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Mi, 14.12.2022 13:37
pta20221214026
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: Geschäftsverlauf im 4. Quartal 2022, Änderung der PlanzahlenEttlingen (pta026/14.12.2022/13:37) - Insiderinformation gem. Art. 17 MAR / Ad-hoc-Mitteilung VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Ettlingen (WKN 760 010 / ISIN DE0007600108) Geschäftsverlauf im 4. Quartal 2022, Änderung der Planzahlen Nach der Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von ca. TEUR 122 erwarten wir nach den Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere in Höhe von rund aktuell -TEUR 300 einen Jahresfehlbetrag von rund TEUR 350. Der Umsatz wird wie geplant bei ca. 4 Mio. EUR liegen. Ursache für die verlustreichen Monate sind nach wie vor das nahezu weggebrochene Basisgeschäft und die Rechtsberatungskosten in Höhe von ca. TEUR 120 in diesem Jahr. Positive Entscheidungen des OLG Karlsruhe Wir freuen uns mitteilen zu können, dass das OLG Karlsruhe zwei für uns positive Entscheidungen im Zusammenhang mit den Angriffen der sog. "Reich-Gruppe" getroffen hat. Wie bekannt ist die VEH AG bereits seit 2017 kontinuierlich belastet durch Rechtsbehelfe von Aktionären, die der "Reich-Gruppe" um den Wolfgang Wilhelm Reich zuzurechnen sind. Die notwendigen rechtlichen Verteidigungsmaßnahmen gegen diese Rechtsbehelfe, die bislang stets erfolgreich waren, führen seit Jahren zu erheblichen Ertragsbelastungen der Gesellschaft. Hinsichtlich der 2018 und 2019 von der "Reich-Gruppe" erhobenen Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der Gesellschaft sind jeweils am 14. November 2022 zwei Berufungsurteile des OLG Karlsruhe ergangen (Aktenzeichen 1 U 59/21 und 1 U 60/21). Mit diesen Urteilen wurden nicht nur diese Anfechtungsklagen der "Reich-Gruppe" vollumfänglich zurückgewiesen. Die Urteile haben eine über diese Verfahren hinausgehende Bedeutung für die Gesellschaft, da das OLG Karlsruhe entschieden hat, dass die der "Reich-Gruppe" zuzurechnenden Kläger einem Rechtsverlust nach § 44 WpHG aufgrund von Stimmrechtsmitteilungspflichtverletzungen unterliegen. Die beiden Urteile des OLG Karlsruhe sind noch nicht rechtskräftig, da die Aktionäre der "Reich-Gruppe" dagegen beim BGH Nichtzulassungsbeschwerden eingelegt haben; die Gesellschaft ist jedoch optimistisch, dass der BGH die Nichtzulassungsbeschwerden zurückweisen wird. Aufgrund des sowohl wiederholt vom Landgericht Mannheim als auch vom OLG Karlsruhe festgestellten Rechtsverlusts dürften auch alle weiteren von diesen Aktionären erhobenen Rechtsbehelfe abzuweisen und weitere Rechtsbehelfe unzulässig sein. Die Gesellschaft verspricht sich daher von diesen Urteilen, dass sich spätestens nach deren Rechtskraft die erheblichen Ertragsbelastungen durch Rechtsverteidigungskosten künftig erheblich reduzieren und nach Beendigung aller noch laufenden Rechtstreitigkeiten weitgehend wegfallen werden. Zudem beabsichtigt die Gesellschaft zur Kompensation der seit Jahren durch die Reich-Gruppe mutwillig verursachten Rechtsverfolgungskosten Schadensersatzansprüche geltend zu machen, was teilweise bereits eingeleitet ist. Perspektiven Für 2023 planen wir Umsätze im Bereich von 3 – 4 Mio. EUR und ein ausgeglichenes Jahresergebnis. Die Anzahl der öffentlichen Kaufangebote über unser Haus, die Wertentwicklung unserer Beteiligungspositionen und die aktuell nicht kalkulierbaren Kosten für die Rechtsberatung werden hierbei eine wichtige Rolle spielen. Liquiditätsrisiken sind aufgrund der hohen Eigenkapitalfinanzierung für das Geschäftsjahr 2023 nicht erkennbar. Klaus Helffenstein – Vorstand
(Ende)
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PORR rechnet mit anhaltender Baukonjunktur 30.10.2024 ETARGET
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