn, Bankkaufmann Neues Genehmigtes Kapital beschlossen Des Weiteren hat die Hauptversammlung die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals einschließlich der entsprechenden Satzungsänderung beschlossen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, in der Zeit bis zum 24. Mai 2028 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 173.250,00 EUR durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen Inhaberstückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, sofern der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (Genehmigtes Kapital). Soweit die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nach Satz 2 nicht ausgeübt wird, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausschließen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den Wortlaut der Satzung in § 4 Abs.1 und 6 dieser Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals zu ändern. Auch die übrigen Vorschläge der Verwaltung wurden von der Hauptversammlung mit großer Mehrheit angenommen. Die Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung vom 25.05.2023 finden Sie auf unserer Internetseite unter https://veh.de/ftp/Abstimmungs%C3%BCbersicht.pdf. Klaus Helffenstein – Vorstand
(Ende)
PRESSETEXT.TV
PORR rechnet mit anhaltender Baukonjunktur 30.10.2024 ETARGET
FOCUSTHEMA
SPECIALS
Werbung
middleAdvertising
|