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Mi, 15.09.2021 21:00
pta20210915043
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
TC Unterhaltungselektronik AG: Vorstand beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen aus genehmigtem KapitalKoblenz (pta043/15.09.2021/21:00) - Auf der Hauptversammlung der TC Unterhaltungselektronik AG (nachfolgend: "Gesellschaft") vom 11. Oktober 2016 wurde der Vorstand bis zum 10. Oktober 2021 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft von 1.277.288,- Euro um bis zu 638.644 Euro durch Ausgabe auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen.
Der Vorstand der Gesellschaft hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates auf Grundlage des satzungsmäßigen genehmigten Kapitals eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2016 beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird dabei von EUR 1.277.288 auf bis zu 1.532.745 EUR durch Ausgabe von bis zu 255.457 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital in Höhe von Eur 1,00 je Stückaktie gegen Bareinlagen zum Bezugspreis von Eur 1,00 je Stückaktie zu erhöhen.
Die neuen Aktien werden zum Betrag von 1,00 EUR pro Stückaktie ausgegeben.
Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2022 gewinnberechtigt. Der Bezugspreis (Ausgabepreis) beträgt 1,00 EUR je neuer auf den Inhaber lautender Stückaktie. Der Vorstand wird mit Zustimmung des Aufsichtsrates über die Annahme der Zeichnung durch die Gesellschaft nach Ablauf der Zeichnungsfrist am 30.09.2021 unverzüglich entscheiden. Der Vorstand wird die zur Zeichnung zugelassenen Aktionäre über die Annahme der Zeichnung informieren und zur Einzahlung auf das Kapitalerhöhungskonto auffordern. (Ende)
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