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Di, 18.04.2023 08:40
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ptp20230418007 Politik/Recht, Kultur/Lifestyle
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Scheidung ohne Schuld, aber trotzdem muss Unterhalt gezahlt werden?

Scheidungsrechtsanwalt Mag. Schulz warnt vor der Gefahr des "Billigkeitsunterhalts" bei Trennungen
Scheidung ohne Schuld
Scheidung ohne Schuld
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Wien (ptp007/18.04.2023/08:40) - Wer sich in einem Scheidungsverfahren zu sehr auf seine Unschuld in Bezug auf die Trennung verlässt, kann eine unangenehme Überraschung erleben. Insbesondere, wenn dem Ehepartner, der Anspruch auf Unterhalt hat, aufgrund fehlender Erwerbsmöglichkeiten, der Dauer der Ehe oder anderer Umstände (Alter, Gesundheit, etc.) keine Selbstversorgung zumutbar ist.

"In solchen Fällen kommt trotz schuldhaften Verhaltens während der Ehe der sogenannte Billigkeitsunterhalt zum Tragen, der zwischen 15 und 33 Prozent des Einkommens des unterhaltspflichtigen Ehepartners betragen kann. Daher kann eine Scheidung, selbst wenn ein Ehepartner seine Schuld eingesteht, im Nachhinein für den erwerbstätigen Ehegatten ziemlich kostspielig werden. Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Wien bestätigt dies. Eine umfassende Beratung ist daher dringend empfohlen", so der langjährig erfahrene Wiener Scheidungsanwalt Mag. August Schulz. http://www.ehescheidungsanwalt.at/

Wer das Geld hat, steigt in Scheidungen meist schlechter aus

Der "Billigkeitsunterhalt" greift, wenn der unterhaltsberechtigte Ehepartner aufgrund von fehlenden Erwerbsmöglichkeiten oder anderen Gründen nicht in der Lage ist, sich selbst zu erhalten. Umso bemerkenswerter, da dem Ehepartner trotz schuldhaftem Verhalten Unterhaltszahlungen von 15 bis 33 Prozent des Einkommens des Unterhaltspflichtigen zustehen. "Wer in eine Ehe Geld oder Vermögen mitbringt, sollte sich wirklich beraten lassen, wenn eine Scheidung ansteht, sonst kann es ein böses Erwachen geben", warnt Scheidungsanwalt Mag. Schulz.

Spezialisiert auf Scheidungen, Erb- und Familienrecht

Die Kanzlei von Mag. Schulz in Wien kämpft seit vielen Jahrzehnten erfolgreich in den Bereichen Ehegatten- und Kindesunterhalt, Familienrecht, Erbrecht und Testamente und verteidigt männliche und weibliche Klienten und Klientinnen auch in allen Strafsachen.

Ehescheidungsanwalt Mag. jur. August Schulz
Stadiongasse 5/3A, A-1010 Wien
Tel.: 01 3460897
E-Mail: schulz@ehescheidungsanwalt.at

(Ende)

Aussender: Mag. jur. August Schulz - Ehescheidungsanwalt
Ansprechpartner: August Schulz
Tel.: +43 1 3460897
E-Mail:
Website: www.ehescheidungsanwalt.at
   
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