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Do, 22.04.2021 16:36
pta20210422028
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
WEB Windenergie AG: WEB Windenergie AG: Aktiensplit und Kapitalerhöhung beabsichtigtPfaffenschlag (pta028/22.04.2021/16:36) - Am heutigen Tag hat der Aufsichtsrat der WEB Windenergie AG beschlossen, in der nächsten, voraussichtlich am 28.05.2021 stattfindenden, 22. ordentlichen Hauptversammlung einen Beschlussvorschlag über einen Aktiensplit und eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft einzubringen. Die Aktien der Gesellschaft sollen im Verhältnis 1:10 gesplittet werden, so dass eine Aktie einen Nennwert von EUR 10,00 hat. Das Grundkapital der Gesellschaft soll von EUR 28.845.300,00 um bis zu EUR 2.884.530,00 durch Ausgabe von jungen Aktien (Namensaktien) gegen Bareinlagen auf bis zu EUR 31.729.830,00 erhöht werden. Die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung sollen vom Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festgelegt werden können, wobei der Ausgabepreis unter Ausnutzung von Bezugsrechten EUR 85,00 pro Aktie und ohne Ausnutzung von Bezugsrechten nicht unter EUR 95,00 und nicht über EUR 105,00 pro Aktie betragen soll. Näheres ist der Einberufung zur 22. ordentlichen Hauptversammlung und den Beschlussvorschlägen zu entnehmen. Das allfällige öffentliche Angebot von Aktien der WEB Windenergie AG wird ausschließlich durch und auf Basis eines gemäß den Bestimmungen des Prospektrechts zu erstellenden, von der FMA zu billigenden und zu veröffentlichenden Kapitalmarktprospektes (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) erfolgen. Der Vorstand Rechtlicher Hinweis Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf von Wertpapieren der WEB Windenergie AG dar. Sie ist nicht zur Verbreitung, Übermittlung oder Veröffentlichung, direkt oder indirekt, in Gänze oder in Teilen in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder anderen Ländern, in denen die Verbreitung dieser Mitteilung rechtswidrig ist, bestimmt. Ein öffentliches Angebot von Aktien der WEB Windenergie AG darf in Österreich nur nach Veröffentlichung eines nach den Bestimmungen des Prospektrechts erstellten Prospekts erfolgen. Sollte ein öffentliches Angebot in Österreich stattfinden, wird ein Prospekt nach den Bestimmungen des Prospektrechts erstellt und nach Billigung durch die Finanzmarktaufsicht veröffentlicht und am Sitz der Gesellschaft, Davidstraße 1, A-3834 Pfaffenschlag, während üblicher Geschäftszeiten kostenlos erhältlich sein. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich Aktien der WEB Windenergie AG sollte nur auf Grundlage eines solchen Kapitalmarktprospektes erfolgen. (Ende)
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Walter Oblin sieht Post auf Wachstumskurs 18.04.2023 ETARGET
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