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Di, 04.04.2023 12:30
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pte20230404026 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

"Wächter-Modus": Tesla darf nur bedingt werben

Vom Verbraucherzentrale Bundesverband geforderte Untererlassungserklärung abgegeben
Tesla: Konzern darf nicht uneingeschränkt für
Tesla: Konzern darf nicht uneingeschränkt für "Wächter-Modus" werben (Foto: pixabay.de/TomDaskoFoto)

Berlin (pte026/04.04.2023/12:30) - Der Autohersteller Tesla ( https://tesla.com ) bekennt sich zu irreführender Werbung in Bezug auf die Funktion des "Wächter-Modus", eine Kameraüberwachung beim Parken seiner Fahrzeuge, und hat vor dem Landgericht Berlin ( https://www.vzbv.de/sites/default/files/2023-04/LG%20Berlin_21.03.2023.pdf ) eine vom Verbraucherzentrale Bundesverband ( https://www.vzbv.de ) (vzbv) geforderte Untererlassungserklärung abgegeben.

Datenschutzrecht verletzt

Nach Ansicht des vzbv verstößt die kritisierte Nutzung der Funktion im öffentlichen Raum gegen das geltende Datenschutzrecht in Deutschland. "Kameraüberwachung von Dritten ohne deren Wissen, das geht nicht. Verbraucher konnten den Wächter-Modus von Tesla nicht ohne massive Datenschutzverstöße nutzen", sagt vzbv-Vorstand Ramona Pop.

Der Expertin nach riskierten Nutzer ein Bußgeld, wenn der Modus aktiviert war. Diese Info habe in der Werbung für den Wächter-Modus allerdings gefehlt. "Tesla hat nun nach der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin eine Unterlassungserklärung abgegeben und darf so nicht mehr werben. Das Verfahren zum Wächter-Modus ist damit beendet", so Pop.

(Ende)

Aussender: pressetext.redaktion
Ansprechpartner: Florian Fügemann
Tel.: +43-1-81140-313
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Website: www.pressetext.com
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