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Mi, 22.06.2022 11:30
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pte20220622022 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

Diskriminierung: Meta ändert Immo-System

Werbe-Algorithmen haben Interessenten nach Hautfarbe, Herkunft oder Geschlecht ausgewählt
Facebook/Meta: Firmen wegen Diskriminierung im Blick der Justiz (Foto: unsplash.com, Dima Solomin)
Facebook/Meta: Firmen wegen Diskriminierung im Blick der Justiz (Foto: unsplash.com, Dima Solomin)

New York (pte022/22.06.2022/11:30) - Facebook-Mutter Meta http://meta.com ändert das System zur Personalisierung von Werbung für Wohnungsanzeigen. Dieses hat es Immobilienfirmen bislang mithilfe spezieller Algorithmen ermöglicht, potenzielle Kunden nach Merkmalen wie Hautfarbe, Herkunft oder Geschlecht auszuwählen, was dem Konzern eine Diskriminierungsklage der US-Regierung eingebracht hat. Nach umfassender Prüfung konnte nun ein Vergleich erzielt werden, der eine Adaptierung des Systems und eine Geldstrafe von 115.054 Dollar (rund 109.658 Euro) vorsieht.

"Historischer Vergleich"

"Wenn ein Unternehmen eine Technologie entwickelt und anwendet, die Nutzern aufgrund von geschützten personalbezogenen Eigenschaften bestimmte Wohnungsmöglichkeiten vorenthält, verletzt das den Fair Housing Act", sagt US-Staatsanwalt Damian Williams laut Statement des Verteidigungsministeriums Department of Justice http://justice.gov . Eine derartige diskriminierende Praxis müsse gleichbehandelt werden wie bei traditionellen Werbemethoden.

"Wenn sich die Technologie rasant weiterentwickelt, haben Firmen wie Meta eine besondere Verantwortung, um sicherzustellen, dass ihre Algorithmen nicht in einer diskriminierenden Art und Weise eingesetzt werden", betont die stellvertretende Staatsanwältin Kristen Clarke. Sie bezeichnet den Vergleich als "historisch". "Das ist das erste Mal, dass Meta zugestimmt hat, eines seiner algorithmischen Tools als Reaktion auf ein ziviles Strafverfahren anzupassen. Das Verteidigungsministerium hat sich dazu verpflichtet, Meta und andere Tech-Konzerne zur Rechenschaft zu ziehen, wenn sie durch ihr Verhalten marginalisierte Gruppen schädigen", so die Anwältin.

Klage vom März 2019

Eingebracht wurde die Diskriminierungsklage schon im März 2019 vom Ministerium für Wohnungsbau und Stadtentwicklung http://hud.gov . Dieses hatte festgestellt, dass Immobilienfirmen über das Werbesystem von Meta in der Lage sind dafür zu sorgen, dass ihre Inserate Menschen mit spezifischen Merkmalen nicht angezeigt werden. So konnten etwa Nutzer mit bestimmter Hautfarben, Herkunft, Familienstand, Geschlecht oder religiöser Zugehörigkeit viele Wohnungsanzeigen gar nicht sehen, andere schon. Diese Filterfunktion wird nun spätestens bis Jahresende eingestampft, heißt es von Meta.

(Ende)

Aussender: pressetext.redaktion
Ansprechpartner: Markus Steiner
Tel.: +43-1-81140-314
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Website: www.pressetext.com
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