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Do, 13.01.2022 14:30
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pts20220113028 Unternehmen/Wirtschaft, Technologie/Digitalisierung
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Digitales Hinweisgebersystem aus Österreich für Österreich

Whistleblower-Richtlinie
Whistleblower-Richtlinie
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Graz (pts028/13.01.2022/14:30) - Seit dem 17. Dezember 2021 muss die Umsetzung der am 16. Dezember 2019 in Kraft getretenen EU-Hinweisgeberrichtlinie in allen EU-Ländern erfolgt sein. Unternehmen (ab 250 Mitarbeiter:innen) und auch öffentliche Institutionen sind aufgrund dieser neuen Bestimmungen dazu verpflichtet, seit dem 17. Dezember 2021 ein Hinweisgebersystem im Unternehmen zu verwenden. Wie bei allen gesetzlichen Bestimmungen gilt: Bei Nichtbefolgung drohen Strafsanktionen.

Rückblick: Der EU-Rat hat am 7. Oktober 2019 neue Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern verabschiedet. Dieser Neuregelung zur Folge müssen sowohl in öffentlichen und privaten Organisationen als auch in Behörden sichere Kanäle für die Meldung von Missständen eingerichtet werden. Darüber hinaus werden Hinweisgeber weitestgehend vor Repressalien geschützt und nationale Behörden werden verpflichtet, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und öffentliche Stellen im Umgang mit Hinweisgebern zu schulen.

bit media e-solutions hat sich zur Aufgabe gemacht, gemeinsam mit Experten aus dem öffentlichen Sektor und der Wirtschaft ein Lösungskonzept für die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie bei österreichischen Organisationen zu entwickeln. Daraus entstanden ist das gemeinsam mit der PROVENTOR e-solutions entwickelte, universell einsetzbare Hinweisgebersystem i-INFORM. Das System zeichnet sich aus durch absolute Wahrung der Anonymität und den Schutz von Hinweisgebern sowie der Gewährleistung des Datenschutzes durch den Betrieb in einem österreichischen zertifizierten Rechenzentrum.

Das Hinweisgebersystem i-INFORM

i-INFORM bietet die Möglichkeit der anonymen Meldung von Hinweisen, inklusive sicherem Kommunikationskanal für Rückfragen sowie umfassende Funktionen zur Fallbearbeitung. Alle Arten und Größen von Organisationen werden bei der Umsetzung der gesetzlichen vorgeschriebenen Maßnahmen mit i-INFORM unterstützt. Optional können mit i-INFORM auch personalisierte Mitteilungen (z.B. nicht kritische Meldungen) verwaltet werden.

Die Vorteile im Überblick:
* Anonyme Eingabemöglichkeiten für Hinweisgeber
* Personalisierte Mitteilungen optional möglich
* Sichere Kommunikation durch Verschlüsselung
* Rollenbasierte Bearbeitung von Fällen
* Erinnerungsfunktionen und Aufgabenmanagement
* Zertifiziertes Softwaresystem mit neuesten Standards
* Hochsicherer Saas-Betrieb oder On-Premise-Installation

Zusätzlich verfügbar: Whistleblowing e-Learning

In Ergänzung zum digitalen Hinweisgebersystem i-INFORM stellt bit media e-solutions auch ein eigenes e-Learning zum Thema Whistleblowing zur Verfügung.Darin erhalten Mitarbeiter:innen und Führungskräfte grundlegende Informationen zum Thema Whistleblowing , warum Whistleblowing nicht nur für Ihr Unternehmen, sondern für die gesamte Gesellschaft von erheblicher Relevanz ist. Die Lernenden werden mit allen wichtigen Fakten zur neuen Whistleblower-Richtlinie vertraut gemacht.

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns oder informieren Sie sich vorab unter: http://www.bitmedia.at/i-inform

(Ende)

Aussender: bit media e-solutions GmbH
Ansprechpartner: Melanie Lüers
Tel.: +43 316 286660-773
E-Mail:
Website: www.bitmedia.at
bit media e-solutions GmbH
   
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