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Mo, 15.11.2021 16:30
pta20211115038
Geschäfte mit nahestehenden Personen gemäß § 111c Abs. 2 AktG
Wild Bunch AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktGBerlin (pta038/15.11.2021/16:30) - Die Wild Bunch AG ("Wild Bunch") hat am 9. November 2021 als Darlehensnehmerin einen Darlehensvertrag mit der Voltaire Finance B.V. ("Voltaire") zur Finanzierung allgemeiner Unternehmenszwecke abgeschlossen. Voltaire hält laut Stimmrechtsmitteilung vom 11. Mai 2021 96,2 % der Stimmrechte an Wild Bunch und ist damit ein Wild Bunch gemäß § 111a Abs. 1 Satz 2 AktG nahestehendes Unternehmen. Der Aufsichtsrat von Wild Bunch hat dem Darlehensvertrag zugestimmt. Nach dem Darlehensvertrag gewährt Voltaire Wild Bunch ein unbesichertes und gegenüber bestimmten Bankenforderungen nachrangiges endfälliges Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 10 Millionen mit einer Laufzeit bis zum 31. Oktober 2022. Der Zinssatz beträgt 5 % p.a. Wild Bunch ist unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt das Darlehen (zzgl. aufgelaufener Zinsen, aber ohne Vorfälligkeitsentschädigungen) jederzeit während der Laufzeit in voller Höhe zurückzahlen. Auf Basis verfügbarer Marktdaten halten die im Darlehensvertrag vereinbarten Konditionen aus Sicht von Wild Bunch einem Drittvergleich stand. Der Darlehensvertrag enthält allgemeine Verpflichtungen sowie Zahlungsverzugsregelungen, die aus Sicht von Wild Bunch jeweils mit marktüblichen Regelungen bei Bankfinanzierungen vergleichbar sind. Wild Bunch wurde bei der Vorbereitung des Vertragsabschlusses von unabhängigen externen Experten unterstützt. Berlin, November 2021 Der Vorstand (Ende)
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