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Fr, 05.05.2023 09:35
pts20230505007 Politik/Recht, Auto/Verkehr
Österreichische Gehwegsicherung von Baustellen gebührt "Schulnote 5" im internationalen Vergleich
Sicherheitsexperte Ing. Giuli kritisiert fehlende verbindliche Sicherheitsvorgaben
Wien (pts007/05.05.2023/09:35) - Die österreichische Gehwegsicherung von Baustellen müsste im internationalen Vergleich die Schulnote 5 erhalten, so die Meinung von Ing. Ilan Giuli, Baustellenkoordinator nach dem BauKG, der täglich mit Bausicherheit zu tun hat. Eigentlich regeln zahlreiche Verordnungen und Richtlinien die Absicherung auf unseren Straßen und Gehwegen. Diese fehlen aber oder sind sehr vage, wenn es um Baustellenabsicherung von Gehwegen handelt. Hier gibt es derzeit keine verbindlichen Sicherheitsvorgaben und daher hat es den Anschein, dass an jeder Baustelle in Stadt und Land eigentlich nach eigener Lust und Laune abgesichert werden kann. "Genauso schauen daher auch unsere Baustellenabsicherung und Gerüstunterführungen aus, oft ein chaotisches und gefährliches Durcheinander", so Ing. Ilan Giuli von IG-Control. Er fordert verbindliche Sicherheits-Standards wie sie in unseren Nachbarländern Deutschland oder Italien schon lange gelten. Gehwegsicherung in Österreich ist ein gefährlicher Witz – durchgefallen! Ing. Giuli ist tagtäglich mit Baustellensicherheit befasst und weiß, wie strikt die Sicherheitsanforderung für die Beschäftigten am Bau sind. IG-Control hat aber einen genaueren Blick auf die Absicherung und Beschilderung von Baustellen an Gehwegen in Österreich gelegt. Hier sieht die Sache gänzlich anders aus. Trotz tausender Baustellen gibt es hier keine einheitlichen Vorgaben zur Absperrung und Beschilderung von Baustellen, die Fußgänger, Radfahrer und Passanten schützen sollten. Die vorgegebenen Maßnahmen sind nirgends schriftlich in Normen und Verordnungen festgelegt und geregelt, sondern werden jeweils nur als nötiges Beiwerk behandelt. Daher kann die Sicherheit von Fußgängern, Radfahrern, Rollstuhlfahrern, oder anderen Passanten auch nicht gewährleistet werden. RVS muss überarbeitet werden und Vorgaben zur Baustellenabsicherung sind klar zu regeln IG-Control empfiehlt deshalb, die entsprechenden Bestimmungen der RVS (Richtlinie und Vorschriften für das Straßenwesen) an die RSA (Deutschland) zu überarbeiten und anzupassen, um konkrete Vorgaben zur Beschilderung und Absicherung von Gehwegen aufzustellen. So können Fußgänger/innen, aber auch Radfahrer besser geschützt werden. https://www.ig-control.com
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(Ende)
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