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Di, 03.01.2023 16:45
pta20230103009
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
SPARTA AG: Vorläufiges Reinvermögen zum 31. Dezember 2022Heidelberg (pta009/03.01.2023/16:45) - Der Vorstand hat heute das vorläufige Reinvermögen der SPARTA AG zum 31. Dezember 2022 mit rd. 174 Mio. Euro und damit rd. 49,50 Euro je Aktie festgestellt. Das Reinvermögen der SPARTA AG ist dabei definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Börsenwert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, werden – insofern wesentlich – zum letzten der Gesellschaft vorliegenden Angebotspreis bewertet, falls der Vorstand den gebotenen Preis als nachhaltig einschätzt. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung, unterliegt einer ständigen Veränderung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen, insbesondere Steuerschätzungen, und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind. Auf Basis des vorläufigen Reinvermögens der SPARTA AG zum 31.12.2022 lag die durchschnittliche Fünfjahres-Rendite für den Zeitraum 2018 bis 2022 bei rd. -0,2 % p.a. und damit im Rahmen der zuletzt am 6. Juli 2022 angepassten Prognose. Der Reinvermögensrückgang im Jahr 2022 beträgt rd. 30 %, wobei der Vorjahreswert zu Vergleichszwecken um die im Oktober 2022 eingetragene Kapitalerhöhung angepasst wurde. Die primäre Zielgröße des Unternehmens, die langfristige Entwicklung des wirtschaftlichen Reinvermögens, gemessen mit der durchschnittlichen Fünfjahres-Rendite, steht nur in einem eingeschränkten Zusammenhang zum Ergebnis nach HGB. Das ausgewiesene HGB-Ergebnis bzw. HGB-Eigenkapital der SPARTA AG hängt von den im jeweiligen Geschäftsjahr realisierten Gewinnen ohne die Berücksichtigung stiller Reserven ab. Der Jahresabschluss nach HGB für das Geschäftsjahr 2022 wird voraussichtlich im April 2023 veröffentlicht.
(Ende)
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