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Mi, 17.08.2022 08:15
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pts20220817014 Unternehmen/Wirtschaft, Politik/Recht
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XOLARIS: Schweizer Fonds vs. Liechtenstein Fonds - Praxisansicht für Investoren und Vermögensverwalter

Präsentation Fondsplatz Liechtenstein
Präsentation Fondsplatz Liechtenstein
[ Fotos/PDFs ]

Vaduz (pts014/17.08.2022/08:15) - Das Volumen der Schweizer Fondsmarktindustrie macht irgendwo 1,5 Milliarden CHF mit fast 10 000 verwalteten Fonds aus, während nur 1/5 von deren bzw. weniger als 2000 in der Schweiz ansässig sind.

Historisch gesehen war der Regulierungsrahmen die Schweizer Fonds lange Zeit eine eigenständige Insel in der europäischen Regulierungssystem. Die Schweiz war weder Teil der EU noch des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), im Gegensatz zu Liechtenstein, das dem EWR beigetreten ist und den EU-Rechtsrahmen für die Fondsindustrie umgesetzt hat. So blieb die Schweizer Inlandsfonds-Marktregulierung lange authentisch und nicht von den EU-Fondsverordnungen beeinflusst, die in den letzten zehn Jahren einen einheitlichen Standard für die Fondsmarktindustrie in ganz Europa erarbeiteten.

Die Situation änderte sich in den letzten Jahren, wobei der Schweizer Gesetzgeber zwei Gesetze des Finanzinstitutionsgesetzes (FinIA) und des Finanzdienstleistungsgesetzes (FinSA) zur Umsetzung des EU-Fonds-Regulierungsrahmens in das Schweizerische innerstaatliche Rechtssystem ab 2020 verabschiedete. Die Gesetze sind ab 2022 endgültig für den gesamten Schweizer Inlandsfondsmarkt wirksam. FinIA hat grundsätzlich Regulierungsstandards für Fondsmanagementgesellschaften eingeführt, die an die EU-Regulierung angepasst sind, insbesondere AIFMD und FinSA führten Standards für Marktbetriebsbedingungen ein, die mit MIFID abgestimmt sind, spezifische Abdeckung des Vertriebs-/Platzierungsprozesses der Finanzinstrumente, Vertretungspflichten in Bezug auf die Kundenklassifikation und Produktkategorisierung, Überprüfung der Eignung des Produkts, Transparenzanforderungen an das Produkt und Neuzählungen, Anforderungen und Befreiungen von Prospekten oder KID-Dokumenten und anderen Bedingungen. Dennoch können Schweizer Vermögensverwalter aufgrund des nahenden regulatorischen Rahmens nicht die Möglichkeit haben, Schweizer Fonds in anderen EU-Ländern innerhalb des EU-Passportsystems zu vermarkten.

Was den Gründungsprozess des Fonds angeht, während die Schweiz nun die Einführung von L-QIF in Betracht zieht, eine vereinfachte AIF-Produktregulierung analog zu Luxemburg oder zypriotischen RAIF, das derzeitige Verfahren in Liechtenstein erfordert kein derart kompliziertes Verfahren zur Produktzulassung wie in anderen europäischen Ländern, die es ermöglicht, aufgrund einfacher Notifizierungsverfahren anstelle von Genehmigungsverfahren die Platzierungen in vergleichbaren Fonds anderer Länder viel schneller zu beginnen.

Die europäische Vermögensverwaltungsindustrie hat sich seit 2008 verdreifacht und damit auch die Immobilienklasse. Fonds profitieren speziell von Steueraussichten für Immobilieninvestitionen. Direkte Immobilienbesitz in der Schweiz durch den Fonds ist steuerlich viel attraktiver im Vergleich zu Gesellschafts- oder Privatbesitz (kombinierte Gesamteinkommen, Kapital und Vermögenssteuer Belastung, ohne Dividende besteuerten Teil).

Trotz Annäherung der Schweizerischen Fondsmanagementverordnung an die EU-einheitlichen Standards für professionelle Anleger haben Liechtensteinischen Fonds aufgrund ihrer Mitgliedschaft im EWR immer noch viele Privilegien im Vergleich zur Schweiz für Fondsplatzierung und Fondsvermittler:

- Vereinfachter Vertrieb mit Zugang zu anderen EU-Vermittlungsmärkten in ganz Europa durch einfaches Notifizierungsverfahren im Rahmen des EU-Passportsystems
- Vereinfachter Zugang und Kontakt zur Regulierungsstelle bei kleineren Marktumfelds
- Vereinfachte Registrierungsverfahren für Fonds (Anmeldung vs. Genehmigung)
- Einheitliche Lizenzverfahren zusammen mit den EU-Gesetzen zur Verwaltung von Fonds in anderen EU-Ländern
- Keine Quellensteuer von 35% auf Ausschüttungen an Investoren im Vergleich zur Schweiz
- Ständige Umsetzung der EU-Regulierungsfonds in nationales Recht

XOLARIS Gruppe und LAFV: Präsentation Fondsplatz Liechtenstein
Am 18 Oktober 2022 findet in London die Präsentation des Fondsplatzes Liechtenstein statt.
Mehr: https://roadshow.lafv.li

Die XOLARIS Gruppe

Die 2010 gegründete XOLARIS Gruppe steht mit ihren AIFM für eine unabhängige White Label - Investmentgesellschaft mit dem Fokus auf Alternative Investmentvermögen (AIF) in den Assetklassen Private Equity, Real Estate, Renewable Energy und Shipping. Mit Hauptsitz in Liechtenstein und Tochtergesellschaften in Deutschland, Frankreich, und Asien kann die die gesamte Wertschöpfungskette von Alternative Investments abgebildet werden getreu ihrem Motto: "Investment Quality - Made with Passion."

Weitere Einheiten der Gruppe bieten Dienstleistungen von der Beratung zur Auflage, Strukturierung und dem Vertrieb über die Fondsbuchhaltung bis zur Administration Alternativer Investmentvermögen und weiterer Sachwertinvestments.

Als von Produktanbietern rechtlich unabhängiger Dienstleister für die Konzeption, die Verwaltung und das Management Alternativer Kapitalanlagen, versteht sich die XOLARIS Gruppe in Ihrer Gesamtheit als "Enabler" für Initiatoren und Investoren.

XOLARIS AG
Ausstrasse 15
FL-9490 Vaduz
Tel.: +423 265 0560
Fax: +423 265 0569
E-Mail: info@xol-group.com
Web: https://www.xol-group.com

Pressekontakt:
Zoe Peffer
Tel.: +423 265 0560
E-Mail: z.peffer@xol-group.com

(Ende)

Aussender: XOLARIS AG
Ansprechpartner: Zoe Peffer
Tel.: +423 265 056 0
E-Mail:
Website: www.xol-group.com
XOLARIS AG
   
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