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Mo, 03.05.2021 16:00
pta20210503041
Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: Einladung zur ordentlichen HauptversammlungLüneburg (pta041/03.05.2021/16:00) - New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Lüneburg
Wertpapierkenn-Nr.: 676550
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 10. Juni 2021, Beginn: 10:00 Uhr, im
Tagungsraum Lagerfeld des Hotel Bergström,
ein. Tagesordnung: 1. Anzeige des Verlustes von mehr als der Hälfte des Grundkapitals nach AktG § 92 Abs. 1 2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2019 mit dem Lagebericht des Vorstandes sowie dem Bericht des Aufsichtsrates 3. Verwendung des Bilanzgewinnes 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von EUR 3.807.466,20 auf neue Rechnung vorzutragen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Roser GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Drehbahn 7, 20354 Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der o.g. Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch dann ist eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung wird mit den Eintrittskarten (Rückseite) übersandt. Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Ein- und Ausgangskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an folgende Kontaktdaten der Gesellschaft:
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Teilnahme an der Hauptversammlung Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 8.555.687,46. Es ist eingeteilt in 7.997.914 Stückaktien. Jede teilnahmeberechtigte Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung müssen bis zum 03. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Anschrift in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) eingehen:
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Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) erstellten und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten besonderen Nachweis des Anteilbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den, 20. Mai 2021, 0:00 Uhr (MESZ), beziehen (sog. Nachweisstichtag) und ist in deutscher oder englischer Sprache in Textform zu erbringen (§ 126b BGB). Gegenanträge und Wahlvorschläge Anträge von Aktionären, insbesondere Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge nach § 127 AktG einschließlich Begründung sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum 26. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), schriftlich, per Telefax oder per E-Mail ausschließlich an die Gesellschaft zu richten.
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Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (Mindestbeteiligung) erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis mindestens 30 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, zugehen; somit bis spätestens zum 10. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Stichwort HV 2019, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg, oder per Telefax: + 49 (0) 4131 - 22 44 105. Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien ist/sind. Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu beachten. Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen das Quorum von 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, oder ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen. Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung. Hinweise für alle Aktionäre: Pro Depot wird nur eine Eintrittskarte ausgestellt. Der Geschäftsbericht kann nach vorheriger Anmeldung in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden. Ein Versand in gedruckter Form erfolgt nicht. Lüneburg, im April 2021 New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG Der Vorstand Datenschutzrechtliche Informationen: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit unserer Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft. Besondere Bestimmungen zur Tagesordnung für die Hauptversammlung der NYH AG am 10. Juni 2021 Liebe Aktionäre und Aktionärinnen, wir wollen unsere Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durchführen. Es ist uns ein Anliegen, die Hauptversammlung mit Präsenz unserer Aktionäre durchzuführen, um Ihnen Gelegenheit zu geben, die Fragen direkt zu stellen, die sich aus den Ausführungen von Aufsichtsrat und Vorstand ergeben. Wegen der leider immer noch herrschenden Pandemie müssen daher zum Schutz aller Anwesenden die nachstehenden besonderen Bestimmungen vereinbart werden, die von den teilnehmenden Aktionären, Organen und Mitarbeitern bei Teilnahme als anerkannt gelten. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen nicht eingehalten werden oder eingehalten werden können, behält sich die Verwaltung vor, diese Hauptversammlung - auch kurzfristig - abzusagen und als spätere virtuelle Hauptversammlung neu einzuberufen. Es gelten folgende Bestimmungen: Der Versand der Tagesordnung und Bilanz erfolgt ausschließlich elektronisch. Pro Depot wird nur eine Eintrittskarte ausgestellt. Aktionäre mit Symptomen einer akuten Erkrankung bleiben der Hauptversammlung fern. Es ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Zutritt zur Hauptversammlung wird trotz Anmeldung ohne diesen Schutz nicht gewährt. Der Mindestabstand (1,5 bis 2 m) muss eingehalten werden, daher feste Plätze (Bestuhlungsplan - keine Tische). Die Daten der teilnehmenden Personen werden separat erfasst und für die Dauer von 4 Wochen aufbewahrt. Diese Daten werden auf Verlangen dem Gesundheitsamt übermittelt. Gäste sind nicht zugelassen. Verpflichtung der Teilnehmer*innen, bei Anzeichen einer Erkrankung der Veranstaltung fernzubleiben. Aus hygienischen Gründen wird es keine Bewirtung und/oder Getränke geben. Die Aktionäre können sich aber Getränke selbst mitbringen. Es wird gebeten, die Stimmrechte möglichst dem Stimmrechtsvertreter/der Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft zu übertragen. Lüneburg, im April 2021 New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG Der Vorstand (Ende)
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