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Fr, 03.02.2023 17:47
pta20230203030
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Kontron AG: Kontron AG beschließt neues Rückkaufprogramm I 2023 zum Erwerb eigener AktienLinz (pta030/03.02.2023/17:47) - Kontron AG beschließt neues Rückkaufprogramm I 2023 zum Erwerb eigener Aktien Der Vorstand der Kontron AG (www.kontron.com ( https://kontron.com/ ), ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN) hat am 3.2.2023 beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 6.5.2022, welcher am 6.5.2022 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein neues Rückkaufprogramm für eigene Aktien ("Aktienrückkaufprogramm I 2023") durchzuführen. Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms I 2023 erfolgen für die Kontron AG, welche ein Kreditinstitut mit der Durchführung des Aktienrückkaufprogramms I 2023 beauftragt hat. Das Volumen beläuft sich auf bis zu 636.305 Stück Aktien, der Rückkauf unter dem Aktienrückkaufprogramm I 2023 startet voraussichtlich am Montag, 6.2.2023 (zu den Bedingungen siehe unten). Die Details zum Aktienrückkaufprogramm I 2023 werden auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht. https://ir.kontron.com/Aktienrueckkaufprogramm_I_2023.de.html Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms I 2023: Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG: 6.5.2022 (Beschluss am 6.5.2022 veröffentlicht) Beginn und voraussichtliche Dauer: Voraussichtlich 6.2.2023 bis längstens 6.8.2023 Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000A0E9W5) Beabsichtigtes Volumen: bis zu 636.305 Stück Aktien, entsprechen 1% des derzeitigen Grundkapitals der Kontron AG Maximaler Gesamtbetrag, der von Kontron AG für das Aktienrückkaufprogramm I 2023 aufgewendet wird: EUR 10.000.000 Preisobergrenzen je Aktie (höchster Gegenwert) und Preisuntergrenze je Aktie (niedrigster Gegenwert): Entsprechend des Ermächtigungsbeschlusses darf der Gegenwert nicht mehr als 10% unter bzw. über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage vor Erwerb der Aktien liegen. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der durchschnittliche Schlusskurs für Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems tretenden Nachfolgesystems) an der Frankfurter Wertpapierbörse. - Preisobergrenze (kumulativ): (i) nicht mehr als 10% über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage im XETRA Handel (gemäß Ermächtigungsbeschluss); (ii) EUR 20,00. - Preisuntergrenze (kumulativ): (i) nicht mehr als 10 % unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage im XETRA Handel (gemäß Ermächtigungsbeschluss); (ii) mindestens EUR 1,00 pro Aktie (anteiliger Betrag am Grundkapital). Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse Zweck des Rückerwerbs: Einsatz der eigenen Aktien für gesetzlich vorgesehene Zwecke und Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6.5.2022 Allfällige Auswirkungen des Aktienrückkaufprogramms auf die Börsenzulassung der Aktien: Keine. Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8.3.2016) einzuhalten hat. Hinweis: Die Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms I 2023 sowie allfällige Änderungen des Aktienrückkaufprogramms I 2023 werden auf der Internetseite der Kontron AG veröffentlicht: https://ir.kontron.com/Aktienrueckkaufprogramm_I_2023.de.html Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Kontron AG-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Kontron AG-Aktien anzunehmen.
(Ende)
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