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Do, 10.02.2022 18:10
pta20220210036
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
TC Unterhaltungselektronik AG: Urteil des Oberlandesgerichtes München
Urheberrechtsverletzung
Koblenz (pta036/10.02.2022/18:10) - Dem Vorstand der Gesellschaft wurde heute die Urteilsausfertigung des Urteiles des Oberlandesgerichtes München vom 18. November 2021 zur Kenntnis gebracht. Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichtes München I vom 17. September 2020 wurde zurückgewiesen. Das Gericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Die Gesellschaft prüft nun bis zum 1.3.2022, ob die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof wahrgenommen wird. Kläger waren die Fernsehsender Vox, NTV, Super-RTL und RTL II. Beklagte waren die Gesellschaft und deren Vorstände Bauersachs und Ciburski. Urteils-Tenor: 1. Die Beklagten haben es unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250T€ (ersatzweise Ordnungshaft) zu unterlassen, Programmteile der Kläger ohne deren Zustimmung öffentlich zugänglich zu machen. 2. Die Beklagten sind gesamtschuldnerisch verpflichtet den Klägern den Schaden zu ersetzen, der ihnen aus 1. entstanden ist. 3. Die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreites zu tragen. Die vertragliche Zusammenarbeit mit dem us-amerikanischen Kunden, auf dessen Webseiten die fraglichen Inhalte vorgehalten wurden, wurde bereits mit Wirkung zum 28.12.2020 gekündigt. Siehe Adhoc-Meldung vom 29.12.2020
(Ende)
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